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Titel
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Ausführung der Kartierung von Wechselkröten in den Landkreisen Starnberg, Erding und Altötting
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
AusführungsortDE-86179 Augsburg
Frist29.05.2023
Beschreibung

a) Bayerisches Landesamt für Umwelt, z.Hd. Maximilian Prietzel

Bgm.-Ulrich-Str. 160

86179 Augsburg


b) Art der Vergabe: Freiberufliche Leistung


c) Ort der Leistung: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bgm.-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg


d) Art und Umfang der Leistung: 1 Zielsetzung und Grundlagen Die vor allem kontinental verbreitete Wechselkröte (Bufotes viridis) hat in Bayern stark rückläufige Bestandszahlen und ist vom Aussterben bedroht. Viele der bayerischen Wechselkrötenvorkommen sind bereits im Fokus von Artenhilfsprogrammen (AHP). Im Rahmen des geplanten AHP Wechselkröte soll auf 12 vorausgewählten Flächen in Oberbayern in den Landkreisen Starnberg, Erding und Altötting der Status von Wechselkrötenvorkommen ermittelt werden. Zudem sind weitere 9 potenziell geeignete Habitate im näheren Umkreis der Vorkommen auszuwählen und zu untersuchen. Das Vorhaben soll klären, wo in den untersuchten Gebieten aktuell noch Wechselkrötenpopulationen bestehen, wie groß die Bestände sind, wie die Gefährdungssituation vor Ort zu beurteilen ist und welche Schutz- und Pflegemaßnahmen ggf. erforderlich sind. Dazu ist die Kartierung der Wechselkröte und zusätzlich die Erfassung weiterer vorkommender Amphibienarten an folgenden 12 Untersuchungsgebieten geplant: - Los 1: 2 Untersuchungsflächen im Lkr. Starnberg (Abb. 1 und 2) - Los 2: 7 Untersuchungsflächen im Lkr. Erding (Abb. 3 bis 5) - Los 3: 3 Untersuchungsflächen im Lkr. Altötting (Abb. 6) Zusätzlich ist die Untersuchung von weiteren 9 potentiell als Lebensraum geeigneten Abbaustellen in der Umgebung (Landkreis) der oben genannten Fundorte geplant. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage von Hinweisen lokaler Gebietskenner und nach Luftbildauswertung in Abstimmung mit dem LfU. Die Verteilung ist mit je 3 Flächen pro Los geplant: - Los 1: 3 zusätzliche Untersuchungsflächen im Lkr. Starnberg - Los 2: 3 zusätzliche Untersuchungsflächen im Lkr. Erding - Los 3: 3 zusätzliche Untersuchungsflächen im Lkr. Altötting 2 Untersuchungsgebiete in den Landkreisen Starnberg, Erding und Altötting 3 Methodik Die Ermittlung und Dokumentation von Populationsgröße und Status erfolgt anhand der Zählung sichtbarer adulter Tiere und Rufer sowie der Laichschnüre. Die Nachtbegehungen sollten in Nächten durchgeführt werden, denen warme Nächte mit Niederschlag (möglichst nach einer längeren Trocken- oder Kälteperiode) vorausgingen. Der Nachweis der Reproduktion zur Bewertung der Populationsstruktur erfolgt anhand von Laichschnüren, Larven und Jungtieren. Darauf aufbauend erfolgt eine Gefährdungsanalyse und Erstellung von gebietsspezifischen Maßnahmenvorschlägen. Erfassungsturnus: - Kontaktaufnahme und Befragung lokaler Experten in den Landkreisen Starnberg und Altötting, ob weitere Fundorte und Nachweise aus den letzten 10 Jahren von Wechselkröten in diesen Landkreisen vorliegen. Im Lkr. Erding wurde eine entsprechende Recherche bereits durchgeführt. - Vorschlag der weiteren 9 Untersuchungsflächen und Abstimmung mit dem LfU. - Die Vorbegehung aller Untersuchungsflächen sollte soweit möglich noch bis Ende Juni 2023 erfolgen. Sollte sich bei den Vorbegehungen zeigen, dass keine Wechselkröten an einer Untersuchungsfläche zu erwarten sind, ist in Absprache mit dem LfU eine alternative Untersuchungsfläche vorzuschlagen und zu bearbeiten. - 3 Kartierungsbegänge pro Untersuchungsfläche, davon 2 nächtliche Begehungen im Zeitraum April bis Mai zum Verhören und 1 Tagkartierung zur Ermittlung des Fortpflanzungserfolgs, der Habitatqualität, der Beeinträchtigungen, sowie zur Fotodokumentation. - Pro Los ist 2023 oder 2024 ein halbtägiger Begang (4 Std.) mit dem AG vorzusehen sowie 2024 pro Landkreis ein Ortstermin zur Vorstellung der Ergebnisse.  