Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Gelsenkirchen
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
DE-45888 Gelsenkirchen
19.07.2018
253002-2018
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Stadt Gelsenkirchen
Wildenbruchplatz 7
Gelsenkirchen 45888
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169-2874
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209169-3530
NUTS-Code: DEA32
Internet: www.gelsenkirchen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDHYKUB Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen
Referenznummer der Bekanntmachung: EU 43.019
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
45262220
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
45259000
50511100
50532000
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32
Hauptort der Ausführung:
Stadt Gelsenkirchen
Goldbergstr. 12
45894 Gelsenkirchen.
Es müssen insgesamt 15 Anlagen im Stadtgebiet Gelsenkirchens gewartet werden.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Betrieb und Instandhaltung der Zierbrunnen, Wasserbecken und Strom- und / oder Wasserentnahmestellen im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Es handelt sich hierbei um 15 Anlagen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01.09.2018
Ende: 31.08.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr vorgesehen, sofern nicht einer der beiden Vertragsparteien fristgemäß den Auftrag kündigt.
Nach Ablauf des dritten Verlängerungsjahres endet der Vertrag automatisch. Somit bedarf in diesem Fall keiner gesonderten Kündigung.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19.07.2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2018
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20.07.2018
Ortszeit: 11:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Zulassungsfrist für die Beantwortung von Bieterfragen endet am 12.7.2018.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen.
Referat Personal und Organisation.
Abteilung Zentrale Dienste.
Zentrale Beschaffungsstelle.
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530.
Zweckdienlicherweise hat die Kommunikation über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes zu erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYKUB.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 12.06.2018