Titel | Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme von Pegel-Messwertdatensammler | |
Vergabeverfahren | Beschränkte Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | HCC Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung Rheingaustr. 186 65203 Wiesbaden | |
Ausführungsort | DE-65203 Wiesbaden | |
Frist | 24.06.2015 | |
Beschreibung | 1. HCC Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung- Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden Telefon:49(0611) 6939-491 Fax:49(0611) 6939-400 E-Mail: Beschaffung@hcc.hessen.de. 2. Art der Leistung : Lieferleistung. 3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme von Pegel-Messwertdatensammler mit IP-DSL-Datenübertragung. 4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung. 5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 24.06.2015 12:00 Uhr. 6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Beschafft werden sollen für das Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden über eine Rahmenvereinbarung innerhalb von 3 Jahren ca. 30 Datensammler mit Datenfernübertragungseinheit für die Messwerterfassung, Speicherung und Übertragung von Pegeldaten an oberirdischen Fließgewässern mit marktüblichen Wasserstandssensoren in Hessen. Der Auftrag soll zunächst voraussichtlich von Juli 2015 bis November 2015 für 10 Datensammler mit Datenfernübertragungseinheit vergeben werden. Es besteht die Option, den Auftrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr für ca. 10 weitere Datensammler pro Jahr auf insgesamt max. 3 Jahre und insgesamt ca. 30 Datensammler zu verlängern. Diese Pegeldatensammler mit DSL-Übertragung müssen die in der Wasserwirtschaft üblichen folgenden Funktionen bieten:. 1. Datensammler mit Messwerterfassung und unmittelbarem Vorverarbeiten (z.B. Mittelwertbildung nach Pegelvorschrift) und Speichern der Daten. Der interne Datenspeicher ist als Ringspeicher mit einer Speichertiefe von mindestens 90 Tagen (bei 15-minütlichen Werten) ausgelegt. Die Mess- und Statuswerte sind mit Datum und Uhrzeit eindeutig abzulegen, wobei die Uhrzeit grundsätzlich MEZ ist. Der Datensammler muss mehrere Sensoren/Zeitreihen verwalten können. 2. Die Einheit verfügt über eine DSL-Datenübertragung mit Push-Betrieb mit kompatiblem Datenformat zum wasserwirtschaftlichen Informationssystem WISKI. Der Datensammler muss in der Lage sein, selbst eine Verbindung aufzubauen und eine frei konfigurierbare Auswahl der ermittelten 15-Minuten-Werte zu versenden. Bei passivem Abruf sind Gesamtdatenbestand und frei skalierbare Zeitintervalle und Zeitdauern abrufbar. 3. Der Datensammler verfügt über einen Messwertansager, der bei Anruf eine Meldung zu aktuellen und vorangegangenen Wasserständen, Tendenz und Pegelname in sprachlicher Form ausgibt. 4. Der Datensammler verfügt über eine Alarmfunktionalität und kann über vorgegebene Grenzwerte Alarmmeldungen per SMS an mehrere Telefonnummern absetzen. 5. Der Datensammler verfügt über Anzeige und Bedieneinheiten am Gerät. Die zu beschaffenden Pegeldatensammler mit DSL-Übertragungseinheit müssen mindestens über folgende Leistungs- und Ausstattungsmerkmale verfügen:. 1. mindestens 8 physikalische Eingangskanäle, so dass eine nachträgliche Erweiterung problemlos ohne nachträglichen Umbau möglich ist. 2. Anschlussmöglichkeit für ein PT 100 Element. 3. SDI 12 Anschlussmöglichkeit. 4. Winkelcodiereranschluss umschaltbar für Gray, BCD, Bin Code RS 232 oder USB Anschluss. 5. DC / DC Wandler im Gerät für Versorgungsspannung von externen Gebern z.B. Drucksonden etc. ( 16 V / 100 mA ). 6. analoge Eingänge umschaltbar von Spannungseingang auf Stromeingang. 7. Impulseingang. 8. LCD Display im Gerät für Kontrollzwecke sowie Messwertanzeige. 9. eingebaute Tastatur zur Parameterübergabe sowie einfacher Messwertabgleich. 10. umfangreiches Alarmmanagement für Messwertüberwachung und Netzausfall. 11. USV-Betrieb bei Netzausfall inkl. Energieversorgung für Modem / Router. 12. Akku-Ladeeinrichtung sowie Akku-Überwachung im Datenlogger eingebaut. 13. Zeitsynchronisation über das Netz. 14. Sprachansagefunktion über VOIP-Funktion inkl. Mehrfachansage für bis zu 10 Teilnehmern gleichzeitig (die Sprachansage darf nicht über eine noch vorhandene ISDN Leitung erfolgen). 15. Datenübertragung per Push-Technik muss über DSL-Leitung in einem normierten Datenformat (LAWA DDP-Protokoll und zrxp-Datenformat zur Verwendung mit dem wasserwirtschaftlichen Informationssystem Kisters WISKI) welches in der HLUG/WISKI-Umgebung im Einsatz ist, möglich sein, so dass keine Änderungen beim Abrufsystem notwendig sind. Die Datenübertragung kann für mindestens 3 IP-Adressen als Empfänger konfiguriert werden. 