Die Unteren Naturschutzbehörden, örtlichen Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände oder lokale Experten sind in die Untersuchungen einzubeziehen (vorher zu kontaktieren). Fahrerlaubnisse und Zugangsberechtigungen etc., sind soweit erforderlich durch den Auftragnehmer zu organisieren. Falls mehrere Personen für die Bearbeitung vorgesehen sind, ist vom AN ist eine Person für die Projektleitung zu benennen, welche für die Kommunikation mit dem AG zuständig ist. Er/Sie ist verantwortlich für die korrekte und termingerechte Abwicklung aller Leistungen, die Zusammenführung von Ergebnissen mehrerer Bearbeiter/innen sowie die Organisation und Durchführung der Geländetermine mit dem AG. Protokollierung von Beibeobachtungen: Alle im Rahmen der Geländebegehungen beobachteten und naturschutzfachlich relevanten Arten insb. Amphibien und Reptilien sind in das zum Zeitpunkt des Eingabebeginns vorgegebene Arterfassungssystem mit quantitativen Nachweisen (Anzahl beobachteter Individuen) zu dokumentieren. Für Arten, die nach der bayerischen Roten Liste gefährdet sind (Kategorien: 0, 1, 2, 3, R und G) oder auf der Vorwarnliste stehen, sind Angaben zur Bodenständigkeit erforderlich. 4 Umfang, abzugebende Daten: a) Bericht (als *.doc und *pdf): Zwischenbericht 2022: Übersicht aller ausgewählter Untersuchungsflächen, Auflistung der Kontakte, Benennung von Schwierigkeiten bei der Ausführung, z. B. fehlende Genehmigungen zum Zutritt zu Untersuchungsflächen etc. Schlussbericht 2023: Naturschutzfachliche Ausarbeitung und Darstellung der Befunde (Zusammenfassung, Aufgabenstellung, Methode, Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsergebnisse im Überblick und Darstellung der einzelnen Untersuchungsflächen mit Bewertung und Gefährdungsanalyse, Schutz- und Pflegemaßnahmen). Für die schriftliche Ausarbeitung ist die LfU-Vorlage „UmweltSpezial“ zu verwenden. b) Karten/Shapefiles: Geometriedaten (Flächen, Punkte) sind als GIS-Daten (ESRI Shapefile) im UTM-Koordinatensystem Zone 32N (EPSG 25832) abzugeben. c) Fotodokumentation: Belegfotos der vorgefundenen Habitate und Arten. Die Fotos werden im jpg-Format geliefert und Informationen zu den jeweiligen Bildern sind in der vom LfU vorgegebenen Excel-Datei einzugeben, mit den drei Spalten Titel des Bildes, einer kurzen Beschreibung mit freier Verschlagwortung (mind. 3 Schlagworte) und dem Dateinamen (Anlage_06). Dem LfU werden die einfachen zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten Nutzungsarten der Fotos überlassen d) Dateneingabe in Arterfassungssystem: Alle erhobenen Artnachweise, auch die der Beibeobachtungen, sind tagesgenau pro Begehung in ein Eingabeprogramm einzutragen (pro Fundort Nachweise aus einen Radius von nicht mehr als 50 m zusammenfassen). Hierzu ist das zum Zeitpunkt des Eingabebeginns vorgegebene System zu verwenden. Derzeit befindet sich mit „Karla“ ein neues System zur Arterfassung in der Entwicklung, das voraussichtlich ab Mai 2023 zur Anwendung kommt. Das bisher übliche Programm PC-ASK wird damit abgelöst. Die Aufstellung der geforderten Sachdaten-Details entspricht den Begrifflichkeiten in PC-ASK und wird auch im neuen System in dieser Art, ggf. leicht abgeändert, notwendig. Grundsätzlich sind mit dem Wechsel von PC-ASK zur Online-Anwendung einige Erleichterungen verbunden, sodass die PC-ASK-Vorgaben für die Preiskalkulation zu beachten ist. Folgende Felder sind auszufüllen: - Grundeinstellungen: Projekt = Artenhilfsprogramm-Wechselkröte Südbayern 23 u. 24; Projektgattung = AHP; Auftraggeber = Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU); Personen- und Institutionendatenbank (z. B. Dateneingeber, Sammler/Finder, Bestimmer), - Zu jedem angelegten Fundort sind folgende Felder auszufüllen: - knappe Lagebeschreibung (Text) mit Charakterisierung des Habitats - Erfassungsgenauigkeit, - Hauptlebensraumtyp (Code), - Kartierungsgrundlagen (GPS), - Kartierungstyp (ohne Lebensraumabgrenzung), Gefährdung (Code), - Bemerkungen zum Fundort (Text): Angaben zu Pflege und Management bzw. Empfehlungen. Zu jeder Artangabe sind folgende Felder auszufüllen: - Artname (Code), - Anzahl, - Genauigkeit (Code), - Vollständiges Beobachtungsdatum: Jahr, Monat, Tag, - Bearbeiter & Bestimmer, - Nachweissicherheit (Code), - Status (Code). Die Nachweise (inkl. Negativnachweise) sind sofern möglich vorhandenen ASK-Objekten zuzuordnen. Falsche Verortungen in der ASK sind zu korrigieren. Bei Verwendung von PC-ASK: Die Sachdaten werden im Entwurf mit der Funktion „Datenexport zur Weiterbearbeitung mit PC-ASK“ an den AG weitergegeben. Die vollständig geprüften und korrigierten Daten werden nach Billigung der Entwürfe durch den AG mit der Funktion „Export zur Datenabnahme“ an das LfU geliefert. Separate Datenbanken verschiedene


