Titel | Tuttlingen: Archäologische Untersuchungen „Unter Haßlen“ | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Tuttlingen Rathausstr. 1 78532 Tuttlingen | |
Ausführungsort | DE-78532 Tuttlingen | |
Frist | 18.03.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.dtvp.de/…/documents | |
TED Nr. | 80203-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Tuttlingen Fachbereich 7 Planung und Bauservice Rathausstraße 1 78532 Tuttlingen Telefon: +49 7461-99232 Fax: +49 7461-995232 E-Mail: bauservice@tuttlingen.de Internet: www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDEKS/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDEKS I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Archäologische Rettungsgrabungen Gewann „Unter Haßlen“ – Bereich 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 20-13-01 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351914 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Tuttlingen (Landkreis Tuttlingen) plant in Tuttlingen-Möhringen, Gewann „Unter Haßlen“, Flurstücke 2347-2349, 2356/1, 2357-2368, 2370-2381, 2386/1, 2387-2410/1, 2415-2426, 4441-4442, auf einem ca. 17 ha großen Grundstück die Erweiterung des Gewerbegebiets „DonauTech“. Die überplante Fläche liegt teilweise innerhalb des archäologischen Kulturdenkmals „villa rustica“ gemäß § 2 des DSchG Baden-Württemberg (hier Denkmalfläche Nr. 1, Adab-Id. 97017910). Bei geophysikalischen Voruntersuchungen im Jahr 2016 wurden im geplanten Baugebiet Gebäude und Strukturen dieser ausgedehnten römischen Villenanlage sowie flächig verteilte Anomalien lokalisiert, die auf vorgeschichtliche Siedlungsstellen hinweisen (hier Prüffall Nr. 17, Adab-Id. 109829886). Diese Sachlage gab auch den Ausschlag, eine umfassende Prospektion des überplanten Areals durch das mobile Prospektionsteam des LAD (PfP) durchzuführen; nicht prospektiert wurden im Norden 2 Flächen von zusammen ca. 2 ha, die durch Sondermüll tiefgreifend gestört waren und im Süden eine Fläche von ca. 2 ha, die bekannter Weise Überreste der römischen Anlage birgt. Zwischen dem 24.4.2019 und dem 23.8.2019 erfolgten die Prospektionen somit auf einem Areal von 125 768 m2 und erschlossen mithilfe von 100 Baggerschnitten 20 182 m2 Fläche. Das Schnittraster ist so dicht, dass ein verhältnismäßig guter Überblick über die vorhandenen Befundareale besteht. Dabei verteilen sich archäologische Befunde in unterschiedlicher Dichte im gesamten Untersuchungsgebiet. Areale mit einer geringen Befunddichte wurden im Zuge der Baggerschnitte und punktueller Erweiterungen vollständig ausgegraben und dokumentiert, so dass ein großer Teil der untersuchten Fläche zum jetzigen Zeitpunkt bereits frei von archäologischen Befunden ist. Als Ergebnis der Prospektionen sind 3 Bereiche mit dichter archäologischer Befunderhaltung einzugrenzen (siehe Gesamtplan): Konkret handelt es sich hier um die Überreste einer befestigten keltischen (spätlatènezeitlichen) Hofanlage nördlich des asphaltierten Weges (Bereich 1, grüne Fläche auf Gesamtplan: 0,4 ha; Befunde in ca. 0,5 m Tiefe unter der Geländeoberkante), um eine vorgeschichtliche Siedlung, wahrscheinlich aus der Bronzezeit, im östlichen Teil des mittleren Baufeldes (Bereich 2, blaue Fläche auf Gesamtplan: 2,3 ha; Befunde in ca. 0,5 m bis 1 m Tiefe unter der Geländeoberkante) und um Strukturen im Zusammenhang mit der o.g. römischen Anlage im westlichen Teil des mittleren und südlichen Baufeldes (Bereich 3, gelbe Fläche: 4,8 ha auf Gesamtplan; Befunde in nur 0,1 m Tiefe unter der Geländeoberkante) im Boden. Nach dieser Lage der Dinge ist mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden zu rechnen, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Das Bauvorhaben wird zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen Rettungsgrabung nach dem Veranlasserprinzip, d. h. auf Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht dokumentiert und geborgen werden. Konkret können 3 unabhängige Rettungsgrabungen entsprechend den 3 oben vorgestellten Bereichen durchgeführt werden. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45112450 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE137 Hauptort der Ausführung: Zukünftiges Gewerbegebiet „DonauTech“, Gewann „Unter Haßlen“, 78532 Tuttlingen-Möhringen. Es handelt sich hier ausschließlich um den in den Ausschreibungsunterlagen im Plan als „Bereich 1“ gekennzeichneten Bereich am o. gen. Erfüllungsort. