Titel | Erstellung eines integrierten Gesamtkonzeptes "Aachener Weg klimaneutral 2030" | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle (FB 60/300) Lagerhausstraße 20 52058 Aachen | |
Ausführungsort | DE-52064 Aachen | |
Frist | 21.10.2022 | |
Beschreibung | a) Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle - Zu Händen Frau Creuels Lagerhausstraße 20 52064 Aachen Telefon +492414326034 Fax +49 241413541-6094 E-Mail: mailto: vergabestelle@mail.aachen.de b) Erstellung eines integrierten Gesamtkonzeptes "Aachener Weg klimaneutral 2030" Erstellung eines integrierten Gesamtkonzeptes "Aachener Weg klimaneutral 2030" Erstellung eines integrierten Gesamtkonzeptes "Aachener Weg klimaneutral 2030" c) Ausgangssituation Die Stadt Aachen ist seit den frühen 90er Jahren im Klimaschutz aktiv. Die Stadt Aachen ist seit 1992 Mitglied im europäischen Klima-Bündnis (Anfang 1992) und in der Klimaschutzinitiative der EU-Kommission "Covenant of Mayors - Konvent der Bürgermeister" europäischer Städte sowie Mayors Adapt. d) Aachen kann auf nunmehr 30-jährige Erfahrungen in der Klimaschutzarbeit aufbauen, die Verwaltung verfügt über eingespielte Strukturen in der Zusammenarbeit der Verwaltungsbereiche und ein etabliertes Managementsystem zur Prozesssteuerung dieser Querschnittsaufgabe. Vom frühen Fernwärmenetzausbau, der Einspeisevergütung, die Modell für das Bundesgesetz EEG stand, über Gebäudecontrolling (E-View) und erstes Energieeffizienzkonzept bis zur Beratungsstelle altbau plus, der Festbrennstoffverordnung oder dem Luftreinhalteplan nahm die Stadt immer wieder Vorreiterrollen ein. In den letzten 5 Jahren waren der Prozess zur Verkehrsentwicklungsplanung (VEP), Maßnahmen im Nachgang zum Radentscheid und in der Förderkulisse Emissionsfreie Innenstadt des Landes NRW ("#Aachen-Moove!"), ein neuer Flächennutzungsplan mit Stadtklimakennzeichnung, der Bau von 12 neuen Windkraft-anlagen, von großen Blockheizkraftwerken und die Errichtung kommunaler Plus-Energie-Gebäude wegweisend. Mittels des Managementsystems European Energy Award (eea) betreibt die Verwaltung seit 2009 im jährlichen Turnus das Monitoring ihrer Klimaschutzaktivitäten und erhielt in den Jahren 2011, 2015 und 2019 den Gold-Award. In 2023 steht das Re-Audit an. Im Juli 2019 wurde in Aachen der Klimanotstand ausgerufen. In Folge wurde wichtige strategische Weichen gestellt: Eine neue Strategie wurde entwickelt, die Darstellung der Klimarelevanz in politischen Vorlagen eingeführt und ein neues Klimaschutzziel verabschiedet. Als erste Stadt in Deutschland hat die Stadt Aachen ihr lokales Klimaschutzziel am wissenschaftlich ermittelten verbleibenden Restbudget für eine globale Erwärmung unter 2°C ausgerichtet. Das am 26.08.2020 vom Stadtrat verabschiedete Integrierte Klimaschutzkonzept (kurz: IKSK), Internet: www.aachen.de/IKSK, stellt die Basis für die derzeitige Maßnahmenumsetzung dar. Die Strategie im IKSK verfolgt das Ziel der Halbierung der CO2eq-Emissionen bis 2030, der Maßnahmenplan gilt bis 2025 und be-findet sich in Umsetzung. Der Stadtrat hat am 22.01.2020 ein neues Klimaschutzziel für die Stadt Aachen beschlossen: Als erste Stadt in Deutschland berücksichtigt die Stadt Aachen das ihr anteilig verbleibende Restbudget von 16,3 Mio. Tonnen CO2, um die Erderwärmung - gemäß dem Ziel von Paris - auf unter 2°C zu halten. Die Orientierung an dem der Stadt Aachen anteilig zustehenden Restbudget an CO2eq-Emissionen bedeutet als Konsequenz eine Klimaneutralität ab 2030 und damit ein gegenüber Bundes- und EU-Politik anspruchsvolleres Ziel. Mit dem Begriff "Klimaneutralität" ist fachlich eine Netto-Null-CO2eq-Emission gemeint. Die Stadt Aachen hat den Willen, sich ambitioniert dafür einzusetzen, das möglichst Machbare zur Klimaneutralität