Titel | Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11 09599 Freiberg | |
Ausführungsort | DE-09599 Freiberg | |
Frist | 27.10.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.oba.sachsen.de | |
TED Nr. | 499276-2020 | |
Beschreibung | I.1) Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11 DE-09599 Freiberg Deutschland
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de Internet: http.:www.oba.sachsen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.oba.sachsen.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz – Ingenieurleistungen Erkundung und dauerhafte Sicherung/Verwahrung Tagesbruch auf dem Gelobt Länder Morgengang
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71332000
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz – Ingenieurleistungen Erkundung und dauerhafte Sicherung/Verwahrung Tagesbruch auf dem Gelobt Länder Morgengang, Hauptstraße 2, OT Gebirge, Stadt Marienberg.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DED42. Hauptort der Ausführung: Stadt Marienberg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Recherchearbeiten in Hinblick mit Auswahl Verwahrungstechnologie, weitergehende Erkundung, Erarbeitung Sanierungskonzeption und ausführungsreife Planungsunterlage, Einholen Genehmigungen, Mitwirkung bei der Vergabe, optional: örtliche Bauüberwachung; Tagesbruch befindet sich auf historischem Gangerzbergbau ohne Rechtsnachfolger.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession: Beginn: 15.11.2020, Ende: 29.10.2021, Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja, Beschreibung der Verlängerungen: Auf Anforderung Auftraggeber
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: Die Bekanntmachung dient ausschließlich der Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz. Sie fällt damit nicht unter die Richtlinie EU 2014/24. Folglich ist auch keine Beschwerde nach den §§ 160ff GWB möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 27.10.2020
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, Leipzig, 04107, Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Sächsisches Oberbergamt, Kirchgasse 11, Freiberg, 09599, Deutschland, Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 16.10.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 155004 vom 23.10.2020 |