e) Ausführungsfristen, Vergütung Die Arbeiten müssen bis 16.10.2024 abgeschlossen werden. Für die Bearbeitung sind die nachfolgend angeführten Termine und Fristen maßgeblich. Tab. 1: Ausführungsfristen und Termine für Auszahlungen Termine Arbeitsschritt / Teilleistung Auszahlung Kartiersaison 2023 Vorbegehung aller Untersuchungsflächen am Tag zur Geländeerkundung 18.10.2023 Abgabe des Zwischenberichts Billigungsfrist: 1 Monat 10 % nach Billigung des Zwischenberichts Kartiersaison 2024 - Zwei Nachtbegehungen zur Ermittlung der rufenden Tiere und eine Tagbegehung zur Ermittlung des Fortpflanzungserfolgs - Begang mit AG (auch 2024 möglich) - Ortstermin zur Vorstellung der Ergebnisse 16.10.2024 Abgabe der Endfassung des Schlussberichts Billigungsfrist: 1 Monat Ausstehende 90 % nach Billigung des Schlussberichts Erforderliche Korrekturen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Korrekturanmerkungen des AG durchzuführen.


f) Vom AG bereitzustellende Unterlagen vor Auftragsvergabe Für die Abgabe eines gültigen Angebots werden vom LfU folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Preisblatt im MS-Excel-Format (Anlage_01) Formular „Persönliche Referenzen“ (Anlage_02) Entwurf des Werkvertrages (Anlagen_03-05)


g) Vom AG bereitzustellende Daten nach Auftragsvergabe Nach der Vergabe des Auftrags erhält der AN zusätzlich folgende Arbeitsgrundlagen: Formular „Foto Metadaten“ Formatvorlage Bericht „UmweltSpezial“ Vorsichtsmaßnahmen bei Amphibienkartierungen Programm zur Dateneingabe: Zugang zur Online-Arterfassung oder PC-ASK (Version 2.5.0)


