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Titel
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Maßnahmen zur Entkusselung von Hochmoorflächen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberNLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping- Straße 6
21337 Lüneburg
AusführungsortDE-21337 Lüneburg
Frist10.01.2020
Vergabeunterlagenwww.dtvp.de/Center/
Beschreibung

a) NLWKN, Betriebsstelle Lüneburg

Adolph-Kolping-Str. 6

21337 Lüneburg

Telefon 04131 8548-519

Fax 04131 8545-444

 

E-Mail: lars-panzer@nlwkn-lg.niedersachsen.de

 

Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"

 

b) Art und Umfang der Leistung

 

1. Vorbemerkungen Im Rahmen des Projektes "Klimaschutz durch Moorentwicklung" der NLWKN Betriebsstelle Lüneburg sollen im Naturschutzgebiet und Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) "Oederquarter Moor" Maßnahmen zur Wiedervernässung von degenerierten Hochmoorflächen durchgeführt werden. Hierzu müssen Moorflächen entkusselt werden und Moordämme von Baumbewuchs befreit werden. Das Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen zur Förderung des Klimaschutzes durch Verringerung der Freisetzung von Treibhausgasen (Richtlinie "Klimaschutz durch Moorentwicklung") gefördert.

 

2. Leistungsumfang Die Leistungen umfassen alle notwendigen Arbeitsschritte zur Entkusselung von Moorheiden, sowie der Beseitigung von Baum - und Gehölzaufwuchs auf einem Moordamm im FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet "Oederquarter Moor".

 

3. Lage und Kurzbeschreibung Das FFH-Gebiet hat eine Größe von 85 ha und liegt westlich von Wischhafen, an der Grenze zum Landkreis Cuxhaven. Den Kern des Gebietes bildet eine naturschutzfachlich wertvolle Moorheidefläche. Der Bereich wurde in der Vergangenheit bereits in regelmäßigen Abständen entkusselt, so dass hier alle Übergänge von offenen Moorheideflächen, über Flächen mit Birkenaufwuchs bis hin zur Waldrandzone zu finden sind. Der Moordamm wurde zum Rückhalt von Niederschlagswasser errichtet. Seit dem Bau ist er durch Anflug mit Gehölzen und Jungbaumaufkommen verbuscht. Die Lage der zu entkusselnden Moorheideflächen und des freizustellenden Moordammes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen. Die genauen Maßnahmenbereiche werden nach Auftragsvergabe vor Ort festgelegt und vom AG im Gelände markiert. Eine Übersichtskarte und eine Luftbildkarte mit der Lage der zentralen Moorheidefläche und dem Verlauf des Moordammes liegt anbei. Die Karten sind Teil der Ausschreibungsunterlagen.

 

a.) Entkusselung von Moorheide Die zu entkusselnde Moorheide hat eine Gesamtfläche von rund 6 ha. Es soll vom Zentrum der offenen Moorheideflächen ausgehend nach den Rändern in die Waldübergangszonen gearbeitet werden um so den Anteil an baumfreien Flächen zu erhöhen. Der aktuelle Gehölzbestand ist überwiegend spärlich bis licht, der Bestockungsgrad gering. Die Fläche ist gut begehbar. Bei den zu erwartenden Beständen an Gehölzen und Bäumen handelt es sich überwiegend um Birken und Faulbaum mit einer maximalen Größe von etwa 5 m und einem maximalen Durchmesser von 8 cm. Ein Großteil der Gehölze hat einen Stammdurchmesser von bis zu 5 cm. Das anfallende Sägegut und der Gehölzschnitt kann punktuell und haufenweise auf der Fläche verbleiben und in den anliegenden Waldbestand verbracht werden. Die Entkusselungsarbeiten auf der Moorheidefläche müssen überwiegend manuell mit Astscheren, in Ausnahmen motormanuell mit Freischneidern, durchgeführt werden um naturschutzfachlich wertvolle Bereiche und wertvolle Pflanzenbestände zu schonen! Die Nutzung von Maschinen ist mit dem AG abzustimmen. Eine Einweisung vor Ort muss durch den AG durchgeführt werden.

