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Titel
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Betrieb von Häfen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberNiedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Emden
Friedrich-Naumann-Str. 7
26725 Emden
AusführungsortDE-26725 Emden
Frist30.07.2015
TED Nr.135115-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

Niederlassung Emden

Friederich-Naumann-Straße 7-9

26725 Emden

Fax: +49 4921897137


E-Mail: emden@nports.de

Internet: www.nports.de


I.2) Haupttätigkeit(en) Privatrechtliches unternehmen (gesellschafter: land niedersachsen), sektorenauftraggeber:infrastrukturbetreiber des seehafens emden


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Konzessionsverfahren in Form eines Dauerverhandlungsverfahrens für Miet- und/oder Erbbaurechtsverträge – Seehafen Emden (Bereich Nesserland: Flächen "E1, E2 und E3").


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 20 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Emden. NUTS-Code DE942


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Der von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Ein Teil der im Bereich des Seehafens Emden (Bereich Nesserland-Binnenhafen) gelegenen und zu vermarktenden Gewerbeflächen sollen mit diesem Dauerverhandlungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen im Rahmen einer Konzessionsvergabe durch Abschluss von Miet- und/oder Erbbaurechtsverträgen vergeben werden. Ziel-Gewerbe für diese Flächen sind das Hafen- und Transportgewerbe, die Industrie und der Anlagenbau (hafenaffine Ansiedlung). Es handelt sich bei den zu vergebenden Flächen um drei, grundsätzlich separat zu vergebende Ansiedlungsflächen. Die Flächen sind unbebaute Betriebsgrundstücke, wobei eine Fläche (E3) derzeit als Spülfeld für die Nesserlander Schleuse genutzt wird und voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar sein wird. Die Flächen liegen allesamt im Sondergebiet Hafen. Es handelt sich um Sonderbauflächen laut Flächennutzungsplan.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 63721200, 63700000, 63100000, 63120000


Beschreibung: Betrieb von Häfen. Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr. Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste. Lagerung und Lagerhaltung.


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Ca. 6,72 ha.


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten:


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:


1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerber bzw. als Bewerbergemeinschaft, die sich zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung bewerben. Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Umschlaggütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen beschäftigen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird diesbezüglich auf seine/ihre Eignung geprüft. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft (nachfolgend zusammengefasst: „Bewerber“) sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.


2. Soweit ein Bewerber einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung des Vermieters/Erbbaurechtsgebers die Bestätigung der exklusiven Beauftragung durch die Vorlage einer formellen Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Eine Mehrfachvertretung eines Bewerbers im Verhandlungsstadium ist unzulässig, daher ist dieser Nachweis der Exklusivität der Vertretung im Verhandlungsstadium erforderlich. Die Vollmacht muss die Bestätigung enthalten, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt. Dritte wie Makler, Projektentwickler etc., die ohne konkrete Verhandlungsvollmacht eines potentiellen Ansiedlers mit konkretem Ansiedlungsvorhaben einen Teilnahmeantrag abgeben und in Verhandlungen eintreten wollen, können ohne Nachweis der eigenen Geeignetheit i. S. d. vorstehenden Regelungen nicht zu dem Verfahren zugelassen werden. Der Nachweis der eigenen Geeignetheit kann auch durch „Nachunternehmer“ wie Mieter/Pächter erbracht werden. Die entsprechende schriftliche Bestätigung über das diesbezügliche Vertragsverhältnis muss spätestens bis zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.


3. Auch nach Beginn der Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren bis spätestens zur Angebotsabgabe ist ein Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft möglich, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Bei einem Zusammenschluss müssen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung des Vermieters/Erbbaurechtsgebers eine entsprechende Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Im Falle des Vertragsschlusses haben sie sich mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen und gesamtschuldnerisch zu haften.


4. Der Bewerber ist berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner des Vermieters/Erbbaurechtsgebers vorzusehen. Der Vermieter/Erbbaurechtsgeber behält sich vor, hierfür besondere Voraussetzungen vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen o. ä., abzufordern.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen:


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist einzureichen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass:


— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,


— er sich nicht in Liquidation befindet,


— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,


— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,


— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,


— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird.


Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind einzureichen:


(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers.


(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:


(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.


(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.


Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind einzureichen:


(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; – soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.


(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.


(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Je Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Bewerber hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung des beabsichtigten Baubeginns, der beabsichtigten Nutzung, der beabsichtigten Inbetriebnahme sowie einer Projektbeschreibung. Hierzu hat der Bewerber bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren unter Verwendung des Formblatts A (Bewerbung) folgende Angaben zu machen:


— Nutzungsabsicht;


— Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme;


— Ggf. nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagszahlen;


— Anzahl der Arbeitsplätze, die voraussichtlich geschaffen werden;


— Beabsichtigtes Investitionsvolumen (aufgeteilt in Fläche und Bauwerke/Anlagen);


— Bedarf an dinglichen Sicherheiten;


— Projektbeschreibung in Textform;


— ggf. bestehende vergleichbare Referenzprojekte;


— Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG);


— Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 82-14 DVHV Bereich Nesserland


