Titel | Entsorgung von Klärschlamm der Sickerwasserreinigungsanlage | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Stadt Münster Zentrales Vergabemanagement Klemensstraße 10 48143 Münster | |
Ausführungsort | DE-48143 Münster | |
Frist | 24.06.2020 | |
Beschreibung | 1. Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement Klemensstraße 10 48143 Münster E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de 2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Wie Ziffer 1 Bezeichnung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Postanschrift Rösnerstraße 10, 48155 Münster E-Mail-Adresse UmsatzsteuerIdentifikationsnummer 5. Form der Angebote Zugelassen ist: die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/ notice/CXTDYYDYRCJ der Angebote in Schriftform. 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Entsorgung Klärschlamm der Sickerwasserreinigungsanlage AWM Münster: Anfallende Klärschlämme AVV 190812 bis zum Erreichen von 900t Erfüllungsort: AWM, Sickerwasserreinigungsanlage, Zum Heidehof 82, 48157 Münster 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist ab 01.09.2020 bis erreichen Auftragsvolumen 10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRCJ/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen 11. Ablauf der Angebotsfrist 24.06.2020 06:00 Uhr 12. Ablauf der Bindefrist 31.08.2020 13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine 14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind 15. Vorzulegenden Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Berufsgenossenschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei). Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. - Berufshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei). Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Gesamtumsatz (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei). Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. - Insolvenzverfahren, Liquidation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei). - Steuern, Abgaben, Beiträge (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt. Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Berufsregister (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufsund Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden ("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei). Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. - Beschäftigte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei). - Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb (mittels Dritterklärung vorzulegen): Zur Angebotsabgabe sind nur Entsorgungsfachbetriebe gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV zugelassen. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. - Referenzen der letzten drei Jahre (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern. (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei) - Spezielle Anforderungen an die Verwertung/ Entsorgung des Klärschlammes (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter muss bei Angebotsabgabe eine detaillierte Beschreibung des Entsorgungsweges sowie der zu beschickenden Verwertungsanlage/n vorlegen. Hieraus müssen folgende Angaben hervorgehen: Beschreibung des Entsorgungsweges und etwaiger Zwischenlager Verwertungsstandort, Betreiber Anlagenkapazität und Laufzeit Beschreibung des technischen Verfahrens Nachweis erforderlicher Genehmigungen - Von besonderer Wichtigkeit ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. (mittels Dritterklärung vorzulegen): Deshalb müssen die Kapazitäten und Laufzeiten der benannten Anlage/n ausreichend sein, den zur Verwertung angedienten Klärschlamm des Auftragnehmers vollständig aufnehmen zu können. Es muss darüber hinaus mindestens eine weitere Verwertungssanlage benannt werden, die im Falle eines Stillstandes oder einer Revision der zu beschickenden Verwertungsanlage den anfallenden Klärschlamm kontinuierlich und vollständig übernehmen und entsorgen kann. Das bedeutet, dass die vorzulegenden Nachweise für mindestens zwei Verwertungsstandorte beizubringen sind: Erste Anlage für den Regelbetrieb Zweite Anlage für den Notfall (Revision, Stillstand, etc..) Falls der Regelbetrieb ohnehin mehrere Anlagen umfasst, die beschickt werden sollen, gilt analog das oben Gesagte: Für jede Anlage müssen die geforderten Nachweise erbracht werden und die Entsorgungssicherheit ist immer zu gewährleisten. Sonstige Unterlagen: - 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen: - 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen) 16. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Niedrigster Preis. 18. Sonstiges Die ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE ist von der Stadt Münster seit dem 01.01.2020 bei allen Vergabeverfahren die ALLEINIGE zugelassene Form der Angebotsabgabe. Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben. Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt. Auf dieser Internetseite, d i e w i r d r i n g e n d e m p f e h l e n, sind zahlreiche Tipps und lHinweise nachzulesen: Internet: support.cosinex.de/unternehmen/ Die "Video-Tutorials" bieten eine gute H i l f e s t e l l u n g bei den ersten Schritten hin zur ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSABGABE. Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die I n s t a l l a t i o n eines "B i e t e r t o o l s" auf Ihrem Computer notwendig. Das B i e t e r t o o l wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen. Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte S i g n a t u r in Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine Ein-schränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte KEINE Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu. Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen. Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht enmal von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet. Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück. Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 Internet: recht.nrw.de/lmi/owa/ br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466 Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadtmuenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter E-Mail: datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 19.06.2020 Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRCJ | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 153078 vom 05.06.2020 |