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Titel
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Abfuhr und Entsorgung von Konzentrat aus der Sickerwasserbehandlung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandratsamt , Schulverwaltungs- und Kulturamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
AusführungsortDE-27356 Rotenburg
Frist22.08.2016
TED Nr.247427-2016
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Landkreis Rotenburg (Wümme)

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Fax: +49 4261983882178

Telefon: +49 42619832178

 

E-Mail: vergabe@lk-row.de

Internet: www.lk-row.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: portal.deutsche-evergabe.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: portal.deutsche-evergabe.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Abfuhr und Entsorgung von Konzentrat aus der Sickerwasserbehandlung. Referenznummer der Bekanntmachung: 144/16/70

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90000000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Abfuhr und Entsorgung von Konzentrat aus der Sickerwasserbehandlung der Abfalldeponie Helvesiek, Rehr 9, 27389 Helvesiek.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 450.000,00 EUR

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90000000 90513700

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE937 Hauptort der Ausführung: 27389 Helvesiek.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Auftraggeber betreibt unter anderem die Deponie Helvesiek. Das im Deponiekörper anfallende Sickerwasser wird gefasst und zur Reinigung einer zweistufigen Umkehrosmoseanlage zugeführt. Das dabei entstehende Konzentrat wird durch beauftragte Dritte abgefahren und entsorgt. Diese Leistung soll neu vergeben werden.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

 

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 450.000,00 EUR

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2017 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Leistungszeit beginnt am 1.1.2017 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens zum 31.12.2022, sofern der AG nicht kündigt. Der AG ist berechtigt, zu jedem Quartalsende ab 31.12.2020 zu kündigen; er hält dabei eine Frist von 3 Monaten ein.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben Lieferanten sowie die Betreiber von Anlagen für die Konzentratentsorgung sind im Rahmen dieser Ausschreibung keine Nachunternehmer.

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung. Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eigenerklärung zur Eignung. Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen: testierte Jahresabschlüsse; soweit Beitragspflichtig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Sollte mit dem Angebot keine Zulassungsbescheinigung/Zertifizierung der Behandlungsanlage mit eingereicht werden, wird diese ggf. nachgefordert.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.08.2016 Ortszeit: 12:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.10.2016

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.08.2016 Ortszeit: 12:15 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind nicht zugelassen.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV). Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal "DeutscheVergabe" (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131151334 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.07.2016

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 136492 vom 20.07.2016