Titel | Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Stadt Lüneburg Am Ochsenmarkt 1 21335 Lüneburg | |
Ausführungsort | DE-21335 Lüneburg | |
Frist | 21.06.2018 | |
Vergabeunterlagen | www.subreport.de/E57413152 | |
TED Nr. | 212923-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Hansestadt Lüneburg Am Ochsenmarkt 1 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131/3093428 Fax: +49 4131/3093539 E-Mail: dirk.carmincke@stadt.lueneburg.de Internet: www.lueneburg.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E57413152 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) II.1.2) CPV-Code Hauptteil 09000000 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen; Lieferzeitraum vom 1.1.2019, 0.00 bis 31.12.2020, 24.00. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 09300000 09310000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE93 Hauptort der Ausführung: Niedersachsen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Für den zu liefernden Strom gelten folgende Vorgaben: Bei der vorliegenden Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solare Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. Jeder Bieter muss die entsprechende(n) Stromerzeugungsanlage(n) für die spätere Lieferung konkret benennen; dazu ist das Formblatt Anlage 5 zu verwenden. Weitere Stromerzeugungsanlagen darf er in die Stromlieferung nach vorheriger Anzeige nur einbeziehen, wenn diese die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie die im Angebot benannten Anlagen. 50 % des von ihm zu liefernden Stroms muss dabei aus Anlagen stammen, deren Erstinbetriebnahme am Tage des Lieferbeginns (1.1.2019) nicht älter als 6 Jahre sind. 50 % des von ihm zu liefernden Stroms muss dabei aus Anlagen stammen, deren Erstinbetriebnahme am Tage des Lieferbeginns (1.1.2019) nicht älter als 12 Jahre sind. Eine Erstinbetriebnahme kann auch dann vorliegen, wenn eine neue (Energieerzeugungs-) Anlage eine bereits bestehende Anlage endgültig ersetzt (Repowering). Allein der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile führt jedoch noch nicht dazu, dass eine bestehende Anlage nach ihrer erstmaligen Inbetriebnahme als neue Anlage bewertet wird. Erforderlich ist vielmehr, dass die Anlage nach der Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft erstmalig in Betrieb geht. Die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 5 Nr. 1 und 21 EEG 2014). Voraussetzung ist, dass durch die Repoweringmaßnahme eine Leistungssteigerung gegenüber der Altanlage von min. gleich 100 % eingetreten ist. Die Maßnahmen zum Repowering und zu der erreichten Leistungssteigerung sind darzulegen. Zum Nachweis im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr hat der Bieter, der den Zuschlag erhält, Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes, die insbesondere die Inbetriebnahme der Anlagen ausweisen zu verwenden. Der in den benannten Anlagen erzeugte und vom Bieter zu liefernde Strom muss in einem Kalenderjahr mindestens den an die Hansestadt Lüneburg und den übrigen Teilnehmern gelieferten Strommengen entsprechen. Dabei genügt es, dass die Bilanz des erzeugten und am Standort der Erzeugungsanlage(n) in das Stromnetz eingespeisten Stroms sowie des an den ausgeschriebenen Abnahmestellen verbrauchten Stroms innerhalb eines Jahres insgesamt ausgeglichen ist (vgl. UBA, Beschaffung von Ökostrom, Seite 18). II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Ca. 730 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 10 800 000 kWh/a. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe III 1.2 III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften /Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind. Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen. Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen am gleichen Tag per E-Mail oder Fax vorab nachgereicht werden. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss zur effektiven Kontrolle der Richtigkeit seiner Angaben auf dem Formblatt gemäß Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung Erklärungen zu den Erzeugungs- bzw. Bezugsquellen des Ökostromes, der für die Belieferung der Abnahmestellen genutzt werden soll abgeben. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.06.2018 Ortszeit: 09:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.07.2018 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 21.06.2018 Ortszeit: 09:00 Ort: Hansestadt Lüneburg – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement Neue Sülze 35 (Zimmer 20) 21335 Lüneburg Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Vergabe Nr.: 138/18/20 VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131 / 151334-36 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131/152943 Internet: www.mw.niedersachsen.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.05.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 144633 vom 28.05.2018 |