lokal auf den Weg zu bringen. Deshalb hat sie sich auch an dem Aufruf der EU-Kommission, der EU-Mission "100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030", beteiligt und wurde Ende April 2022 ausgewählt, eine Vorbildfunktion für andere europäische Städte einzunehmen, Internet: netzerocities.eu. Die EU beschreibt als Aufgabe die Erstellung eines sogenannten "Climate City Contract", Stadt-Klima-Vertrags. Dieser wird als Strategieplan inklusive Maßnahmen- und Finanzierungsplan unter Einbindung der Bürgerschaft beschrieben und entspricht wie bislang absehbar in den Arbeitsschritten der IKSK-Fortschreibung. Im April hat die Verwaltung eine Strategie zur Wärmewende vorgelegt, Internet: www.aachen.de/waermewende Bei den meisten Maßnahmen, mit denen der Weg zur Klimaneutralität gepflastert ist, kann die Stadt nicht selbst aktiv werden, sondern nur informieren und Anreize schaffen, z.B. finanzieller Art. Ansonsten ist sie bei den Aufgaben der Ressourcen-, Energie-, Wärme- und Mobilitätswende auf die Mitwirkung von Hausbesitzer*innen, Verbraucher*innen und Unternehmen angewiesen. Darum möchte die Stadt den Schulterschluss mit möglichst vielen Institutionen suchen, die sie bei ihrem Bemühen unterstützen und einen Geist des gemeinsamen Aufbruchs in Richtung einer zukunftsfähigen und enkeltauglichen Stadt erzeugen. Wichtig ist daher das Bewusstsein und das Engagement der Stadtgesellschaft. So gab es in den letzten 3 Jahren eine regelrechte Welle des Engagements für den Klimaschutz aus der gesamten Stadtgesellschaft heraus. Seit der Fridays for Future-Bewegung und der daraus resultierenden Resolution zum Klimanotstand sind viele neue Gruppen entstanden, kürzlich auch der "Klimaentscheid". Der Einwohner*innenantrag "Aachen klimaneutral 2030" wurde dem Rat am 30.03.2022 übergeben, am 11.05.2022 im Rat beraten und angenommen. Das Ziel des Einwohner*innenantrags steht mit der Intension zur Überarbeitung des IKSK im Einklang und wird demensprechend im Prozess unter Einbindung der engagierten Initiativen berücksichtigt. Auch lang bestehende sowie etablierte Vereine und Initiativen haben mehr Zulauf erfahren oder sich besser vernetzt, ob in Runden Tischen, Foren oder Arbeitsgruppen. Ein weiteres Pfund für die Stadt Aachen auf ihrem ambitionierten Weg in Richtung Klimaneutralität ist der Fundus der hier ansässigen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie der daraus entstandenen jungen, dynamischen Start-Up-Unternehmen. Internet: www.aachen.de/klimaschutz Fortschreibung ISKS - Grobskizze Aachen klimaneutral 2030 Die Fortschreibung des IKSK beinhaltet eine Anpassung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität (Orientierung am Restbudget) bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Zeitraum 2025 - 2030. Als ersten Schritt hat die Verwaltung in einer Analyse die jüngsten Erkenntnisse seit der Erstellung des IKSK zusammengestellt und die Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030 in einem ersten Aufschlag grob skizziert. Mit dem Papier wird ein strategisch bedeutsames Feld auf dem Weg der Stadt Aachen zur Klimaneutralität beschrieben. Die Transformation zu einer klimaneutralen Energie- und Wärmeversorgung, die Einbindung der Wirtschaft und eine neue Kommunikationskultur stellen Schwerpunkt-bereiche dar. Die wesentlichen Aktionsfelder wurden in dieser Grobskizze in ersten Schritten analysiert und skizziert, teilweise bereits konkrete Maßnahmen identifiziert. Die Erkenntnisse sind in den einzelnen Handlungsfeldern unterschiedlich. Während im Wärmesektor relativ konkrete Vorstellungen ausgearbeitet wurden (Strategie / Eckpfeiler Wärmewende, anstehende Vergabe einer Gesamtstädtischen Wärmeplanung), sind die Überlegungen zu Konsum / Ernährung / Lebensstile