Titel | Rückbau von Teergruben | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Stadt Eisenach Markt 22 99817 Eisenach | |
Ausführungsort | DE-99817 Eisenach | |
Frist | 30.10.2018 | |
Beschreibung | a) Stadtverwaltung Eisenach Markt 2 99817 Eisenach Telefon: 03691 670-157 Telefax: 03691 670-950 E-Mail: vergabestelle@eisenach.de Internet: www.eisenach.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 18 VOB 017 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt. kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 99817 Eisenach Gaswerkstraße 9 – ehemaliges Gaswerk f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: 2. Bauabschnitt – Rückbau Teergruben - besondere Baustelleneinrichtung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV R 101-004 - besondere Arbeitsschutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV R 101-004 - temporäre Errichtung von Absenkbrunnen (5 St.) - Grundwasserabsenkung über Absenkbrunnen (5 St.) - Grundwasseraufbereitung für Volumenstrom von ca. 70 m³/h mit Absetzbecken, Kiesfilter, AK-Filter, Ionentauscher - Aufnehmen und Entsorgung von ca. 190 t flüssige Teergrubeninhalte (Teeröl-Wasser-Gemisch) - Konditionierung, Aufnahme und Entsorgung von ca. 1 200 t Teergrubeninhalten (Teer) - Aufnahme und Entsorgung von ca. 2 500 t kontaminierten Erdstoffen - Abbruch von zwei Teergruben (1 x Stahlbeton, 1 x Mauerwerk) - Verfüllung entstandener Abgrabungen - einschließlich sonstiger und zugehöriger Arbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: – Zweck des Auftrags: Gefahrenabwehr nach BBodSchG h) Aufteilung in Lose: nein [Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)] i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 10.12.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 14.05.2019 j) Nebenangebote: zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Internet: www.vergabe-suche.de schriftlich per Fax oder E-Mail unter Angabe der Vergabenummer oder Vergabebezeichnung und Kopie des Einzahlungsbeleges bei Matthias Husemann GmbH Wartburgstr. 6, 99817 Eisenach Tel.: 03691 6905-515, Fax: 03691 6905-555 E-Mail: bewerber@vergabe-suche.de Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform gilt: Höhe der Kosten, inkl. Datenträger: 41,86 €, einschl. MwSt. Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Matthias Husemann GmbH Wartburg-Sparkasse IBAN: DE98 8405 5050 0000 1841 10 BIC: HELADEF1WAK Verwendungszweck: 18 VOB 017 Ehem. Gaswerk – 2. BA Rückbau Teergruben Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Punkt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadtverwaltung Eisenach Zentrale Vergabestelle Markt 22 99817 Eisenach p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist: 30.10.2018, um 10:45 Uhr Eröffnungstermin: 30.10.2018, um 11:00 Uhr Ort: Stadtverwaltung Eisenach Markt 22, 2. OG, Raum 67 99817 Eisenach Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen, Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: liegt den Vergabeunterlagen bei Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - siehe Vergabeunterlagen - Sachkundenachweis nach DGUV R 101-004 (früher: BGR 128) oder TRGS 524 - drei Projektblätter für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Formblatt 444 - ausgefülltes Abfallverzeichnis (Entsorgungskonzept) v) Ablauf der Bindefrist: 27.11.2018 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Informationspflicht des Auftraggebers und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht nach § 19 Abs. 2 ThürVgG die Möglichkeit der Beanstandung, welche an die Vergabestelle zu richten ist. Hilft die Vergabestelle der Beanstandung nicht ab, so wird sie die Nachprüfungsstelle (Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt) durch Übersendung des Vorgangs unterrichten. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten gemäß § 19 Abs. 5 ThürVgG erhoben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 146640 vom 04.10.2018 |