 

b.) Freistellen des Moordammes Es soll Gehölzaufwuchs auf einem Moordamm entfernt werden. Der Damm soll komplett freigestellt werden, damit der Damm im Zuge anstehender wasserwirtschaftlicher Planungen von Wiedervernässungsmaßnahmen begutachtet werden kann und sich auf dem Damm typische Moor-vegetation einstellen kann Im Bereich des Norddamms besteht keine ordentliche Zuwegung. Die Zuwegung führt durch verwachsenes Gelände. Es ist davon auszugehen, dass mindestens auf 250 m Strecke auf 15 m Breite motormanuell gearbeitet werden muss. Der Damm hat eine Böschungsneigung von etwa 1:2. Die Dammkrone hat eine Breite von 3 Metern. Der Dammbereich ist gut begehbar. Bei den zu erwartenden Beständen an Gehölzen und Bäumen handelt es sich überwiegend um Weiden, Birken und Faulbaum mit einer maximalen Größe von etwa 6 m und einem maximalen Brusthöhendurchmesser von 10 cm. Beim Freistellen des Moordammes erscheint eine motormanuelle Bearbeitung am sinnvollsten. Die Wahl der Arbeitsgeräte und Bearbeitungsmethoden ist Ermessenssache des AN. Andere Methoden und Arbeitsweisen können vom AN angeboten werden und werden, soweit sie geeignet erscheinen, vom AG akzeptiert. Verbleib des Sägeguts und Gehölzschnitts Das Sägegut und der Gehölzschnitt des Norddammes soll als Schutz des Dammes vor Wellenschlag und Erosion, südlich, entlang des Dammes, im Uferbereich des aufgestauten Sees, ins Wasser abgelegt werden.

 

4. Baubeschreibung in Stichworten - Entkusselung von Moorheideflächen - Freistellen von Moordämmen und Moorflächen - Stundenlohnarbeiten - Vegetationsarbeiten

 

5. Baustellenzuwegungen Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Zuwegungsmöglichkeiten zu informieren. Die Baustellen sind fußläufig über unbefestigte Wege zu erreichen. Eine PKW taugliche Zuwegung besteht nicht. Zu beachten sind nicht tragfähige, unebene und abgängige Wegeoberflächen im Bereich der gesamten Zuwegung, sowie die unter Punkt 7 aufgeführten zum Teil erheblichen Erschwernisse Nach Beendigung der Baumaßnahme ist im Bereich der bestehenden Zuwegungen wieder der Urzustand herzustellen. Hierfür anfallende Kosten trägt der Auftragnehmer.

 

6. Erschwernisse Die Ausführung der Arbeiten ist nur manuell und motormanuell möglich und weist Erschwernisse auf. Die Baustellen sind lediglich auf einem kleinen Teilstück über einen öffentlichen Weg erreichbar. Die Zuwegung zum freizustellenden Moordamm im Norden des Gebietes erfolgt über unwegsame und verwachsene Wege (Vgl. 5. Baustellenzuwegungen). Eine Befahren der zentralen Moorheideflächen ist nicht gestattet. Eine gesonderte Vergütung in Form von Erschwerniszulagen o. dgl. erfolgt nicht.

 

7. Besondere Vorgaben Die Arbeiten werden in einem FFH- Gebiet bzw. Naturschutzgebiet durchgeführt. Entsprechend des Schutzzwecks und der Schutzgebietsverordnung sind die Flächen, Biotope und vorzufindenden Pflanzen- und Tierbestände pfleglich zu behandeln und zu erhalten. Der AG wird zu schützende Bestände von Pflanzen, Einzelbäume und bestimmte Biotoptypen im Vorfeld der Arbeiten kennzeichnen. AG und AN stimmen eine dem Schutzgebiet angepasste Vorgehensweise vor Beginn der Arbeiten ab.

