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Titel
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Lieferung von vollautomatisierten Ultratiefkühlllager (Biobank)
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberUniversitätsklinikum Tübingen
Geissweg 3
72076 Tübingen
AusführungsortDE-72076 Tübingen
Frist27.06.2022
TED Nr.282655-2022
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Universitätsklinikum Tübingen

Geissweg 3

72076 Tübingen


E-Mail: Einkauf-medizintechnik@med.uni-tuebingen.de

Internet: http.:www.medizin.uni-tuebingen.de/de/


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYPYYDE/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYPYYDE


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Gesundheit


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Biobank - Automatisiertes Ultratiefkühllager für biologische Proben Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-019


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)


II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des Forschungsneubaus M3 der Uniklinik Tübingen und für Verwendungszwecke der Fakultät wird zur sicheren Einlagerung von biologischen Proben ein auf -80 Grad C gekühltes und vollautomatisiertes Ultratiefkühlllager (Biobank) beschafft.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE142 Hauptort der Ausführung: Tübingen


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Biobank wird über einen 3-stufigen Ausbau schrittweise erweitert werden. Dabei wird zuerst die Biobank mit vollständiger Funktionsfähigkeit und Infrastruktur errichtet. Dies schließt die vollständige Vorbereitung der Stellfläche und die nötigen technischen Komponenten (z. B. die Biobankhülle und Picker) mit ein, aber nicht die vollständige Kapazität. Das ausgeschriebene -80Grad C-Ultratiefkühllager (Biobank) zur Langzeitlagerung und Digitalisierung von biologischen Proben setzt sich aus mehreren Hauptkomponenten zusammen. Die Hauptkomponenten sind ein ausfallsicherer -80Grad C-Tiefkühllagerbereich, ein vollautomatisiertes Robotiksystem zum Probenhandling, die Betriebsaggregate und die Software. Zum Schutz des Biobank-Untergrundes wird eine Unterfrierschutzheizung integriert.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 96 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist; 2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrenweder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt); 3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen; 4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. 5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m §8 Abs.1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, ""15, 15a, 16 Abs 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, "266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde. 6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) einzuhalten und nachweisen zu können. Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; 2) Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; 3) Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehender vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird; 4) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz. Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Aufträge können nur an geeignete Bieter erteilt werden. Der Bietermuss seine Eignung für den Bau der Biobank vorweisen. Der Bieter legt mindestens fünf bereits in Deutschland gebaute Biobanken aus den letzten 5 Jahren, welche ebenfalls bei -80 GradC arbeiten und eine Kapazität von mindestens 1 Mio. Proben haben, als Referenzen vor. Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.06.2022 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 01.07.2022


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Anlage "Allgemeine Hinweise UKT" hin. Reichen Sie bitte diese unterschriebene Anlage mit Ihrem Angebot ein. Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte: Angebotserstellung / Leistungsbeschreibung: Der Bieter ist verpflichtet, das Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt einzureichen und zusätzlich ein Langtextangebot der angebotenen Leistungen einzureichen. Alle zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen über das Universitätsklinikum Tübingen sind vertraulich zu behandeln. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich mit den beigefügten Leistungsverzeichnissen, sowie dem Langtextangebot. Andere Angebotsformate sind unzulässig und führen ggf. zum Ausschluss im Verfahren. Des Weiteren soll im Langtextangebot der Grundbonus abgebildet sein. Ziehen Sie hierzu am Ende des Langtextangebots vom Gesamtangebotspreis (netto) den Grundbonus ab und addieren auf den neuen Wert die Umsatzsteuer um zum Brutto-Gesamtangebotspreis zu gelangen. Sollten Nachweisdokumente des UKT"s der Vergabeakte angehängt sein, verwenden Sie bitte diese (z.B.: "Fremdnachweis Referenzstelle"). Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO: Das Universitätsklinikum Tübingen ist Mitglied der Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO, die derzeit aus 12 Universitätsklinika besteht. Ziel der EK-UNICO ist es u.a., künftig mit den Geschäftspartnern strategische Ziele der Zusammenarbeit abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Hierzu zählt auch die Durchsetzung einheitlicher Zahlungsbedingungen und Grundboni für Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Koordination und dem Monitoring während des Leistungszeitraums als strategische Zielsetzung der EK-UNICO. Im vorliegenden Beschaffungsfall handelt es sich zwar um eine eigene und hausindividuelle Beschaffung des Universitätsklinikums Tübingen, aber in Vorbereitung auf die o.g. strategische Ausrichtung der EK-UNICO und den daraus verbindlich abgeleiteten Regelungen werden die folgenden Punkte bei dieser Beschaffungsmaßnahme zugrunde gelegt und zum zwingenden Vertragsbestandteil gemacht: - Grundbonus Der Auftragnehmer hat für die Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Abwicklung des Einkaufs sowie des Monitorings während des Leistungszeitraums einen Grundbonus in Höhe von 2 % als Direktbonus zu zahlen. Der Grundbonus ist auf allen Angeboten und Rechnungen, die aus Leistungen aus diesem Vergabeverfahren erwachsen, als Rechnungsposition gesondert auszuweisen, indem dieser von der Gesamtangebotssumme (netto) abgezogen wird. Das "Zusatzblatt über die Berechnung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des Grundbonus" ist zwingend notwendig und muss ausgefüllt werden. - Zahlungsbedingungen Die Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen ist in diesem Fall das Universitätsklinikum Tübingen berechtigt, einen Skontoabzug von 3 % auf die Rechnungssumme vorzunehmen. Diese Zahlungsbedingungen gelten abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen. Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYDE


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen, - etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen, - sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen, - hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.05.2022

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 164821 vom 29.05.2022