h) Ausführungszeitraum: Ab Vergabe bis 2024 Losaufteilung: Angebote sind auf folgende Teilleistungen möglich: Los 1: Kartierung der 2 Untersuchungsflächen im Landkreis Starnberg sowie Auswahl und Kartierungen von weiteren 3 Flächen im räumlichen Umfeld Los 2: Kartierung der 7 Untersuchungsflächen im Landkreis Erding sowie Auswahl und Kartierungen von weiteren 3 Flächen im räumlichen Umfeld Los 3: Kartierung der 3 Untersuchungsflächen im Landkreis Altötting sowie Auswahl und Kartierungen von weiteren 3 Flächen im räumlichen Umfeld Für jedes Los ist ein separates Angebot zu erstellen.


i) Kriterien für die Wertung der Angebote: Preis / Leistung im Verhältnis 50 % / 50 % Die Leistung wird nach folgenden Kriterien bewertet: - Kenntnisse und Erfahrungen des eingesetzten Personals bezüglich der Erfassung, Ökologie und Schutz von Wechselkröten und Erfahrungen mit Artenhilfsprogrammen für Amphibien


j) Zahlungsbedingungen: Die Schlusszahlung erfolgt nach der Abnahme aller Leistungen.


k) Auftragserteilung: Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Juni 2023.


l) Unterlagenanforderung: Die Vergabeunterlagen sind per E-Mail zu beantragen unter: E-Mail: mailto: vergabe5@lfu.bayern.de


m) Ablauf der Angebotsfrist, Adresse der Angebotssammelstelle: Das Angebot ist bis 29.05.2023 zu senden an: E-Mail: mailto: vergabe5@lfu.bayern.de


n) WICHTIG: Damit Ihr Angebot zugeordnet werden kann vermerken Sie bitte im Betreff der Angebotsemail: „Angebot: BayAZ-0270-32736/2022 / Angebotsfrist 29.05.2023“


o) Fragen: Diese stellen Sie per Mail an: E-Mail: mailto: vergabe5@lfu.bayern.de. Betreff der Angebotsmail: „Frage zu: BayAZ-0270-32736/2022 / Angebotsfrist 29.05.2023“


p) Weitere einzureichende Unterlagen: - Preisblatt (Vorlage des LfU: Anlage_01) - Aufstellung und Referenzen des eingesetzten Personals mit Angaben zu Inhalt und Anteil der von ihnen zu bearbeitenden Teilleistungen. Angaben zur Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung. (Formular „Persönliche Referenzen“: Anlage_02) Skonto: Ein Skonto mit einer geringeren Zahlungsfrist als 14 Tage wird nicht bei der Wertung des Angebotspreises berücksichtigt, wird aber im Fall der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Verhandlungen: Wir behalten uns vor, den Auftrag ohne vorherige Verhandlungen zu vergeben. Bitte prüfen Sie die Ihnen übermittelten Vergabeunterlagen. Sollten Sie mit vorgegebenen Bedingungen, u.a. auch im Vertrag, nicht einverstanden sein, stellen Sie bitte innerhalb der Angebotsfrist eine Bieterfrage, sodass wir über eine ggf. nötige Anpassung entscheiden können. Spätestens mit Angebotsabgabe müssen Sie auf Änderungswünsche hinweisen, sodass der Eintritt in Verhandlungen eröffnet werden kann. Ohne einen entsprechenden Hinweis sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Bedingungen verbindlich. Vom AN gesetzte Bedingungen: In der Angebotsaufforderung übermitteln wir Ihnen die Bedingungen, auf deren Basis Sie Ihr Angebot abgeben sollen. Eine Änderung dieser Bedingungen, wie z.B. kürzere Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Um Widersprüche zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, nur die geforderten Unterlagen dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie auch die angehängten Bewerbungsbedingungen und Angaben zum Datenschutz


q) Bindefrist: Sie sind bis 10.07.2023 an Ihr Angebot gebunden. Sofern Sie bis zum Ablauf der Bindefrist keine gegenteilige Mitteilung von uns erhalten haben, gehen Sie bitte davon aus, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist. Über die Abgabe eines Angebots würden wir uns sehr freuen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 172103 vom 17.05.2023