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Titel
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Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Bochum Referat Zentraler Einkauf
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
AusführungsortDE-44776 Bochum
Frist26.07.2023
Vergabeunterlagenwww.vergabe.metropoleruhr.de/…/documents
TED Nr.369713-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Bochum

Referat Zentraler Einkauf

Hans-Böckler-Str. 19

44777 Bochum

Telefon: +49 2349104448


E-Mail: umalig@bochum.de

Internet: www.bochum.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDY169ST28M/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDY169ST28M


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: GPL Astrid-Lindgren-Schule Lindener Str. Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00281_ÖTVhV_ZD


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Generalplanungsleistungen für die brandschutztechnische und energetische Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule, Lindener Str. in Bochum


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA51 Hauptort der Ausführung: n-Schule Lindener Str. 28 44897 Bochum


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Fachplanungen: HOAI-Leistungen und AHO-Leistungen: - Planung Gebäude und Innenräume - Tragwerksplanung - Technische Gebäudeausrüstung - Thermische Bauphysik (Schall- und Wärmeschutz) - Geotechnik (Erstellung Bodengutachten für den 2. Rettungsweg) - SiGeKo-Leistungen - Brandschutz


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 10 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (3-10 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt anhand der Angaben über die Referenzlage innerhalb der letzten 7 Jahren vor Bekanntmachung der erbrachten Generalplanungsleistungen. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen mit Generalplanungsleistungen belegen konnten und im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. um für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe auf-gefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Generalplanungsleistungen (siehe Referenzdatenblätter). Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein Fachgremium mit mindestens 3 Bewerter/Innen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem ist nicht vorgesehen.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2020-2022, getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz pro Jahr von min-destens 300.000 Euro netto nachweisen. Sofern in einer Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mindestwert von 600.000 EUR netto erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. 2. Eigenerklärung EU-Sanktionen


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Erklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. 2. a) Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur/in durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom. Bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU. Es sind keine Nachweise von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzureichen. 2. b) Der Fachplaner für die Planung Schadstoffsanierung muss die Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 3 und DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) vorweisen können. 3. Es muss eine Büroreferenz über die in den letzten 7 Jahren erbrachten abgeschlossenen, Leistungen als Generalplanungsleistungen für die Fachplanungen: Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung und ggfls. SiGeKo, Thermische Bauphysik, Brandschutz und Geotechnik für öffentliche Gebäude für den Bereich "Umbau/Sanierung im Bestand" und mit dem Schwerpunkt brandschutztechnische Sanierung mit einem Baukostenvolu-men der KG 300-400 von 1,0-5,0 Mio. Euro brutto eingereicht werden. Die Büroreferenz Nr. 1 muss mit der LPH 1 für die o.g. Fachplanungsleistungen begonnen worden sein und mit der LPH 8/9 abgeschlossen worden sein. Diese Büroreferenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein. Für die Darstellung der Referenzlage ist zwingend das Büro-Referenzdatenblatt zu ver-wenden, der Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung steht und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Die Büroreferenz gliedert sich wie folgt: 1. Projektbezeichnung 2. Auftraggeber (Referenzgeber) 3. Ansprechpartner aktuell 4. Leistungszeitraum 5. Erbrachte Leistungen 6. Baukosten KG 300 bzw. 400 (brutto) Eine Über- bzw. Unterschreitung des Bauvolumens ist mit dem ausgeschriebenen Projekt nicht vergleichbar und wird nicht gewertet. 7. Anlagen (Projektbeschreibung) 4. Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. 2. Anhand einer Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens folgende Deckungssummen nachzuweisen: 5,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden. Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt aufbau-ende Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder eine Erklärung, dass im Falle einer Beauftragung der Nachweis zur Haftpflichtversicherung vor Auftragserteilung vorgelegt wird. Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.07.2023 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 13.09.2023


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags n wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3) Zusätzliche Angaben Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 14.07.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. --- Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 VgV werden vorbehalten. --- Bei den Terminen der zweiten Stufe handelt es sich um voraussichtlich geplante Termine. Diese können im Laufe des Verfahrens noch abgeändert werden. -- Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. -- Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preisangaben ein. Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY169ST28M


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Str. 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 2514111691 E-Mail: Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Fax: +49 2514112165


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.06.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 172865 vom 23.06.2023