Titel | Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Fraport Ausbau Süd GmbH Frankfurt Airport Services Worldwide 60547 Frankfurt am Main | |
Ausführungsort | DE-60547 Frankfurt am Main | |
Frist | 08.06.2017 | |
TED Nr. | 199233-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Fraport Ausbau Süd GmbH Gebäude 664, Raum 3685 60547 Frankfurt am Main
E-Mail: ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de Internet: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rohbauarbeiten VE0016. Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0454-17FAS
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45223220
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und 2 Piergebäude errichtet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten für einen Pier mit Vorfeldtower (Pier H), mit folgenden Inhalten: — Kampfmittelsondierung, — Erdarbeiten, — Baugrubensicherung (Berliner Verbau), — Medienleitungen (Heizung/Kälte/SW/RW/Leerrohre), — Beton-und Stahlbetonarbeiten, — Einlegearbeiten Elektro, — Blitzschutz, — Betonfertig- und Halbfertigteile, — Stahlbau, — Mauerarbeiten, — Notabdichtungen, — Vorgezogene Malerarbeiten, — Straßenbau.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.05.2017
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 084-164131
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: IV.2.2 Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang von Anträgen auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Anstatt: Tag: 31.05.2017 muss es heißen: Tag: 08.06.2017 Abschnitt Nummer: VI.3 Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt: Ablauf des Verfahrens 1. Phase – Interessenbekundung: Interessenten können ihr Interesse bekunden, indem sie formlos eine E-Mail an ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de richten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Übermittlung der Interessenbekundung über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. 2. Phase – Interessenbestätigung: Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe einer Interessensbestätigung aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages: — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil B“, (Formblätter Teilnahmeantrag) sowie — die informatorischen Vergabeunterlagen.
(...) muss es heißen: Ablauf des Verfahrens: 1. Phase – Interessenbekundung: Interessenten können ihr Interesse bekunden, indem sie formlos eine E-Mail an ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de richten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Übermittlung der Interessenbekundung über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de Die Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase – Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. 2. Phase – Interessenbestätigung: Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages: — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“; — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil B“ (Formblätter Teilnahmeantrag); — die informatorischen Vergabeunterlagen sowie einen Link, über den diese frei zugänglich abrufbar sind.
(...)
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139535 vom 29.05.2017 |