Titel | Monitoring von Gotthard-Achse, Teil B (MGA-B) | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Raumentwicklung ARE Sektion Verkehr Worblentalstraße 66 3063 Ittigen | |
Ausführungsort | CH-3063 Ittigen | |
Frist | 30.08.2019 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch/…/Search?NOTICE_NR=1084463 | |
TED Nr. | 307275-2019 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesamt für Raumentwicklung ARE Sektion Verkehr Worblentalstraße 66 3063 Ittigen E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch Internet: www.simap.ch I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Dienst öffentliche Ausschreibungen Fellerstraße 21 Bern 3003 Schweiz Kontaktstelle(n): Projekt Monitoring Gotthard Achse – Etappe B (MGA-B): (19164) 812 E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch NUTS-Code: CH0 Internet-Adresse(n): Internet: www.simap.ch I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Kontrolleur Abschnitt II: Gegenstand II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Monitoring Gotthard Achse – Etappe B (MGA-B): (19164) 812 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71222100 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Monitoring Gotthard-Achse, Teil B (MGA-B) soll die direkten und räumlichen Wirkungen des Gotthard-Basistunnels (GBT) auswerten (Ex-post-Analyse) und gleichzeitig eventuelle Vorwirkungen der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels (CBT) und des neuen Bahnhofs in Altdorf (BA) aufzeigen (Ex-ante-Analyse). Diese Evaluation bildet auch die Grundlage für den Teil C (MGA-C) über die Auswirkungen der vollständigen Inbetriebnahme der neuen Gotthard-Achse (GBT, CBT, BA sowie 4 Meter Korridor für den Güterverkehr). II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71222200 71240000 71300000 71311200 71311300 71313400 79300000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Ittigen (BE), Schweiz II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Monitoring Gotthard-Achse, Teil B (MGA-B) soll die direkten und räumlichen Wirkungen des Gotthard-Basistunnels (GBT) auswerten (Ex-post-Analyse) und gleichzeitig eventuelle Vorwirkungen der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels (CBT) und des neuen Bahnhofs in Altdorf (BA) aufzeigen (Ex-ante-Analyse). Diese Evaluation bildet auch die Grundlage für den Teil C (MGA-C) über die Auswirkungen der vollständigen Inbetriebnahme der neuen Gotthard-Achse (GBT, CBT, BA sowie 4 Meter Korridor für den Güterverkehr). II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1.1: Auftragsverständnis (Ziele, Zweck und Methodik des MGA) / Gewichtung: 50 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK1.2: Zweckmässigkeit der Vorgehensvorschläge und Arbeitsmethoden für den Grundauftrag / Gewichtung: 150 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK1.3: Konzept, Arbeitsmethoden, Vorgehensvorschläge und die ent-sprechenden Kosten-Nutzen für die 3 angefragten Optionen (B3/Klima; B5/Nutzungsverdichtung und B6/Tourismus) (Punkte: 30+60+60 = 150 / Gewichtung: 150 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK2: Darstellung der Projektorganisation, der zeitlichen und inhaltlichen Koordination der Arbeiten und der zweckmässigen Allokation der Ressourcen / Gewichtung: 50 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK3.1: Fachkompetenz der Schlüsselpersonen und des Projektteams. Erfahrungen von Projektleiter und Stellvertreter in der Leitung von mit dem Projekt MGA hinsichtlich Komplexität und Dauer vergleichbar / Gewichtung: 150 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK3.2: Erfahrung des Projektleiters und der Stellvertretung bei der Kommunikation von Projektergebnissen an verschiedene Zielgruppen (Fachleute, Politiker, usw.) / Gewichtung: 50 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK4.1: Kartographische Kompetenzen (hochwertige Karten und Graphiken auf Basis von Geodaten; Darstellung von Wirkungssystemen und Wechselwirkungen) / Gewichtung: 50 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK4.2: Fähigkeit mit neuen, digitalen Kommunikationswerkzeugen (Kommunikation von Ergebnissen im Internet; Einbezug von Kompetenzen im Bereich Web-, Informatik- oder Kommunikation im Projektteam) / Gewichtung: 50 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK5: Preis (exkl MwSt.) / Gewichtung: 300 Punkte Kostenkriterium - Name: ZK6: Qualität der mündlichen Präsentation vor dem Bewertungsausschuss (Klarheit und Vollständigkeit der Präsentation; graphische Qualität; Time Management; Antworten auf Fragen) / Gewichtung: 200 Punkte II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.11.2019 Ende: 30.09.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Für die Arbeitspakete (B3, B5, B6) sind die folgenden Vertiefungen erforderlich: — Analyse der Klimaauswirkungen der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene (B3), — Analyse der Nutzungsverdichtung (B5), — Gesamtbetrachtung des Tourismus (B6). II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. E1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Der AN verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). E2 Erfahrung: Der AN verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Dazu weist der AN folgende Kompetenzen nach: — komplexe Analyse und Visualisierung von Geodaten, — gute Kenntnisse der schweizerischen Verkehrs- und Raumplanungspolitik (Raumentwicklung, Mobilitäts-Strategien, Politiken im ländlichen Raum) sowie deren wesentlichen Herausforderungen. Anhand von 2 Referenzen der letzten 10 Jahre. E3 Ansprechpartner: Der AN benennt einen Gesamtprojektleiter (SPOC), welcher erster Ansprechpartner und bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Zudem ist eine Stellvertretung zu benennen. E4 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen: SPOC oder Stellvertretung (STV) verfügen über perfekte mündliche und schriftliche Kenntnisse der italienischen oder deutschen Sprache (Niveau Muttersprache) und können die Projektergebnisse in einer dieser Sprachen präsentieren. Gleichzeitig sind SPOC und STV in der Lage, beide Sprachen zu verstehen und damit zu kommunizieren (mindestens Niveau B2 in beiden Sprachen). Das Team umfasst Mitarbeiter, die in der Lage sind, in Italienisch und Deutsch zu arbeiten und die Dokumentation in einer von diesen 2 Sprachen zu erstellen. E5 Ersatz von Mitarbeitenden und Personelle Ressourcen: Der AN verfügt mit seinem jetzigen Bestand an Personal über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Im Rahmen der Auftragserfüllung können Gründe auftreten, die den Ersatz von Personal bedingen: z. B. Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der AN ist jeweils für den Ersatz durch eine mindestens gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als Grund. E6 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten; b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. E7 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes: Für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30.08.2019 Ortszeit: 23:59 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch Italienisch IV.2.6) Bindefrist des Angebots IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 04.09.2019 Ortszeit: 23:59 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2 a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin / Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen; b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel); c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen): Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.… VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.06.2019 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 150044 vom 03.07.2019 |