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Titel
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Ausführung von Dichtheitsprüfung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleGemeinde Denklingen
Hauptstr. 23
86920 Denklingen
AusführungsortDE-86920 Epfach
Frist31.12.2017
Beschreibung

a) Rathaus Denklingen

Fachbereich: Tiefbau und Verkehr

Hauptstr. 23

86920 Denklingen


b) Rathaus Denklingen, Tiefbau und Verkehr, Hauptstr. 23,

86920 Denklingen


c) Art der Leistung: Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) bis 31.12.2018


d) Die rechtlichen Vorschriften des Landes und der Gemeinde Reichshof schreiben zur Zeit eine Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen im Bereich des Wasserschutzgebietes rund um die Wiehltalsperre sowie im Bereich des Fremdwasserschwerpunktgebietes Volkenrather Tal vor.


e) Die Frist zur Durchführung der Erstuntersuchung und des Nachweis durch Vorlage der Prüfdokumente wurde vom Rat der Gemeinde Reichshof zunächst auf spätestens 31.12.2017 festgelegt.


f) Zwischenzeitlich hat die neue Landesregierung in NRW im Koalitionsvertrag die Absicht geäußert, evtl. über die gesetzlichen Grundlagen der Prüfungspflicht noch einmal nachzudenken. Gesprochen wird in einem kurzen Satz u.a. von der Pflicht einer Prüfung in begründeten Verdachtsfällen . Eine nähere Definition erfolgt leider nicht. Ob und wann eine Gesetzesänderung erfolgen wird bzw. wie diese dann lauten könnte, ist vollkommen offen. Zur Zeit ist noch nicht auszuschließen, dass Grundstücke in Wasserschutzgebieten und/oder Fremdwasserschwerpunktgebieten zukünftig zum Kreis sogenannter begründeter Verdachtsfälle zählen. Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsausschuss Abwasser/Wasser der Gemeinde Reichshof in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Frist zur Vorlage der Dokumente über die erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung bis zum 31.12.2018 auszusetzen und ggf. erneut zu beraten. Somit haben alle betroffenen Eigentümer zunächst ein Jahr länger Zeit, die Erstuntersuchung durchzuführen und der Gemeinde die Prüfdokumente bis zum 31.12.2018 vorzulegen. Sollte der Sachkundige bei der Untersuchung Schäden an der Entwässerungsanlage festgestellt haben, ist durch die Gemeinde nach Vorlage der Prüfdokumente eine individuelle Sanierungsfrist je nach Schadensbild festzusetzen. Fragen können jederzeit gerne mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltungs- und Tiefbauabteilung geklärt werden. (Veröffentlicht im Reichshofkurrier vom 14.10.2017)

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 140963 vom 16.10.2017