Titel | Verrichtung von Bohrarbeiten - Pfahlherstellung/ Mikrobohrpfähle | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Landratsamt Mansfeld-Südharz Zentrale Vergabestelle Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22 06526 Sangerhausen | |
Ausführungsort | DE-06295 Schwittersdorf | |
Frist | 21.05.2015 | |
Beschreibung | a) Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben FB 3 Komunalentwicklung/Bau Straße Markt 1 06295 Lutherstadt Eisleben Telefon 03475/655767 Fax 03475/655720 E-Mail: norman.jung@lutherstadt-eisleben.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer THKJ315 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: keine d) Art des Auftrags: X Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte e) Ort der Ausführung Lutherstadt Eisleben, Bahnhofstraße 32 f) Art und Umfang der Leistung Los Bohrarbeiten - Pfahlherstellung 16 Stck Mikrobohrpfähle D12 cm, Länge 8,5m g) Erbringen von Planungsleistungen X nein ja Zweck der baulichen Anlage Zweck der Bauleistung Sanierung / Erneuerung h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 20.07.2015 Fertigstellung der Leistungen: 37. KW weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen siehe a) kein Papierversand! Die Unterlagen können unter a) genannter E-Mailadresse in digitaler Form angefordert werden. l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Verwendungszweck: Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN: BIC-Code: Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind siehe a) q) Angebotseröffnung am21.05.2015um09:20Uhr Ort siehe a) Ratsitzungssaal Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und Bevollmächtigte r) geforderte Sicherheiten keine t) Rechtsform der Bietergemeinschaften u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Wird mit dem Angebotsunterlagen zugesendet. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Ist aus dem Formular "2 Angebotsanforderungen Seite 2 von 4, 3. Nr. 3.1" ersichtlich. v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 31.07.2015 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Landkreis Mansfeld-Südharz, Zentrale Vergabestelle, R.-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133346 vom 08.05.2015 |