Titel | Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-55116 Mainz | |
Frist | 20.03.2023 | |
TED Nr. | 161746-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Landesamt für Umwelt Referat 13 Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FFH-Monitoring Fledermäuse - Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_02/2023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring: In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in RLP als priori-tär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Fledermausarten in Rheinland-Pfalz: In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 22 Fledermausarten im Anhang II und IV der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Drei davon werden in dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung behandelt (Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung). Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen: 1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 2. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.03.2023
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 031-089988
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2 Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt: Tag: 13.03.2023 Ortszeit: 10:00
muss es heißen: Tag: 20.03.2023 Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6 Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt: Tag: 11.04.2023
muss es heißen: Tag: 18.04.2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7 Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt: Tag: 13.03.2023 Ortszeit: 10:00
muss es heißen: Tag: 20.03.2023 Ortszeit: 10:00
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 170973 vom 20.03.2023 |