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Titel
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Umweltbaubegleitung Tieflanke
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VergabeverfahrenVerfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleLandesamt für Umwelt Abteilung Wasserwirtschaft 2 Flussgebietsmanagement
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
AusführungsortDE-14476 Potsdam
Frist31.08.2023
Beschreibung

a) Landesamt für Umwelt

Postanschrift Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam

Telefon +49 35549911455


E-Mail: mailto: susann-ulrike.koegler@lfu.brandenburg.de

Internet: lfu.brandenburg.de


b) Deichbau LK Uckermark, Polder 10, Baulos 63 - Ersatzmaßnahme 4E Anbindung Tieflanke, hier: Umweltbaubegleitung Tieflanke Deichbau LK Uckermark, Polder 10, Baulos 63 - Ersatzmaßnahme 4E Anbindung Tieflanke, hier: Umweltbaubegleitung Tieflanke Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Anbindung der Tieflanke an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (HFW) als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe durch die Deichbauarbeiten im Baulos 63 (Polder 10) als Baumaßnahme vergeben. Mit diesem Anschluss des Oderaltarms an die HFW soll die ungehinderte Durchströmung der Tief-lanke gefördert werden, die sich aufgrund der geringen Gefälledifferenz je nach Windbedingungen in beide Richtungen ausprägen kann. Ziel ist die Herstellung einer natürlichen Auendynamik an der Tieflanke und den angrenzenden Feuchtgebieten im Polder 4 und damit verbunden die Aufwertung der Flächen als Lebensraum für Tierarten der Auen. Die Baumaßnahme befindet sich innerhalb des Nationalparks Unteres Odertal. Im Rahmen der Baumaßnahme sind verschiedenste Umweltbaubegleitende Maßnahmen zu überwachen. Demnach ist eine Umweltbaubegleitung zwingend notwendig. Das allgemeine Ziel der Umweltbaubegleitung (UBB) ist * die zulassungs- und umweltrechtskonforme Baudurchführung, * das Vermeiden von Haftungsschäden nach dem Umweltschadensgesetz bei der Baudurchführung * das Vermeiden von Umweltschäden und der dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen * das Vermeiden von Störungen im Bauablauf durch rechtzeitiges Hinweisen auf Fristen, Auflagen und geeignete Maßnahmen * die Beweissicherung und Dokumentation. Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomi-schen Schäden sowie der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen. Die wesentlichen UBB-Leistungen für dieses Projekt 1. Klären der Aufgabenstellung 2. Begleitung der Bauausführung: Teilnahme an Bauberatungen, spontan notwendige Kontrollen, Überwachung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, Durchführen vorbereitender artenschutzrechtlicher Maßnahmen (u.a. Koordinieren artenschutzrechtlicher Maßnahmen wie Muschelbergung und Erteilung relevanter Baufrei-gaben Bei der Kalkulation zu beachtende Hinweise (!): a. Mollusken: Das fachgerechte Absammeln der Muscheln und anderer Weichtiere im Bereich der beeinträchtigten Ge-wässersohle (ggf. Bau des Anliegers) einschließlich Mündungsbereich und artgerechtes Verbringung nach außerhalb des Baufeldes an mit dem Fundort vergleichbare Stellen ist nicht Teil der UBB-Leistung. Die UBB muss diese Leistung allerdings überwachen und ggf. beratend tätig sein. b. Amphibienschutzzaun: Der ASZ wird von der Bauausführenden Firma nach Abschluss der Baufeldfreimachung an der Grenze aufgestellt. Die Kontrollen (mind. 1 x tgl.) sowie Unterhaltung (beidseitige Mahd) erfolgen durch die Bau-firma. Ggf. beratende Tätigkeit. Die entsprechenden Arbeiten sind im Rahmen der Baustellenkontrollen zu überwachen. c. Röhricht: Vor Beginn des Gerinneausbaus sind 200m2 Röhrichtplaggen und Flutrasen durch die bauausführende Firma zu gewinnen. Die Röhrichte sind auf Grundlage des LBP (ab