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Titel
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Landesweites FFH-Mähwiesen-Monitoring 2016 und 2017
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
AusführungsortDE-76185 Karlsruhe
Frist01.02.2016
Beschreibung

1. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Telefax: 0721/5600-1456

Tel. 0721/5600-1273


Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de

E-Mail: vera.reifenstein@lubw.bwl.de


2. Angebot Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen Teile A bis C und der erforderlichen Nachweise und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der "Unterlagen" oder ihre Weitergabe an Dritte ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg untersagt.


3. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über.


4. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe Das Angebot muss bis Montag, 01. Februar 2016, 15.00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstraße. 1, und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 - 14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg , sowie eine der oben genannten Adressen anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bewerbers tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: Landesweites FFH-Mähwiesen-Monitoring 2016 und 2017 Ende der Angebotsfrist: Montag, 01. Februar 2016, 15.00 Uhr


5. Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht.


6. Die Öffnung der Angebote erfolgt am 02.02.2016, 10:00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich.


7. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist.


8. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht.


Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Vertragsgegenstand


9. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet, ein FFH-Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände von Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FF-Richtlinie durchzuführen. BadenWürttemberg beteiligt sich am bundesweiten Stichprobenmonitoring innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region, das unter der Federführung des Bundesamt für Naturschutzes (BfN) entwickelt wurde. Durch die Durchführung des bundesweiten Stichprobenmonitoring lassen sich keine statistisch abgesicherten Aussagen zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen in Baden-Württemberg treffen. Aufgrund der hohen Verantwortung BadenWürttembegs gegenüber den beiden Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiese) und 6520 (Artenreiche Berg-Mähwiese) wurde 2012 mit einem landesweiten Stichprobenmonitoring begonnen. Bis Ende 2017 sollen insgesamt 720 zufällig gezogene Stichprobenpunkte erstmalig untersucht worden sein. Für die Durchführung des Monitorings wurde Baden-Württemberg in drei Lose aufgeteilt Los 1 (Nord), Los 2 (Mitte), Los 3 (Süd). Gegenstand der losweisen Vergabe ist das Aufsuchen von Stichprobenpunkten im Gelände, das Einmessen des jeweiligen Stichpunktes mit der zur Verfügung gestellten GPS-Ausrüstung (eine GPS-Ausrüstung pro Los) und das zweistufige Erfassen von Gefäßpflanzen einer Probefläche von 25 m². Kartierung 2016 Jedes Los besteht im Jahr 2016 aus insgesamt 60 obligatorisch und 10 optional zu erfassenden Probepunkten. Sie sind zwischen Ende April und 01. August einmalig aufzusuchen und zu erheben. Die Stichprobenpunkte liegen zufällig im Land verteilt. Projektfortführung in 2017 Vorbehaltlich der Mittelzuweisungen und der Entscheidung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Fortführung des Monitoring-Projekts werden auch im Jahr 2017 etwa 60 obligatorische und 10 optionale Stichprobenpunkte je Los in BadenWürttemberg beauftragt. Dazu werden zu Beginn des Kartierjahres 2017 die neuen Stichprobenpunkte an den Auftragnehmer verschickt. Dieser kalkuliert dann die Aufwendungen für das Kartierjahr 2017 entsprechend der im Angebot angegebenen Stundensätze


10. weitere Informationen unter:Internet: www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesanstalt-fuer-Umwelt-Messungen-und-Naturschutz-Baden-Wuerttemberg/2016/01/1418528.htmlhttp://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesanstalt-fuer-Umwelt-Messungen-und-Naturschutz-Baden-Wuerttemberg/2016/01/1418528.html

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134995 vom 18.01.2016