Titel | Durchführung eines Oberbodenaustauschs | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | AAV Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Werksstraße 15 45527 Hattingen | |
Ausführungsort | DE-47249 Duisburg | |
Frist | 14.06.2016 | |
Beschreibung | a) AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Werksstraße 15 45527 Hattingen Telefon: 02324/5094-33 Telefax: 02324/5094-70 E-Mail: c.maxin@aav-nrw.de Internet: www.aav-nrw.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 7095-02-002 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Art der akzeptierten Angebote: - Postalischer Versand Es können keine elektronischen Angebote abgegeben werden. d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Name: Wohngärten Duisburg-Süd / Sanierungszone V Straße: Suitbertusstraße 14 PLZ, Ort 47249 Duisburg f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Durchführung eines Oberbodenaustauschs g) Erbringung von Planungsleistungen [x] nein h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungfristen Beginn: 05.07.2016 Ende: 26.11.2016 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "Land NRW", Internet: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen: 14.06.2016 12:00 Uhr I) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Siehe a) p) Sprache, in der die Angebote verfasst werden können: Deutsch q) Angebotseröffnung am 14.06.2016 12:00 Uhr Ort Hattingen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Nur Bieter und deren Bevollmächtigte (eine entsprechende Vollmacht ist vorzulegen) r) geforderte Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsanforderung und eines prüfbaren Nachweises. Die Schlusszahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständiger und einwandfreier Erfüllung sämtlicher Leistungen und Erhalt einer prüfbaren Schlussrechnung (einschließlich der im Original beizufügenden Nachweispapiere). t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Bedingung an die Auftragsausführung: Erklärung gemäß Anlage 2 des Runderlasses zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der Öffentlichen Verwaltung vom 20.08.2014. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen muss ein Nachweis der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und zur SoKA Bau vorliegen. Herkunftsnachweis für das zum Einbau vorgesehene Bodenmaterial. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, sowie Umweltschadenversicherung in Höhe von jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro (2-fach maximiert). Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe gemäß § 4 TVgG - NRW bzw. Anlage 1 RVO TVgG - NRW eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie gemäß § 19 TVgG-NRW bzw. Anlage 6 RVO TGgG - NRW eine Erklärung zur Frauenförderung bzw. der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben. Es gelten zusätzlich die besonderen Vertragsbedingungen gemäß Anlage 3 RVO TVgG - NRW. Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben zu Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: 1.) Zwei Referenzen mit Nachweis der Ausführung vergleichbarer Projekte (z. B. kleinräumige Bodensanierung, Arbeiten in kontaminierten Bereichen, Bodenaustausch in Privatgärten, Wurzelsanierung von Großbäumen, Durchführung einer Bodenabsaugung oder vergleichbar) Referenzen, die älter sind als 5 Jahre (01.1.2011) werden nicht gewertet 2.) Benennnung des verantwortlichen Aufsicht führenden Bauleiters mit folgender Qualifikation: - mindestens 3-jährige erfolgreiche Tätigkeit als Bauleiter in vergleichbaren Projekten - Sachkundenachweis gemäß DGUV-Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehemals BGR 128) - Referenzen von ähnlichen oder gleichen Projekten 3.) Bauablaufbeschreibung mit Beschreibung des Personal- und Geräteeinsatzes sowie vorläufigem Bauzeitenplan. Sonstiger Nachweis: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 14.07.2016 23:59 Uhr w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen. Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNY03X | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 135923 vom 23.05.2016 |