Titel | Projekt: A 860 Stadttunnel Freiburg - 04 UVP-Bericht | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Autobahn GmbH des Bundes NL Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart | |
Ausführungsort | DE-74870 Stuttgart Regierungsbezirk | |
Frist | 31.05.2023 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187c2534f43-1718f9195a46bb0d | |
TED Nr. | 265914-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de Internet: www.autobahn.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.autobahn.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A 860 Stadttunnel Freiburg - 04 UVP-Bericht Referenznummer der Bekanntmachung: A.03502.10.018 II.1.2) CPV-Code Hauptteil ienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: A 860 Stadttunnel Freiburg - 04 UVP-Bericht II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Hauptort der Ausführung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: A 860 Stadttunnel Freiburg - Landschaftsplanerische Leistungen: - UVP-Bericht Die Autobahn GmbH des Bundes, bzw. ehemals das Regierungspräsidium Freiburg, plant den Bau des Stadttunnel Freiburgs im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A 860. Die Ortsdurchfahrt in Freiburg ist Bestandteil der West-Ost-Achse der B 31 zwischen der BAB A 5 im Rheintal und der BAB A 81 bei Geisingen sowie weiter auf der B 311 bis nach Ulm und zur BAB A 8 an der Donau. Neben der BAB A 8 Karlsruhe - Stuttgart ist sie damit die wichtigste West-Ost-Verbindung im Süden Baden-Württembergs. Um der Verkehrsbedeutung der B 31 gerecht zu werden und gleichzeitig eine große Entlastung der Bewohner Freiburgs herbeizuführen, plant die Straßenbauverwaltung seit August 2010 den "Stadt-tunnel Freiburg". Dieser soll westlich der Kronenbrücke beginnen und an den bestehenden Schützenalleetunnel anschließen (Länge ca. 2,0 km). Für das Planfeststellungsverfahren wird die Erstellung diverser umwelt- und naturschutzfachlicher Unterlagen notwendig. Diese landschaftsplanerischen Unterlagen werden hiermit ausgeschrieben und sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben. Gegenstand dieser Vergabe ist ein UVP-Bericht. Darüber hinaus werden folgende weiter landschaftsplanerische Leistungen in jeweils eigenen Vergabeverfahren ausgeschrieben: Faunistische Leistungen, Artenschutzbeitrag, Mooskartierung und Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung; Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie; Fachbeitrag Klimaschutz. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 18 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Einzelne optionale Leistungen, zu den Einzelheiten siehe Anlage B-03 (Leistungsbeschreibung). II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. € gegeben ist mit dem Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts. Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 3 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen Umweltfachplanungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. zwei vergleichbare Leistungen (UVS, LBP, ASB, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, UVP-Bericht) zu koordinieren waren. Nachweis über zwei FachplanerInnen mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung. Nachweis über ein/e technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung. Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Nachweis über die Erstellung zweier UVP-Berichte gemäß § 16 UVPG. Die Referenzen müssen aus einem UVP-pflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn, Bundes- oder Landstraße stammen. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31.05.2023 Ortszeit: 10:30 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.07.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 31.05.2023 Ortszeit: 10:30 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und bietercockpit.de) einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen: - Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen: - Erklärung Bewerbergemeinschaft - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499163 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: www.autobahn.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: www.autobahn.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.04.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 171961 vom 05.05.2023 |