Titel | Erneuerung der Brückenbauwerke | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda | |
Ausführungsort | DE-36043 Fulda | |
Frist | 08.09.2015 | |
Beschreibung | 1. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda Telefon:+49 661 6005-214 Fax:+49 661 6005-103 E-Mail: heike.glatter@mobil.hessen.de Internet: www.mobil.hessen.de. 2. Art der Leistung : Dienstleistung. 3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BAB A5 / A648 Westkreuz Frankfurt Erneuerung der Brückenbauwerke - Hydraulische Berechnungen zur Erstellung der bauzeitigen Pontonanlage. 4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe. 5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 08.09.2015 10:30 Uhr. 6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : A 5 / A 648 - Westkreuz Frankfurt - Erneuerung der Brückenbauwerke (ASB 5817574 und ASB 5817596) - Hydraulische Berechnungen zur Erstellung der bauzeitigen Pontonanlage Projektbeschreibung Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um den Ersatzneubau der Brückenbauwerke im Bereich der A 5 / A 648 über die Nidda im Bereich des Westkreuzes Frankfurt. Für die Abwicklung der Baumaßnahme ist die Realisierung einer Pontonanlage auf der Nidda erforderlich, um eine Andienung der in den Uferbereichen der Nidda gegründeten Brückenpfeiler und der "Unterseite" der Plattenbalkenkonstruktionen zu ermöglichen. Auf Grund der geringen lichten Höhe zwischen der Oberfläche Uferwege und der Unterkante Brückenkonstruktion (< 2,00m) kommt eine Zuwegung nur über die Nidda in Frage. Der Bauablauf für den Abbruch und die Errichtung der Ersatzbauwerke ist dreistufig und über zwei Pontonanlagen geplant. Die Länge der Pontonanlage variiert mit dem Bauablauf. Der ohnehin durch die Brückenpfeiler eingeschränkte Abflussquerschnitt der Nidda wird durch die Pontonanlage signifikant verringert, Niedrig- und Mittelwasserabflüsse sollen durch drei Durchlassöffnungen im Ponton abgeführt werden, Hochwasserabflüsse gelangen ggf. auch über den Ponton zum Abfluss. Dieser Querschnitt wird zusätzlich durch Brückenpfeiler des Umfahrungsbauwerkes und Baugerüste bauzeitig reduziert. Konstruktive Erfordernisse zur Verankerung und Überfahrbarkeit der Pontons sind zu ermitteln und die Auswirkungen auf den Abflussquerschnitt der Nidda im Detail hydraulisch zu berechnen. Dieses Bauvorhaben greift über das gesamte Spektrum in die Abflussverhältnisse der Nidda ein. Die damit zusammenhängenden Fragestellungen sind im Zuge der Planung mittels einer Wasserspiegellagenberechnungen mit sehr hohem Genauigkeitsanspruch zu untersuchen. Die Ergebnisse der Berechnungen fließen in die Planung und Dimensionierung der Pontons sowie in die Organisation der Baustelle und des Bauablaufes ein. Umgekehrt müssen die Planungen für die Pontonanlagen in die hydraulischen Berechnungen einfließen. Wasserwirtschaftliche Berechnungen und konstruktive Pontonplanung bilden einen iterativen Prozess und hängen gegenseitig voneinander ab. Es sind im Sinne eines Variantenstudiums mehrere Rechenläufe durchzuführen. Sofern die Vorzugsstrategie eine andere als die heutige Steuerstrategie am Sossenheimer Wehr vorsieht, sind deren Auswirkungen auf die Grundwasserstände zu untersuchen. Der AN bietet die einhergehende Prüfung vorhandener hydrogeologischer Untersuchungen an und wertet die vorhandenen Daten aus. Sofern die Berechnungen zeigen, dass bauzeitig eine Hochwassergefährdung der im Oberstrom gelegenen Bebauung entsteht, ist ein Konzept zu deren Schutz zu erarbeiten, die Wirksamkeit ist rechnerisch nachzuweisen. Weiterhin ist ein Hochwasserschutzkonzept für die Pontonanlage unter Berücksichtigung der Vorwarnzeiten zu erarbeiten. Für die Pontonanlage (Ingenieurbauwerk, Honorarzone IV) ist eine Objektplanung gemäß HOAI § 43, Leistungsphasen 1 - 3, (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung) zu erstellen. Für die beschriebene Pontonanlage sind Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 (Honorarzone III, Leistungsphasen 1 - 3, Vorplanung und Entwurfsplanung) zu erbringen. Als besondere Leistung sind im Rahmen der Vorplanung Vergleichsrechnungen für bis zu 3 Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen anzufertigen. Für die wasserrechtliche Zulassung (§ 78 WHG, §§ 22, 23 HWG) der Brückenbauwerke im Endzustand ist ein hydraulischer Nachweis des Lichtraumprofils bei Extremhochwasser (1,3 x HQ100) erforderlich. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Ergänzende Gegenstände:<br< td=""></br<> Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt Zeitraum der Ausführung : Beginn: mit Zuschlagerteilung Ende: 07/2016. 7. Bewerbungsbedingungen: Die nachfolgend genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit erforderlich: a.) Firmenkurzprofil mit Angaben zum Leistungsspektrum b.) Vorlage von maximal 3 vergleichbaren Referenzprojekten, die innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden. c.) Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind. d.) Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, gefordert werden folgende Deckungssummen: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen. e.) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), - wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. f.) Erklärung, dass gegen mich/uns kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. g.) Erklärung, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. h.) Erklärung, dass ich/wir die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben. i.) Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. j.) Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Bekanntmachung ist der Vordruck "HE - Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)" in digitaler Form (PDF-Dokument) beigefügt. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor folgende Unterlagen zu fordern (gilt auch für andere Unternehmer): - Je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. - Bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung. - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium A: Firmenprofil der sich bewerbenden Organisationseinheit. Das Kriterium A wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. - 5 Punkte: bestmögliche Übereinstimmung - 0 Punkte: keine Übereinstimmung Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: Übereinstimmung des Firmenprofils hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung. Kriterium B: Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind. Das Kriterium B wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: - Anzahl der wertbaren Referenzprojekte und insbesondere - Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung. 8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 siehe Punkt 7 (Kriterium a und b). 9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5 Anzahl gesetzte Bieter 1 10.Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda Land:Deutschland Zu Hdn. von :Chr. Meier Telefon:+49 661 6005-240 Fax:+49 661 6005-108 E-Mail: christian.meier@mobil.hessen.de Internet: www.mobil.hessen.de 11.Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung: 12.Sonstige Angaben: Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auf Grund der Interessenbekundung nicht. Interessierte, die innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabefrist keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurden nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Information der Vergabestelle, dass die Interessenbekundung nicht angenommen wurde, ergeht nicht an die Interessierten. Falls Sie bereit sind, an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt 5 genannten Termin an die unter Punkt 1 genannte Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "A 5 / A 648 - Westkreuz Frankfurt - Erneuerung der Brückenbauwerke (ASB 5817574 und ASB 5817596) - Bauzeitige Pontonanlage" zu versehen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133986 vom 13.08.2015 |