Titel | Duchführung von Klärschlammentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Gemeinde Hopsten Bunte Str. 35 48496 Hopsten | |
Ausführungsort | DE-48496 Hopsten | |
Frist | 31.03.2018 | |
Beschreibung | a) Gemeinde Hopsten FB4 - Bauen und Wohnen Bunte Straße 35 48496 Hopsten Telefon: 05458 9325- 63 Fax: 05 458 9325- 97 E-Mail: herbert.harbecke@hopsten.de Internet: www.hopsten.de b) Öffentliche Ausschreibung, VOL/ A. d) Ausführung von Leistungen. e) 48496 Hopsten, Kläranlage Hopsten. f) Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Hopsten. Übernahme, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlamm; Entwässerung von 6.000 m³ Nassschlamm und anschließende thermische Verwertung. g) Nein. h) Nein. i) Fertigstellung der Leistungen bis 31.12. 2016. Dauer der Leistungen: 01.07. 2018 bis 30.06. 2020. Ggf. Beginn der Ausführung: 01.07. 2018. j) Sind zugelassen. k) Ingenieurbüro FRILLING + ROLFS GmbH, Rombergstraße 46, 49377 Vechta. l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: 25,00 . Zahlungsweise: Banküberweisung. Empfänger: Ingenieurbüro FRILLING + ROLFS GmbH. Geldinstitut: Volksbank Vechta. Verwendungszweck (Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.) Klärschlammentsorgung Gemeinde Hopsten. IBAN: DE04 2806 4179 0150 3006 00. BICCode: GENO DE F1 VEC. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E- Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Vergabestelle, siehe a). q) 27.03. 2018, 11:00 Uhr. Ort: Siehe a), Raum 109. r) Vertragserfüllungsbürgschaft, Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung. t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Der Nachweis der Eignung ist grundsätzlich durch Eigenerklärungen (Eigenerklärungen zur Eignung) zu erbringen. Unbedenklichkeitsbesch. von Finanzamt, Sozialkassen, Berufsgen. Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug; Eigenerklärungen; Nachweis über Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigk. v) 11.05. 2018. w) Nachprüfungsstelle: Landrat des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 19, 48565 Steinfurt. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 143182 vom 10.03.2018 |