Titel | Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20359 Hamburg | |
Frist | 29.06.2021 | |
TED Nr. | 264901-2021 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Telefon: +49 40-31900 Fax: +49 40-31905001 E-Mail: vergabestelle@bsh.de Internet: http.:www.bsh.de Internet: http.:www.evergabe-online.de Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1104 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71318000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Der FEP trifft ab dem Jahr 2026 fachplanerische Festlegungen für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie ggf. das Küstenmeer. Dazu ist eine detaillierte Kenntnis über die derzeitige und zu erwartende technische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen sowie der Netzanbindungssysteme erforderlich. Es ist für robuste Festlegungen des FEP daher unabdingbar, diesen technischen Entwicklungsprozess fortwährend zu beobachten. Um den skizzierten Anforderungen im Rahmen der kommenden Fortschreibungen des FEP gerecht zu werden, ist zum einen eine möglichst genaue Kenntnis über mögliche technologische Entwicklungspfade erforderlich. Hierbei wird das Gutachten Hilfestellung leisten. Darüber hinaus müssen bei einer Abwägung verschiedener Optionen betriebs- und volkswirtschaftliche Effekte mit betrachtet werden, um den Anforderungen an die Effizienz der Planungen gerecht zu werden. Für diese Betrachtungen sind teils umfangreiche Analysen unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung erforderlich. Der Gutachter muss in Absprache mit dem Auftraggeber auch zur Ad-Hoc-Beratung zur Verfügung stehen. Spezifische Fragestellungen, welche sich im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes ergeben, sind hierbei kurzfristig durch den Gutachter in Form von Fachbeiträgen zu bearbeiten. Darüber hinaus steht der Gutachter für die Organisation und fachliche Begleitung von Fachworkshops zur spezifischen Themen zur Verfügung. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.05.2021 VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-256697 Abschnitt VII: Änderungen VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: IV.1.8) Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Anstatt: Ja muss es heißen: Nein VII.2) Weitere zusätzliche Informationen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 158480 vom 28.05.2021 |