sowie Kreislaufwirtschaft noch am Anfang. Die Bereiche Flächennutzung und Mobilität sind in dem Papier aufgrund einer anderen Herangehensweise nicht enthalten. Im Bereich der Circular Economy ist geplant, den Prozess zur Circular Cities Declaration zu nutzen. In separaten Prozessen, z.B. im Verkehrsentwicklungsplan (VEP)-Prozess, werden die Überlegungen in Richtung Klimaneutralität behandelt und später in den Gesamtprozess überführt. Grobskizze siehe auch: StAC_Klimaneutral2030.pdf (aachen.de) Weiterentwicklung der Grobskizze Erforderliche Änderungen im Flächenmanagement, beim Konsumverhalten, bei Ernährung und Digitalisierung sind als zentrale Herausforderung für die nächsten Jahre noch nicht in der Grobskizze beschrieben worden. Dies alles zu kommunizieren ist Dreh- und Angelpunkt für ein Gelingen der notwendigen Veränderungen und erfordert eine entsprechende Kommunikationsstrategie. Die Grobskizze Aachen klimaneutral 2030 ist zu einem integrierten Gesamtkonzept weiterzuentwickeln, das per Ratsbeschluss zum verpflichtenden strategischen Papier für den Zeitraum bis 2030 wird. Es soll außer-dem durch einen zielgerichteten Beteiligungsprozess den Charakter eines "Stadt-Klima-Vertrag" (siehe oben, EU-Mission) erhalten und von relevanten Akteuren/Institutionen der Stadtgesellschaft getragen werden. Arbeitsschritte Im nächsten Schritt sind die Potenziale in den einzelnen Handlungsfeldern genauer zu spezifizieren und strategisch zu gewichten. Es sind konkrete Reduktionpfade abzuleiten und in Form von 2-3 Szenarien, (best case, worst case und eine "realistische" Variante) zu entwickeln. Handlungserfordernisse für die Variante best case sollten dargestellt/ergänzt werden, dort wo sie in der Grobskizze noch nicht enthalten sind. Dort, wo trotz größter Anstrengungen nach 2030 Restemissionen verbleiben werden, ist der Pfad nach 2030 zu beschreiben. Möglichkeiten des Ausgleichs hierfür sind zu entwickeln. Die teilweise parallellaufenden Prozesse, z.B. VEP (Verkehrsentwicklungsplan)-Prozess, sind letztlich in dem zu erarbeitenden Gesamtkonzept zusammenzuführen und insgesamt zu bewerten. Zu integrieren sind ebenfalls die Aufgaben, die aus der Erstellung eines Stadt-Klima-Vertrages resultieren, der Bestandteil der EU-Mission "100 Climate-Neutral and Smart Cities" ist, für die die Stadt Aachen ausgewählt wurde. Für die "realistische" Variante sind Handlungsoptionen und Maßnahmen zu entwickeln. Da die Stadt Aachen eine neue Dimension der Einbindung der Stadtgesellschaft anstrebt, s.o. Stadt-Klima-Vertrag, sind hierbei zwei Ebenen zu unterscheiden: e) 1. Die Verwaltungsebene. Analog zum IKSK ist ein Maßnahmenplan mit Schwerpunktmaßnahmen für die Zeit nach Ablauf des IKSK aufzusetzen. Dabei sollen die Maßnahmen möglichst hinsichtlich ihrer Wirkungsweise auf die CO2-Reduktionen quantifiziert, ggf. abgeschätzt werden. Für die Maß-nahmen sind auch Hemmnisse, befördernde Aspekte, z.B. regionale Wertschöpfung, und Synergien zu detaillieren. Verantwortliche bei der Verwaltung und erste Handlungsschritte sollten ebenso be-schrieben werden wie konkrete Umsetzungszeiten. Vor allem sind auch die Bedarfe an finanziellen und personellen Mitteln für die Maßnahmenumsetzung zu klären. (Dadurch erhält der Maßnahmen-plan Bedeutung für die Haushaltsplanungen.) Unter Berücksichtigung von hemmenden und beschleunigenden Faktoren sowie Kosten-/Nutzen-Abwägungen kann aus der Maßnahmensammlung eine Gewichtung der Maßnahmen erfolgen. Daraus wird letztlich ein integrierter Maßnahmen- und Zeitplan der Maßnahmen mit hoher Priorität erstellt, für den die jahresbezogene Finanzplanung, also Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgen muss. Vor dem Hintergrund der knappen verbleiben Zeit hin zur Klimaneutralität sollen Möglichkeiten geprüft werden, wo parallel zu diesem Prozess bereits einzelne Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können. 