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Titel
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Durchführung von Gewässergüteuntersuchung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Gelsenkirchen
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
AusführungsortDE-45888 Gelsenkirchen
Frist28.08.2018
Beschreibung

1. Stadt Gelsenkirchen

Wildenbruchplatz 7

45888 Gelsenkirchen

Telefax-Nummer +49 209169-3530


E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de

Internet: www.gelsenkirchen.de


2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A.


3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1


4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 1


5. Form der Angebote Postalischer Versand


6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Gewässergüteuntersuchungen im Lippe-Einzugsgebiet in Gelsenkirchen und Entwicklung eines Maßnahmenprogramms zur Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer


Leistungsort: Stadtgebiet Gelsenkirchen.


7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose ist nicht beabsichtigt.


8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden zugelassen.


9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Untersuchungen sind bis zum 30.04.2019 abzuschließen. Der Untersuchungsbericht sowie die Empfehlungen für ein Maßnahmenkonzept sind bis zum 30.06.2019 vorzulegen.


10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Vergabemarktplatz NRW Zu den unter Internet: www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.


11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen 28.08.2018 23:59 Uhr.


12. Ablauf der Angebotsfrist 28.08.2018 23:59 Uhr.


13. Ablauf der Bindefrist 30.10.2018 23:59 Uhr.


14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.


15. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen.


16. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von Nr. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen erfolgt die Abrechnung ohne Skonto (es gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen).


17. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung


Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Unterschriebene Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 5 VOL/A sowie § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (siehe Anlage 1) - Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister oder Handelsregister gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV (siehe Anlage 2, Nr. 4) und unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV (siehe Anlage 2, Nr. 1) und über möglichst drei qualifizierte Referenzen der vergangenen fünf Jahre, die in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen sollten (Anlage 2, Nr. 2) und Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung (Anlage 2, Nr. 3). - Unterschriebene Eigenerklärung über den Einsatz möglicher Unterauftragnehmer (siehe Anlage 3 sowie ggf. Anlage 4). - Ausgefülltes Formular zur Bietergemeinschaft (sofern zutreffend siehe Anlage 5) - Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Enthalten Angebote bei der Abgabe die vorgenannten Angaben nicht, können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.


18. Mit dem Angebot vorzulegende Eigenerklärungen zur Auftragsdurchführung.


19. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.


20. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.


21. Sonstiges


Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Besondere Vereinbarungen (Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen und ähnliches) sind vorgesehen: - Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen des Landes NRW Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und / oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.


Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation, Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen, E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de, Fax: +49 209- 169 3530.


Zulassungsfrist für die Beantwortung von Bieterfragen: 21.08.2018


Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYSGZ

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 145864 vom 08.08.2018