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 04.04.2016 - 15:00


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 13.04.2016 - 15:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


VI.3) Zusätzliche Angaben


Die abzuschließenden Erbbaurechts- bzw. Mietverträge für die Grundstücke der Ansiedlungsflächen im Bereich Nesserland werden ohne Rückgriff auf die Sektorenrichtlinie im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verfahrens ausgeschrieben. Es wird klargestellt, dass der Vermieter/Erbbaurechtsgeber davon ausgeht, dass die hier vorgenommene Ausschreibung der Erbbaurechts- bzw. Mietverträge als Dienstleistungskonzession auf freiwilliger Basis erfolgt. Für Dienstleistungskonzessionen, welche durch das Vergaberegime bislang nicht geregelt sind, schreibt die Rechtsprechung nur eine Vergabe nach den EU-primärrechtlichen Grundsätzen vor. Auch die Vorwirkung der bis zum April 2016 umzusetzenden Konzessions-Richtlinie 2014/23/EU gebietet keine abweichende Vorgehensweise. Diese schreibt zwar in Art. 30 die Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit vor, überlässt es jedoch dem Vermieter/Erbbaurechtsgeber, das Verfahren zur Wahl des Konzessionsnehmers frei zu gestalten. Es handelt sich um ein Dauerverhandlungsverfahren, das spätestens dann beendet sein wird, wenn die in diesem Verhandlungsverfahren zu vergebenden Grundstücksflächen vergeben sind. Es endet auch, wenn die Verhandlungen mit den Bewerbern, welche sich innerhalb der für dieses Verhandlungsverfahren vorgesehenen Frist von einem Jahr ab Bekanntmachung um die Teilnahme beworben haben, nicht zur Vergabe aller vorhandenen Flächen geführt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, die etwaigen verbliebenen Flächen im Rahmen eines weiteren, gesondert bekannt zu machenden Dauerverhandlungsverfahrens zu vergeben. Die Bewerber/Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechts- oder Mietvertrages haben, weder für ein beliebiges noch für ein bestimmtes Grundstück. Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der zu verhandelnden Erbbaurechte bzw. Mietverträge im Laufe des Dauerverhandlungsverfahrens sowie auch die vorzeitige Beendigung des Verfahrens ohne Angabe von Gründen vor. Der Auftraggeber wird während des Verfahrens jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bewerbers vornehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen, wenn er diesen gem. der Vorgaben des Verfahrens nicht als geeignet qualifiziert hat. Die weiteren Bedingungen sowie der genaue Ablauf des Vergabeverfahrens sind den von den Bewerbern bei dem Auftraggeber anzufordernden Vergabeunterlagen zu entnehmen. Soweit mehrere geeignete Bewerber mit gleichem Zeitrang i. S. d. Vergabeunterlagen Interesse für ein potentielles Miet- oder Erbbaugrundstück bekunden, wird gem. den Vergabeunterlagen für diese Fläche ein separates Bietverfahren durchgeführt. Spätestens vor Angebotsabgabe erhalten die Bewerber Informationen zu den einschlägigen Wertungskriterien.


Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar:


1. Die Bewerber haben bis zum 4.4.2016, 15:00 Uhr die Vergabeunterlagen und Formulare (Informations-Memorandum samt Anlagen) zur Bewerbung beim Auftraggeber anzufordern (zulässige Form: schriftlich (auch per Telefax) und per E-Mail).


2. Die Bewerber können sich sodann unter Verwendung der Bewerberformulare schriftlich (auch per Telefax) und per E-Mail um die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. Der Auftraggeber wird ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigen, die bis zum 13.4.2016, 15:00 Uhr bei ihm eingegangen sind. Jeder Bewerber ist ausdrücklich aufgefordert, an den Auftraggeber mit einem spezifischen Grundstückswunsch heranzutreten. Diese schriftliche Äußerung des Grundstückswunsches kann für den Zeitrang des Bewerbers von Bedeutung sein (näheres hierzu in den Vergabeunterlagen).


3. Der Zeitrang des Eingangs eines Teilnahmeantrags ist für die Möglichkeit zur Reservierung einer Fläche/eines potentiellen Grundstückes von erheblicher Bedeutung. Näheres hierzu in den abzufordernden Vergabeunterlagen.


4. Der Auftraggeber behält sich vor, die von diesem Verhandlungsverfahren betroffenen Grundstücksflächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird der Auftraggeber gezielt Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis des Auftraggebers für eine Ansiedlung in Betracht kommen. Der Auftraggeber wird diesen Unternehmen ein bestimmtes Grundstück (E1, E2 oder E3) anbieten. In diesem Fall ist für den Zeitrang eines Bewerbers der Eingang der schriftlichen Interessenbekundung für das vom Auftraggeber angebotene Grundstück beim Auftraggeber maßgeblich.


5. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen nachzufordern.


6. Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls weitere Auskünfte/Nachweise i.S.d. Ziffer III der Bekanntmachung anzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der spezielle Rechtsschutzweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für Dienstleitungskonzessionen mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist nach Auffassung des Auftraggebers die ordentliche Gerichtsbarkeit.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.04.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133089 vom 21.04.2015