Titel | Erdbebenbemessung von Brückenbauwerken | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstr. 53 51427 Bergisch Gladbach | |
Ausführungsort | DE-51427 Bergisch Gladbach | |
Frist | 19.08.2019 | |
Beschreibung | 1. Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5 Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach E-Mail: forschungsvergabe@bast.de Internet: www.bast.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a). 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Z5sä-15.0651/2017/FRB. 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 19.08.2019 - 23:30 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.12.2019 c) Sprache Deutsch. 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 19.08.2019 - 23:30 Uhr. 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Problem Die meisten Regionen in Deutschland weisen geringe bis gar keine seismische Aktivität auf. Entsprechend spielt die Einwirkung „Erdbeben“ bei der Bemessung von Tragstrukturen in Deutschland meist nur eine untergeordnete Rolle. Im Gegensatz dazu stehen die umfangreichen, im Rahmen der europäischen Harmonisierung entstandenen Bemessungsvorschriften für Bauwerke unter Erdbebenbeanspruchungen des Eurocode 8 (welcher jedoch in Deutschland noch nicht bauaufsichtlich eingeführt wurde). Diese Dokumente beinhalten komplexe und detaillierte Nachweisformate und Bemessungsvorschriften, wie sie in Gebieten mit hoher seismischer Aktivität durchaus gerechtfertigt erscheinen, jedoch für die Anwendung in den Schwachbebengebieten Deutschlands nicht in diesem Ausmaß erforderlich wären. Ziel/Nutzen Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Berechnungs- und Bemessungsaufwand für den Lastfall „Erdbeben“ auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, ist ein vereinfachtes Nachweisformat für Standardbauwerke zu entwickeln, um auch zukünftig noch wirtschaftlich Brücken unter Erdbebenbeanspruchungen bauen und erhalten zu können. Ziel ist es, ein mehrstufiges Konzept zur Bemessung bzw. konstruktiven Ausbildung von Brückenbauwerken für die verschiedenen Erdbebenzonen in Deutschland zu erarbeiten, mit dem sich ein möglichst großer Anteil der Straßenbrücken standardisiert und mit geringem Aufwand abdecken lässt. Das Konzept soll so als Richtlinientext aufgearbeitet werden, dass eine Übernahme je nach Stufe in die REING, die BEM-ING bzw. die ZTV-ING ermöglicht wird. Ferner sind je nach Ergebnis ggf. Änderungsvorschläge zur Fortschreibung desnationalen Anhangs des Eurocodes 8 zu formulieren. Das Konzept soll mehrstufig entwickelt werden, z.B.: - Stufe 1: Nachweis durch Einhaltung konstruktiver Regeln, - Stufe 2: Nachweis mit vereinfachtem Bemessungskonzept, - Stufe 3: Nachweise nach EC 8 b) CPV-Codes Hauptteil (1): Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2) c) Ort der Leistungserbringung Bergisch Gladbach. 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). 11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht: • Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und • ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung) Erfahrungen im Erstellen von Bemessungskonzepten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus, vorzugsweise im Brückenbau Nachweis durch mindestens 3 abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren Erfahrungen in der Erdbebenbemessung von Ingenieurbauwerken, vorzugsweise Brücken/Bauwerke der Straßeninfrastruktur Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren Erfahrungen im Schreiben von Richtlinien-/Normtexten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbau Nachweis durch mind. 2 Referenzen (z.B. Mitarbeit in nationalen /internationalen Normungsgremien, maßgebliche Mitarbeit in FE-Projekten zur Erarbeitung von Normungstexten) Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen. 12. Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. 13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Gesamtschuldnerisch haftend. 14. Sonstige Angaben Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen. Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 149832 vom 11.06.2019 |