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es muss eine vollständige und vollflächige (d.h. ohne Flächenteilung) archäologische Ausgrabung auf einer Fläche von ca. 3 900 m2 des überplanten Grundstücks zwischen Asphaltweg und der B 311 erfolgen und alle archäologischen Befunde müssen vollständig untersucht werden. (Bereich 1) Das beim Abtragen des Oberbodens anfallende Material kann nicht auf der Grabungsfläche verbleiben, es muss in Absprache mit der Stadt Tuttlingen außerhalb der Grabungsfläche zwischengelagert oder abtransportiert werden. Nach Abtragung des Oberbodens (ca. 0,50 m) müssen alle Befunde im ersten Planum und alle eventuell darunterliegenden Horizonte sauber freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie entsprechend vermessen werden. Alle Befunde und eventuell erhaltenen Siedlungshorizonte sind digital dreidimensional einzumessen und in ETRS89/UTM, Zone 32 N (EPSG:25832) zu verorten. Alle Befunde müssen mit ihren Umrisslinien tachymetrisch oder fotogrammetrisch aufgenommen werden. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18.05.2020 Ende: 30.09.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes, — Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers), — Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen(§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. —— Nachweisführung zur Eignung: Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Komm EU (D) EigE (Eigenerklärung zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt Komm EU (D) EigE ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer anzugeben. Bei vorgesehener Bietergemeinschaft: — Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, — Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns. Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt bzw. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen), — Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet), — Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. —— zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (D) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (– die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens anzugeben sind: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Umfang, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäß ausgeführte Leistung. Angabe zu den technischen Fachkräften, die eingesetzt werden sollen, — Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, — Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird. —— zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (D) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (– die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert. Nachfolgend genannte Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen: — Nachweis der erforderlichen Qualifikation des vorgesehenen Grabungsleiters/-in gemäß den Prospektions- und Grabungsrichtlinien des Verbandes der Landesarchäologen (VLA): Nachweis „Wissenschaftler/-in“ (mindestens Master oder Magister), Mindestens 1 Referenz zum Nachweis der Erfahrung des Wissenschaftlers/-in in der Durchführung von archäologischen Ausgrabungen vorgeschichtlicher Siedlungs- und Grabbefunde in Süddeutschland oder Gebieten mit vergleichbaren Bodenbeschaffenheiten: — Jeweils mindestens ein Nachweis der Qualifikation für das eingesetzte Personal der Vergütungsgruppe II) und III) In Betracht kommen hier bspw. Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen, — Nachweis des Baggermaschinisten hinsichtlich seiner Erfahrung in sorgfältigem lagenweisem Bodenabziehen und Herstellen eines Feinplanums, bspw. durch Tätigkeitsauflistung bisheriger ähnlicher Einsätze, — Bestätigung, dass die Firma zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als 5 archäologische Dokumentationen mit überschrittenem Abgabetermin zu bearbeiten hat (siehe dazu LV unter 2.), — Nennung des vorgesehenen Grabungsleiters/-in (Vor- und Nachname) (siehe dazu LV unter 2.), — Grabungskonzept bzw. Eckdaten zur Durchführung der Grabung. (siehe dazu LV unter 3., dort insbesondere Mannschaftsstärke, Dauer) III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.03.2020 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17.05.2020 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.03.2020 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 a. E. VgV. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt VI.3) Zusätzliche Angaben Die Bieterkommunikation findet ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform statt. Anfragen zur Ausschreibung sind über den Button „Kommunikation“ im Deutschen Vergabeportal DTVP zu stellen. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button „Angebote“ über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6UDEKS VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721-9268730 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721-9263985 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721-9268730 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721-9263985 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.02.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 151958 vom 21.02.2020 |