Oktober) aufzunehmen und nach Been-digung der Baumaßnahme wieder aufzubringen. Fachgerechter Transport und Pflege während der Zwischenlagerung im Baustellenbereich sind zu gewährleisten und durch die UBB zu überwachen. Das übrige Röhricht ist im gesamten Baufeld zu mähen ca. 3.500m2. Ggf. beratende Tätigkeit. Die entspre-chenden Maßnahmen sind im Rahmen der Baustellenkontrollen zu überwachen. d. Setzstangen Für eine Initialpflanzung sind von der bauausführenden Firma 14 Weidensetzstangen der Silberweide (Salix alba) und nach Beendigung der Baumaßnahme entsprechend Pflanzplan als Neuanpflanzung in den Boden einzubringen einschließlich erster Pflegegang (Erziehungsschnitt). Weitere Pflegemaßnahmen sind derzeit nicht geplant. Bei längerer Trockenheit sind ggf. Gießgänge notwendig, die entsprechend kontrolliert werden müssten. Ggf. beratende Tätigkeit. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Rahmen der Baustellenkon-trollen zu überwachen. e. Weidenspreitlagen Das linksseitige (südliche Ufer) wird mit einer Weidenspreitlage aus austriebsfähigen Weidenästen gebiets-heimischer Strauchweiden gesichert (ca. 120m2): Die Materialgewinnung (Schneiden der Weidenäste in der Region) einschließlich Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgt durch die bauausführende Firma. Ggf. be-ratende Tätigkeit. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Rahmen der Baustellenkontrollen zu überwachen. f. Ansaat In den Böschungsbereichen, Verwallungen und auf der Berme erfolgt eine Raseneinsaat mit gebietsheimischen Saatgut. Die Freigabe der Saatgutmischung ist Aufgabe der UBB. Die Umsetzung erfolgt durch die bauausführende Firma. Ggf. beratende Tätigkeit. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Rahmen der Baustellenkontrollen zu überwachen. 3. Leistungen zur Vorbereitung der Abnahme der Baumaßnahme, Erstellen einer Gesamtbilanz 4. Optionale Leistungen Zuwegungen und Erreichbarkeit Die verträglichste Zuwegungsvariante sieht vor, eine bauzeitliche Behelfsanlegestelle wasserseitig des Baufeldes zu errichten und die notwendige Bautechnik über ein Lastschiff bzw. einen Ponton an die Baustelle zu transportieren. Das Lastschiff bzw. das Ponton könnte dann zugleich die Funktion der BE-Fläche übernehmen. Die Anlegestelle besteht voraussichtlich aus einem Verbaukasten, dessen Kaianlage das Anlegen der Schwimmtechnik ermöglicht. Der Kasten könnte als geschlossener Berliner Verbau aus Trägerbohlwänden oder in Form eines Spundwandkastens errichtet und mit Wasserbausteinen oder Kies verfüllt werden. Innerhalb des Baufeldes wird die Bewegungsfreiheit der notwendigen Bautechnik vermutlich durch das Auslegen von Baggermatratzen oder Stahlplatten (transportable Baustraße) gesichert (Wahl AN). Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer die Zufahrten wie folgt regelt: - Arbeitskräfte und Handwerkzeug werden mit einem (motorgetriebenen) Boot von Friedrichsthal (Abstimmung Stell-platz PKW und Anlegegenehmigung durch AN) zur Baustelle gebracht - Baumaterialien und Geräte werden über einen Hafen nach Wahl AN (z. B. Hafen Schwedt) auf einen das o. g. Lastschiff o. ä. umgeladen und über die HFW antransportiert. Demnach ist die eigentliche Baustelle nur in Abstimmung mit der bauausführenden Firma zu erreichen, die ein mo-torbetriebenes Boot einschließlich Bootsführer während der gesamten Bauzeit vorhält. Die Anfahrt mit dem Auto wäre aus westlicher Richtung über unbefestigte Waldwege bis zum Waldrand möglich. Von dort aus wäre die Bau-stelle zu Fuß in ca. 600m über unwegsames Gelände erreichbar (bei Trockenheit). Landesamt für Umwelt Postanschrift Seeburger Chaussee 2 PLZ 14476 Ort Potsdam 16307 Gartz/Oder, OT Friedrichsthal ab Auftragserteilung (15.09.2023) bis 31.10.2024

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 173806 vom 31.07.2023