 

8. Angebotsbearbeitung Den Bietern wird empfohlen vor Angebotsabgabe die Örtlichkeiten zu begutachten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind die Bauarbeiten erschwert durchzuführen. Eine Baustellenbesichtigung wird empfohlen. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Planungsskizzen (s. Anlagen1 -3) und der Platzsituation vor Ort beruhen, werden nicht anerkannt. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen.

 

9. Sicherungs- und Unterhaltungsarbeiten Der AN stimmt vor Baubeginn mit dem AG einen Termin für eine gemeinsame Ortsbegehung ab. Die Verkehrssicherungspflicht wird bei Baubeginn dem AN zu seinen Lasten übertragen und endet mit der Abnahme durch den AG. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.06.1998 (BGBl. I Nr. 35/1998 S. 1283) ist zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch über die Gesamtdauer der Baumaßnahme zu führen.

 

10. Fristen und Schlussrechnung Alle Arbeiten sollen bis zum 28.02.2020 abgeschlossen sein. Sollte die Einhaltung der Fristen nicht möglich sein, ist unter Angabe eines möglichen Fertigstellungstermins eine Angebotsabgabe möglich. Der Schlussrechnung sind Leistungsnachweise in Form von Stundenzetteln beizufügen. Die Abrechnung geschieht nach tatsächlich erbrachter Leistung nach Stundenaufmaß.

 

11. Gewährleistung Der AN verpflichtet sich für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme der Leistungen, alle, durch nicht sachgerecht durchgeführte Arbeiten entstandene Mängel, umgehend zu beheben. Des Weiteren übernimmt der AN für den Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme der Leistungen die Gewährleistung für mögliche Mängel an den verwendeten Materialien. Anlage Übersichtskarte (1:5.000) Luftbildaufnahme des Gebietes (1:5.000) Die Anlagen sind Teil der Ausschreibungsunterlagen.

 

Leistungsort Bezeichnung Naturschutzgebiet Oederquarter Moor Postanschrift Sietwende Ort 21756 Osten

 

c) Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Es ist keine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen

 

d) Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen

 

e) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Bestimmungen über die Ausführungsfrist Alle Arbeiten sollen bis zum 28.02.2020 abgeschlossen sein. Dauer keine Angabe

 

f) Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Elektronisch: über 'vergabe.Niedersachsen' Internet: www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen. Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert werden können: 10.01.2020 10:00 Uhr Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Die Abgabe digitaler Angebote unter 'vergabe.Niedersachsen' Internet: www.dtvp.de/Center/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen.

 

g) Art der akzeptierten Angebote: Postalischer Versand Elektronisch in Textform Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur

 

h) Ablauf der Angebotsfrist 10.01.2020 10:00 Uhr

 

i) Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers Bedingung an die Auftragsausführung s. Anschreiben

 

j) Ablauf der Bindefrist 01.04.2020 23:59 Uhr

 

k) Wertung Wertungsmethode Wirtschaftlichstes Angebot (siehe nachfolgende Kriterien) Angaben zur ausgewählten Wertungsmethode Für jedes Kriterium werden Punkte nach Rangfolge der Bieterschaft vergeben. Die Punkte werden nach u.a. Gewichtung gewertet. Ausschreibung 1 Wirtschaftlichkeit 70 2 Terminsicherung 20 3 Erfahrung mit Entkusselungsarbeiten im naturschutzfachlichen Kontext 10

 

l) Sonstiges Die genannte Frist muss kein Auschusskriterium sein. Es wird um Abgabe eines Angebotes gebeten auch wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Erfahrungen mit Entkusselungsarbeiten sind durch Referenzen darzulegen. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDCYUVK

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 151366 vom 22.12.2019