Titel | Messtechnische Überwachung im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Bundesamt für Strassen (ASTRA) Filiale Winterthur Grüzefeldstrasse 41 8404 Winterthur | |
Ausführungsort | DE-8404 Winterthur | |
Frist | 13.12.2022 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch | |
Beschreibung | 1.1 Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur Grüzefeldstrasse 41 8404 Winterthur Telefon: +41 58 480 47 11 Fax: +41 58 480 47 90
E-Mail: mailto: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch Internet: www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: 100047 - ANU LOS 3, Los 314 Messtechnische Überwachung - nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, Telefon: +41 58 480 47 11, Fax: +41 58 480 47 90, E-Mail: mailto: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 11.11.2022 Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter Internet: www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 23.11.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter Internet: www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 11.11.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 13.12.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung: 15.12.2022, Bemerkungen: Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag
1.9 Staatsvertragsbereich Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.2 Projekttitel der Beschaffung 100047, ANU LOS 3, Los 314 Messtechnische Überwachung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 100047
2.4 Aufteilung in Lose? Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 71700000 - Kontroll- und Überwachungsleistungen, 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71356100 - Technische Überwachung, 71521000 - Baustellenüberwachung, 71600000 - Technische Tests, Analysen und Beratung, 71631400 - Technische Überwachung an Ingenieurbauten
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Im Rahmen dieses Mandats "Beweissicherung und Messtechnische Überwachung" (Los 314) werden alle Objekte, welche aufgrund der Instandsetzungsarbeiten im Gubrist (1. + 2. Röhre) einer gewissen Gefährdung ausgesetzt sind oder von denen eine Gefahr bei einer Beschädigung ausgehen kann, vorsorglich beweisgesichert und überwacht. Die Beweissicherung umfasst die folgenden Leistungen: Gebäudeaufnahmen (visuell) Nivellement Werkleitungsaufnahme 3D-Laserscan Das Überwachungsmandat umfasst die folgenden messtechn. Arbeiten: Setzungsmessungen Übertag, Deformationsmessungen (3D-Konvergenzen) Untertag und Verformungsmessungen bei Einzelbauwerken Erschütterungsmessungen Körperschallmessungen Druck-/ Kraftmessungen bei Spriessungen Mit dem Mandat wird zudem eine webbasierte geschützte Datenplattform über die Dauer der gesamten Arbeiten ausgeschrieben.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Schweiz, Kanton Zürich, Umgebung N01 zwischen den Gemeinden Weiningen und Affoltern/ Regensdorf
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen Nein
2.10 Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK 1: Preis Gewichtung 30% ZK 2: Schlüsselperson: Qualifikation bezüglich der Anforderungen im Projekt und Verfügbarkeit Gewichtung 30% unterteilt in: ZK 2.1: Projektleiter Gewichtung 20% ZK 2.2: Stv. Projektleiter Gewichtung 10% ZK 3: Qualität des Angebotes Gewichtung 40% unterteilt in: ZK 3.1: Analyse der Aufgabenstellung/geplantes Vorgehen inkl. Risikoanalyse Gewichtung 20% ZK 3.2: Projektbezogenes Organigramm Gewichtung 10% ZK 3.3: QM-Konzept Gewichtung 10% Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis >100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin Beginn 01.01.2023 und Ende 31.12.2027
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen - Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau; - Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument "Angebotsunterlagen für Dienstleistungen"; - uneingeschränkte Akzeptanz der Bestimmungen in der vorgesehenen Vertragsurkunde sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Anbieter) EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Anbieter) EK3: Schlüsselperson: PL und PL Stv. EK4: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen Projektleiter und Projektleiter Stv. EK5: Leistungsanteile Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann: Zu EK1: 1 Referenz über die Begleitung und Betreuung abgeschlossener Arbeiten von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt in den letzten 10 Jahren. Nachweis: Angaben in Angebotsunterlagen. Zu EK2: Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters grösser als der doppelte Jahresumsatz des Auftrages beträgt; Nachweis: Selbstdeklaration Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise: Umsatzzahl vor Offerteingabe ; aktueller Auszug aus dem Handelsregister; aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate); aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV; aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV; gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung; weitere Nachweise. Zu EK3: Als Schlüsselpersonen für die Evaluation der Eignungskriterien gelten die Personen, welche im Projekt folgende Funktionen ausüben: PROJEKTLEITER 1 Referenz über die Begleitung und Betreuung abgeschlossener Arbeiten von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt in den letzten 10 Jahren. Nachweis: Angaben in Angebotsunterlagen. PROJEKTLEITER STV. 1 Referenz über die Begleitung und Betreuung abgeschlossener Arbeiten von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt in den letzten 10 Jahren. Nachweis: Angaben in Angebotsunterlagen. Zu EK4: Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen PL sowie PL Stv: Nachweis, dass Verfügbarkeit > erforderliche Verfügbarkeit während der Vertragsdauer gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten; Nachweis: Selbstdeklaration / Angaben in Angebotsunterlagen. Zu EK5: Maximal 50% der Leistung darf über Subunternehmer erbracht werden.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine
3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13 Durchführung eines Dialogs Nein
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen Keine.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen Alle Mitgliedsunternehmen der IG Gubrist 1+2 und die IG selbst gelten gem. BHB als zulässig vorbefasst'. Die Basler & Hofmann AG gilt als beschaffende Stelle (BHU) als 'vorbefasst', und wird zur Eingabe nicht zugelassen. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 5.12.2022. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Mitgliedsunternehmen der IG Gubrist 1+2 und die IG selbst im Verfahren als Anbieterin zugelassen.
4.6 Sonstige Angaben 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite; 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages sowie den Zeitraum der Ausführung) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. 5. Alle Beträge sind exkl. MWST zu verstehen. 6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang. 7. Einsichtnahme weiterer Dokumente: Zusätzlich zu den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Archivakten können weitere Dokumente beim Auftraggeber auf Voranmeldung ein-gesehen werden. Voranmeldung unter E-Mail: mailto: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch. 8. Bereinigung der Angebote. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 BöB).
4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 168135 vom 27.10.2022 |