2. Die Ebene Gesamtstadt. Da die Verwaltung für weniger als zwei Prozent der THG-Emissionen verantwortlich ist, müssen weite Teile der ganzen Stadtgesellschaft mobilisiert werden, große Institutionen, Arbeitgeber, Eigentümergruppen, Verbände etc. Die Handlungsoptionen und Maßnahmenvor-schläge mit Blick auf alle Akteure sind daher aufzuzeigen. Hierbei liegt der Fokus auf der strategischen Ebene und sollte nicht in Kleinteiligkeit abdriften, denn die individuellen Rahmenbedingungen sind bei einzelnen Akteuren unterschiedlich und die bundes- und landesweiten Rahmenbedingungen ändern sich zurzeit relativ häufig. Außerdem sind geeignete Beteiligungsformate für Fachöffentlichkeit, tragende Institutionen der Stadtgesellschaft, Unternehmen und die engagierte Bevölkerung in den Entwicklungsprozess für das Konzept zu integrieren. Dadurch soll ein Klima geschaffen werden, aus dem heraus eine Aufbruch-Stimmung in der Stadt entstehen kann. In diesem Sinne soll das zu erstellende Konzept als eine Art "Stadt-Klima-Vertrag" von der gesamten Stadtgesellschaft getragen werden. Für die Umsetzung des Konzeptes soll auf diesem Wege die Basis für eine Mitmach-Bewegung in der Stadt geschaffen werden. Nur wenn die lokalen Lösungswege als gemeinsame Aufgabe verstanden und zusammen entwickelt werden, können die nötigen Ressourcen in der ganzen Stadt mobilisiert werden. Nur im Schulterschluss mit Unter-nehmen, Institution, Hochschulen u.a. Bildungseinrichtungen, Fachöffentlichkeit, Vereinen und Ehrenamt-ler*innen etc. kann deren Multiplikator*innen-Wirkung genutzt werden. Für die Herausforderung müssen sämtliche Wege beschritten werden, um die notwendige Unterstützung auszulösen und einen breiten Mitmacheffekt auszulösen. Andererseits ist offen mit den Schwierigkeiten auf dem Weg bis 2030 umzugehen. Nur beim Verständnis für die große Herausforderung, für die alle Kräfte mobilisiert werden müssen, kann ein großer Teil des Weges zu einem klimaneutralen Aachen bis 2030 geschafft werden. Neben Beteiligungsformaten für die Konzepterstellung Aachen klimaneutral 2030 sind Wege zu erarbeiten, wie die Einbindung der Stadtgesellschaft im weiteren Prozess, dem eigentlichen Umsetzungsprozess kontinuierlich erfolgen kann. Hierfür ist ein Managementvorschlag zu erstellen. Leistungsbeschreibung 1. Konzept "Aachener Weg klimaneutral 2030" - Anpassung und Weiterentwicklung der erarbeiteten Strategie und Szenarien aus dem IKSK sowie der Grobskizze Aachen klimaneutral 2030. Auf Basis der angepassten Strategien und Szenarien sollen die städtischen Handlungsspielräume über die Ausarbeitung in der Grobskizze hinaus präzisiert werden und um die noch nicht genauer ausgeführten Handlungsfelder ergänzt werden: Flächennutzung; Konsum, Ernährung, Lebensstile; klimaneutrale Verwaltung (Klimaneutralität der Stadtverwaltung selbst und - darüber hinaus - der Gesamtstadt, andere große Verwaltungen); Landwirtschaft; Kreislaufwirtschaft. f) 1.1. Die vorhandenen, bereits ermittelten Klimaschutzpotenziale sollen überprüft, ggf. neu bewertet werden, die Potenziale von noch nicht näher betrachteten Handlungsfeldern, s.o., analysiert, ermittelt bzw. spezifiziert werden. Neben den Handlungsspielräumen des städtischen Konzerns sollen auch die externen Rahmenbedingungen und Faktoren, die außerhalb der Stadtverwaltung Aachen liegen, identifiziert und dargestellt werden. Dabei sollen die externen Faktoren und Rahmenbedingungen nach ihrem Wirkungspotenzial bewertet und kategorisiert werden - nach Möglichkeit quantitativ (ggf. Anwendung der Arbeitshilfe zur Ermittlung der THG-Emissionen des Bundesumweltministeriums). Zur