16. Datenübertragung muss zusätzlich per Abruf über die DSL-Leitung möglich sein (DDP-Protokoll), so dass auch hier keine Änderungen beim Abrufsystem notwendig sind. Auch dieser Abruf darf nicht über eine noch vorhandene ISDN Leitung erfolgen. 17. Abruf bzw. Nachabruf muss über ein IP-Modem erfolgen. 18. Das Modem sowie der Router an der Pegelstation gehören mit zum Lieferumfang. 19. Der Router muss mindestens 4 Ports besitzen und sollte für den Anschluss einer IP-fähigen Kamera vorbereitet sein. 20. Die Konfiguration des Routers bzw. Modems gehört mit zur Installation. 21. Die technische Klärung, Einrichtung sowie die Beantragung der DSL-Leitung und der festen IP-Nummer gehören mit zum Lieferumfang. 22. Die Einrichtung einer VOIP-Nummer gehört mit zum Lieferumfang. 23. Das System muss in der Lage sein einen Redundanzbetrieb mit einem weiteren am Pegel vorhandenen Datensammler mit GSM-Modem zu fahren. Dazu muß das System das Eingangssignal eines Winkelcodierers spiegeln und für das zweite System zur Verfügung stellen. Desweiteren muss das System in der Lage sein das Signal einer Drucksonde mit einer Stromschleife zum zweiten System durchzuschleifen, so dass die Drucksonde auch beim Ausfall des zweiten Systems mit Energie versorgt und betrieben werden kann. Die Geräte müssen aktuellen technischen- und Sicherheitsstandards entsprechen. Neben den Leistungs- und Ausstattungsmerkmalen der Datensammler sind die Geräte von der zu beauftragenden Firma in die Messsysteme vor Ort im Pegelhaus (hessenweit) einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus müssen interessierte Unternehmen einen eigenen Service für Reparatur-/Wartungsarbeiten mit kurzfristiger Reaktionszeit in Hessen gewährleisten können. Der Austausch der Geräte erfolgt in der Regel planmäßig. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen wie bspw. Blitzeinschlag ein Gerät außerplanmäßig ausfallen, müssen interessierte Unternehmen einen (Reparatur-)Austausch binnen fünf Werktagen sicherstellen können. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen Ergänzende Gegenstände: Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Hessen NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : Der Auftrag soll zunächst voraussichtlich von Juli 2015 bis November 2015 für 10 Datensammler vergeben werden. Es besteht die Option, den Auftrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr für ca. 10 weitere Datensammler pro Jahr auf max. 3 Jahre und insgesamt ca. 30 Datensammler zu verlängern. 7. Wertungsmerkmale: Bewerbungsbedingungen: Interessierte Firmen müssen folgende Eignungsanforderungen erfüllen:. 1. Mehrjährige Erfahrung im Bereich wasserwirtschaftlicher/hydrologischer Datensammlung und Datenfernübertragung: Nachweis durch mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer des Auftraggebers. 2. Erfolgreicher Betrieb eines Messsystems in größeren wasserwirtschaftlichen Messnetzen: Nachweis durch mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer des Auftraggebers. Die Eignungsanforderungen sind bereits mit der Interessenbekundung nachzuweisen. Des Weiteren sind der Interessenbekundung folgende Unterlagen beizufügen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer Vergabesperre (das entsprechende Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.). 8. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :5 / ,höchstens 6 Anzahl gesetzte Bieter 1. 9. Auskünfte erteilt: siehe unter 1. 10. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort). 11. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der verlangten Referenzliste und der unter Ziffer 7 genannten Nachweise / Unterlagen bis zum 24.06.2015, 12:00 Uhr, schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1 zu richten. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der verlangten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber gebeten, ein Angebot zu übersenden. Der Zuschlag wird folgendermaßen erteilt: Zuschlagskriterien: 100 % Preis Sollte aus unvorhersehbaren Gründen wie bspw. Blitzeinschlag ein Gerät außerplanmäßig ausfallen, müssen interessierte Unternehmen einen (Reparatur-) Austausch binnen fünf Werktagen sicherstellen können (Mindestvoraussetzung). Das HLUG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den von der für die Vergabe in Aussicht genommenen Firma angebotenen Datensammler mit Datenfernübertragungseinheit für einen 2-wöchigen Testlauf zum Nachweis insbesondere der geforderten Kompatibilität zum Redundanzbetrieb zu bemustern. Die Kosten für die Testung werden vom HLUG getragen und sind im Angebot separat auszuweisen. Beginn: sofort nach Vergabe, voraussichtlich Juli 2015 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133587 vom 19.06.2015 |