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Titel
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Bau von Entwässerungskanälen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberBLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Domstraße 55-73
50668 Köln
AusführungsortDE-53111 Bonn
Frist28.02.2022
Vergabeunterlagenevergabe.blb.nrw.de/…/documents
TED Nr.50977-2022
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln

Domstr. 55-73

50668 Köln

Telefon: +49 221356600

Fax: +49 22135560999


E-Mail: BLBVergabe@blb.nrw.de

Internet: http.://www.blb.nrw.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYCGM/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYCGM


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Immobilien


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Universität Bonn Instandsetzung Akademisches Kunstmuseum, Entwässerungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00051


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45247112


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Entwässerungskanalarbeiten


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA22 Hauptort der Ausführung: Universität Bonn Am Hofgarten 21 53111 Bonn


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen der Gebäudesanierung des Akademischen Kunstmuseums sollen auch die Abwasserkanäle saniert werden. Die Oberflächen werden im Bereich offener Baugruben provisorisch mit Schotter wiederhergestellt und erst später im Zuge einer eigenen Baumaßnahme erneuert. 3770 m Sondierbohrungen 2560 m2 Grabenverbau 1840 m3 Bodenaushub Kanal, Entsorgung bis LAGA Z 2 17 m Stollenvortrieb 1550 m3 Füllkies Grabenverfüllung 56 m Kanal DN 315 PP 98 m Kanal DN 250 PP 395 m Kanal DN 160 PP 14 m Rohrvortrieb DN 200 PP 4 St Schacht DN 800 12 St Schacht DN 1000 1 St Schachtbauwerk als Pumpwerk mit Schaltschrank


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 11.04.2022 Ende: 28.02.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: Internet: http.://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Geforderte Eignungsnachweise: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: Internet: http.://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Geforderte Eignungsnachweise: - Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: Internet: http.://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Geforderte Eignungsnachweise: - mindestens drei Referenzbescheinigungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28.02.2022 Ortszeit: 10:30


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.04.2022


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 28.02.2022 Ortszeit: 10:30 Ort: VMP Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ohne Bieterbeteiligung


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3) Zusätzliche Angaben Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: Internet: http.://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Vergaberegister Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYCGM


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln· Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 221-1472889 Internet-Adresse: Internet: http.://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat Mercedesstraße 12 Düsseldorf 40470 Deutschland Fax: +49 21161700174 Internet-Adresse: Internet: http.://www.blb.nrw.de


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat Mercedesstraße 12 Düsseldorf 40470 Deutschland Fax: +49 21161700174 Internet-Adresse: Internet: http.://www.blb.nrw.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.01.2022

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 162538 vom 02.02.2022