quantitativen Einordnung von Auswirkungen steht das Tool der städtischen Energie- und CO2-Bilanz zur Verfügung, sowohl Eco-Region als auch Klimaschutz-Planer, mit dem sich bspw. die Auswirkungen der Änderungen einzelner Emissionsfaktoren von Energieträgern durch entsprechende Maßnahmen ermitteln lassen. Zur quantitativen Ermittlung kann auch die Arbeitshilfe Ermittlung THG-Minderung des Bundesumweltministeriums angewandt werden. Die Potenziale, die im Prozess Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ermittelt wurden, sind in die Gesamtpotenzialanalyse zu integrieren. g) 1.2. a) Auf Basis der Potenzialanalyse sind konkrete Reduktionpfade abzuleiten und in Form von 2-3 Szenarien über alle Handlungsbereiche, mindestens best case, worst case und eine "realistische" Variante zu entwickeln und Etappenziele abzuleiten. Handlungsoptionen/-erfordernisse für die Variante best case sollten dargestellt werden. Die teilweise parallellaufenden Prozesse, z.B. VEP-Prozess, sind zusammenzuführen und in die Szenarienentwicklung zu integrieren. b) Dort, wo trotz größter Anstrengungen nach 2030 Restemissionen verbleiben werden, ist der Pfad nach 2030 zu beschreiben. Möglichkeiten des Ausgleichs hierfür sind zu entwickeln und darzustellen, d.h. die Zielerreichung soll auch unter der Zuhilfenahme von CO2-Kompensationsinstru-menten begutachtet und bewertet werden. Die Instrumente sind zu beschreiben und Kosten hierfür sind darzustellen. h) 1.3. Auf Basis der angepassten Strategie, der ermittelten Potenziale und Szenarien sollen für die "realistische Variante" konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen abgeleitet werden. Die Maßnahmen, die verwaltungsintern, im Rahmen des Beteiligungsprozesse und durch Input des Gutachterbüros vorgeschlagen werden, sind in einer Maßnahmensammlung zusammenzustellen. Die Maßnahmen sind mit Angaben der Umsetzungsverantwortlichen zu versehen. Den Maßnahmen sind Kriterien zuzuordnen, die eine Gewichtung bzw. Entscheidungsspielräume zulassen, wie Reduktionswirkung im Hinblick auf die Zielerreichung, Einführungsgeschwindigkeit, Umsetzungs-dauer, evtl. spezifische befördernde und hemmende Faktoren, regionale Wertschöpfung. Es soll möglichst auch eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit erfolgen, wobei den Kosten mögliche Kostenersparnisse durch Energieeinsparung - auch Vermeidung von Klimafolgenanpassungskosten - u.a. gegenübergestellt werden. Unter Berücksichtigung von hemmenden und beschleunigenden Faktoren sowie Kosten-/Nutzen-Abwägungen soll im Sinne eines Portfolio-Ansatzes eine Gewichtung der Maßnahmen erfolgen. Darauf aufbauend sind Meilensteine für Etappenziele zu beschreiben. Aus der Maßnahmensammlung sind diejenigen, die in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fallen und die eine hohe Priorität erhalten haben, in Form von Steckbriefen (s.a. IKSK) anzulegen. Das heißt es sollen Verantwortliche, erste Handlungsschritte und Ressourcen, also Investitionskosten, konsumtive Kosten, zusätzlicher personeller Aufwand, darin beschrieben werden. Maßnahmen zur Mobilität sind aus dem VEP-Prozess in den Plan zu integrieren. Dieser Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan dient als Vorlage für das Verwaltungshandeln (Haushaltsplanung) nach Ablauf des IKSK-Maßnahmenplans 2025. Im Maßnahmenplan sind außerdem mögliche Sofortmaßnahmen zu kennzeichnen. Bei diesen sind aktuelle Fördermöglichkeiten abzuprüfen und ggf. weitere Unterstützungsoptionen zu sondieren. i) 2. Die Handlungsspielräume des städtischen Konzerns sind begrenzt. Die Kommunikation mit den relevanten Akteuren in der Stadtgesellschaft soll massiv verstärkt werden, um die dortigen Potenziale zu heben (Unternehmen, Institutionen, BürgerInnen, Vereine, Verbände, etc.). Daher