Titel | Ausführen von Abschlussarbeiten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Ufficio federale delle strade USTRA Pellandini 2a 6500 Bellinzona | |
Ausführungsort | CH-6500 Bellinzona | |
Frist | 22.02.2021 | |
Beschreibung | 1.1 Ufficio federale delle strade USTRA divisione Infrastruttura stradale Est Via C. Pellandini 2a 6500 Bellinzona Telefon: +41 58 469 68 11 Fax: +41 58 469 68 90 E-Mail: acquistipubblici@astra.admin.ch Internet: http.:www.astra.admin.ch 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Adresse gemäss Kapitel 1.1 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 29.01.2021 Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter Internet: http.:www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 08.02.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.01.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 22.02.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP09 AS Sufers - Galerie Traversa Süd, Los 413 BSA Abschlussarbeiten" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00-12:00 Uhr / 13:30-17:00 Uhr und Fr 08:00-12:00 Uhr / 13:30-16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! 1.5 Datum der Offertöffnung: 26.02.2021, Ort: Bellinzona, Bemerkungen: Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. 1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung) 1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren 1.8 Auftragsart Bauauftrag 1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Nein. 2. Beschaffungsobjekt 2.1 Art des Bauauftrages Ausführung 2.2 Projekttitel der Beschaffung N13 EP09 AS Sufers - Galerie Traversa Süd, Los 413 BSA Abschlussarbeiten 2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 070090 2.4 Aufteilung in Lose? 2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung 2.6 Detaillierter Projektbeschrieb Die Baumassnahmen umfassen Elektro- / LWL- und NTA-Installationen auf dem ca. 2.7 km langen Teilstück des N13 Trassees zwischen dem Anschluss Sufers und dem Tunnelportal Traversa Süd. Die Ausführung erfolgt in verschiedenen Etappen über die Jahre 2021-2024. Das Projekt umfasst die Lieferung und Leistung von folgenden Diversen-Anlageteilen in der Nationalstrasse mit Lieferung/Einzug und Anschluss von: - Multirohranlage und Kommunikationskabel im neuen Kabelblock; - Kommunikationskabel; - LWL-Muffen, Spleiskasetten etc.; - Niederspannungs-Kabel sowie Erdung; - Projektmanagement; - Engineering; - Ablösung diverser Provisorien (Tag und Nachtarbeit) inkl. Rücktransport; - Dokumentation (RPH, DAW); Schulungen. Siehe Punkt 4.5 Sonstige Angaben alle Details 2.7 Ort der Ausführung Schweiz CH - 7430 Thusis/GR - 7434 Sufers/GR. 2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.06.2021, Ende: 31.12.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein 2.9 Optionen 2.10 Zuschlagskriterien Siehe Punkt 4.5 Sonstige Angaben . 2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein 2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus. 2.13 Ausführungstermin Beginn 01.06.2021 und Ende 31.12.2024. 3. Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen führungen im Pflichtenheft. 3.2 Kautionen / Sicherheiten Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde. 3.3 Zahlungsbedingungen 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA. 3.4 Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt 0.- keine bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein. 3.5 Bietergemeinschaft Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. 3.6 Subunternehmer Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. 3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten: EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER FIRMA EK4: SUBUNTERNEHMER 3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen: Zu EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ 1 vergleichbare Referenz. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: - Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse, Bahn; - Art des Werkes: Elektroinstallationen im Bereich Lichtwellenleiterkabel, Signal- und Steuerungskabel, Niederspannungskabel; - Tätigkeiten: Neubau und/oder Ersatz; - Vertragssumme des Referenzobjektes (BSA) in der Höhe von mindestens 0.6 Mio. CHF; - Die Leistungen müssen vollendet sein; - Ausführungsbedingungen: unter Verkehr. Im Fall von Arbeitsgemeinschaft kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein. Die von einer Firma, oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE, dargelegte Referenz ist nur dann gültig, wenn die gleiche (Firma oder einzelnes ARGE-Mitglied), die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat (EK1). Zu EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt: ELEKTRO-PROJEKTLEITER (CHEFMONTEUR). Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. 1 Referenz als Elektro-Projektleiter (Chefmonteur), Stellvertreter oder gleichwertiger Funktion in einem Projekt mit allen folgenden Voraussetzungen: - Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse, Bahn; - Art des Werkes: Elektroinstallationen im Bereich Lichtwellenleiterkabel, Signal- und Steuerungskabel, Niederspannungskabel; - Tätigkeiten: Neubau und/oder Ersatz; - Vertragssumme des Referenzobjektes (BSA) in der Höhe von mindestens 0.6 Mio. CHF; - Die Leistungen müssen vollendet sein; - Ausführungsbedingungen: unter Verkehr. Zu EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER FIRMA - Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2018 und 2019 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt; -Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: --Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, --Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, --Bestätigung UVG-Versicherer, --Bestätigung Steuerverwaltung, --Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate. Zu EK4: SUBUNTERNEHMER Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 70% betragen. 3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 22.02.2021 Kosten: Keine Zahlungsbedingungen: Keine. 3.10 Sprachen für Angebote Deutsch 3.11 Gültigkeit des Angebotes 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote 3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: http.:www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.12.2020 bis 22.02.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via download ). 4. Andere Informationen 4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder Keine. 4.2 Geschäftsbedingungen gesehener Vertragsurkunde. 4.3 Verhandlungen Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben. 4.4 Verfahrensgrundsätze Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. 4.5 Sonstige Angaben. 1. DETAILLIERTER PROJEKTBESCHRIEB Die Baumassnahmen umfassen Elektro- / LWL- und NTA-Installationen auf dem ca. 2.7 km langen Teilstück des N13 Trassees zwischen dem Anschluss Sufers und dem Tunnelportal Traversa Süd. Die Ausführung erfolgt in verschiedenen Etappen über die Jahre 2021-2024. Das Projekt umfasst die Lieferung und Leistung von folgenden Diversen-Anlageteilen in der Nationalstrasse: - Lieferung, Einzug und Anschluss Multirohranlage und Kommunikationskabel im neuen Kabelblock; - Lieferung, Einzug und Anschluss von Kommunikationskabel zwischen dem AS Sufers, TS Gufer und Portalstation Traversa Süd; - Lieferung und Anschluss von LWL-Muffen, Spleiskasetten usw.; - Lieferung, Einzug und Anschluss von Niederspannungs-Kabel sowie Erdung zu den Anlagen Signalisation, Videoanlagen, NTA, Grundwasserpumpwerk usw.; - Projektmanagement (Termine, Fachtechnik, Realisierungspflichtenheft, d.h. Ausführungs- und Terminplan inkl. Termin für Lieferbestätigung an Auftraggeber); - Engineering (Bestandesaufnahmen vor Ort und Bestimmung der definitiven Kabellängen, Analyse der bestehenden Unterlagen, Anforderungsliste, Detailpläne etc.); - Ablösung diverser Provisorien (Tag und Nachtarbeit) inkl. Rücktransport an ihren ursprünglichen Lagerplatz. Angaben durch öBL BSA und TBA GR; - Dokumentation (RPH, DAW); Schulungen. 2. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK) Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%. ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN; GEWICHTUNG 40%; unterteilt in: ZK2.1: Qualität Ausrüstungen 15%; ZK2.2: Qualität der eingesetzten Materialien, Bezugsquellen und Mittel 5%; ZK2.3: Arbeitsleistung des Unternehmers 20%. ZK3: ORGANISATION; GEWICHTUNG 10%; unterteilt in: ZK3.1: Organigramm und Beschreibung der Projektorganisation 5%; ZK3.2: Referenzen Schlüsselperson Elektro-Projektleiter (Chefmonteur) 5%. PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. PUNKTEBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte). 3.- Es ist keine Begehung vorgesehen. 4.- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 5.- Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 6.- Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. 7.- Ausschluss, Vorbefassung: keine. 8.- Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 9.- Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. 10.- Der Werkvertrag wird im Kanton Graubünden abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er nicht der Stempelsteuer des Kantons Tessin. 11.- Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen. 12.- Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang. 4.6 Offizielles Publikationsorgan Internet: http.:www.simap.ch | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 155974 vom 28.12.2020 |