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Titel
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Durchführung von Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStraßenbauamt Schwerin
Pampower Str. 68
19061 Schwerin
AusführungsortDE-19061 Schwerin
Frist26.11.2020
Vergabeunterlagenwww.meinauftrag.rib.de/…/98067
TED Nr.517901-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Straßenbauamt Schwerin

Pampower Straße 68

19061 Schwerin

Telefon: +49 385-58881010


E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de

Internet: http.:my.vergabe.rib.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/98067 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:my.vergabe.rib.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B96 Geotechnische Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 220273


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Grundleistung Linienbauwerke und Ingenieurbauwerke, Beschaffung von Bestandsunterlagen, Planung der Aufschlussarbeiten,Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten, Laborleistungen.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE80J Hauptort der Ausführung: 17033 Neubrandenburg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Grundleistung Linienbauwerke und Ingenieurbauwerke, Beschaffung von Bestandsunterlagen, Planung der Aufschlussarbeiten,Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten, Laborleistungen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen des Sachverständigen für Geotechnik / Gewichtung: 24 Qualitätskriterium - Name: Personalbestand (Sachverständige f.Geotechnik) z.Zeitpunkt / Gewichtung: 23 Qualitätskriterium - Name: Personalbestand zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung / Gewichtung: 23 Preis - Gewichtung: 30


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 12 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Bei zusätzlichen Beratungsaufwand


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik (Geotechnische Kategorie 3) gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Vergleichbare Ingenieurleistungen: 0,8 Mio. EUR (brutto) Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Gesamtjahresumsätze bzw. Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gebildet. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Vergleichbare Ingenieurleistungen: 0,8 Mio. EUR (brutto) Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Gesamtjahresumsätze bzw. Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gebildet. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Büroreferenzen Vorlage geeigneter Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. § 46(3) Nr. 6 Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik Verantwortlicher Verfasser von Geotechnischen Berichten kann nur eine Person sein, die sachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Büroreferenzen Vorlage geeigneter Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Eine Referenz für die Geotechnik wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind: 1. Objekt: Bundesautobahn, Bundesstraße oder Landesstraße, 2. Aufschlüsse in der Bodenregion der Jungmoränenlandschaften gemäß BGL5000, 3. Wert des Auftrages mindestens 50 000 EUR (brutto). Um eine Wertung der Referenzen vornehmen zu können, muss die einzureichende Liste Aussagen zu den o. g. Kriterien enthalten. § 46(3) Nr. 6 Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik Verantwortlicher Verfasser von Geotechnischen Berichten kann nur eine Person sein, die sachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik ist. Diese geotechnische Qualifikation wird erreicht durch: (1) ein Hochschulstudium in einem definierten Studiengang mit dem Abschluss als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe. (2) Praxiserfahrung auf geotechnischem Gebiet nach abgeschlossenem Studium. (3) berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung auf geotechnischem Gebiet. Alle 3 genannten Qualifikationsvoraussetzungen müssen für die Geotechnische Kategorie 3 vorliegen. Die Wertung von vergleichbaren Sachkundenachweisen erfolgt gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.11.2020 Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04.02.2021


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 26.11.2020 Ortszeit: 10:00 Ort: Elektronisch Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Johannes-Stelling-Straße 14 Schwerin 19053 Deutschland Telefon: +49 3855885165 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Fax: +49 3855884855817 Internet: http.:www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Straßenbauamt Schwerin Pampower Straße 68 Schwerin 19061 Deutschland Telefon: +49 385-58881010


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.10.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 155108 vom 03.11.2020