ist ein breites und umfassendes Kommunikations- und Beteiligungskonzept (kein Marketing) zu entwickeln und im Zuge der Konzepterarbeitung, insbesondere bei der Entwicklung des Maßnahmenplans, bereits anzuwenden. Ein wesentlicher Teil der Beteiligung betrifft die externen Initiativen, z.B. im Runden Tisch Klimanotstand oder aus dem Klimaentscheid, also die engagierte Stadtgesellschaft. Ergebnisse aus vorausgegangenen Beteiligungsprozessen wurden im Rahmen der Erstellung der Grobskizze bereits eingearbeitet. Stakeholder, Verbände und einflussreiche bzw. emissionsrelevante Institutionen und große Arbeitgeber/Unternehmen sollen auch in die Maßnahmenentwicklung eingebunden werden, damit die spätere Umsetzung städtischer Maßnahmen die nötige Akzeptanz findet bzw. sich die Institutionen an Maßnahmen beteiligen und eigene Maßnahmen umsetzen. Die Vorstellung ist, dass das zu erstellende Konzept letztlich als eine Art "Stadt-Klima-Vertrag" von großen Bereichen der Stadtgesellschaft getragen wird. Dies könnte durch einen Unterzeichnungsevent mit tragenden Institutionen und Akteuren vollzogen und sichtbar gemacht werden. Im Angebot sollen erste Ideen für den Beteiligungs- und Kommunikationsprozess im Rahmen der Konzepterstellung und dessen Management durch den Anbietenden skizziert werden. j) 2.1 Es sind Vorschläge für eine Beteiligung nach der Konzepterstellung zu erarbeiten. Die große Herausforderung wird es sein, die relevanten Akteure möglichst kontinuierlich in den sich anschließen-den Umsetzungsprozess einzubinden. Hierbei ist der Auftraggeber offen für organisatorischen Vor-schläge, Optimierung der Managementstrukturen und systemische Lösungsbeiträge zur Gestaltung des Umsetzungsprozesses. k) 3. Alle Ergebnisse sollen in einem Bericht zu "Aachener Weg klimaneutral 2030" zusammengefasst und anschaulich anhand von Diagrammen, Schaubildern und ähnlichen aussagekräftigen Darstellungsformen visualisiert werden. Er soll auch dem Charakter eines Stadt-Klima-Vertrages entsprechen bzw. einen dafür geeigneten Teil enthalten. Projektdauer Für die Bearbeitung des Projektes ist eine Laufzeit von ca. 12 Monaten vorgesehen. Die Laufzeit beginnt baldmöglichst nach Auftragsvergabe. Die Stadt Aachen ist durch die Frist aufgrund des Ratsbeschlusses zum Klimaentscheid vom 11.05.2022 und des Zielhorizonts 2030 gehalten, das Projekt möglichst in 2023 fertigzustellen. Bezeichnung Stadtgebiet Aachen Baldmöglichst nach Auftragsvergabe über einen Zeitraum von 12 Monaten Hinweise: Sollten Sie / Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Ausführung des Auftrages haben, senden Sie uns bitte bis zum 29.09.2022 Ihre Interessenbekundung ausschließlich per Mail an E-Mail: mailto: ibk@mail.aachen.de Im Betreff dieser Mail fügen Sie bitte folgenden Hinweis ein: Interessenbekundung Az. FB 60/310-2022/741-CR Als Anlage sind der Interessenbekundung (möglichst im PDF-Format) zwingend folgende Nachweise/Erklärungen beizufügen: - Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten). [Auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrages die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen.] - Vorlage eines Unternehmensportraits aus dem zumindest hervorgeht, wieviel Personal beschäftigt ist, wie lange das Unternehmen bereits am Markt vertreten ist und welche Beschäftigungsfelder abgedeckt werden Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen. Bei Interessenbekundungen ohne den eindeutigen Betreff (siehe oben) ist eine Zuordnung zur entsprechenden Ausschreibung nicht gewährleistet. Unvollständige Interessenbekundungen bleiben unberücksichtigt. Fehlende Nachweise / Erklärungen werden nicht nachgefordert | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 167349 vom 21.09.2022 |