Titel | Bau einer Geh- und Radwegbrücke über die Geithe als Ersatzneubau | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Stadt Hamm Bauverwaltungsamt Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm | |
Ausführungsort | DE-59065 Hamm | |
Frist | 21.11.2024 | |
Beschreibung | a) Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Telefon +49 2381-179854 Fax +49 2381-172852
E-Mail: submission@stadt.hamm.de Internet: www.hamm.de
b) Planung und Bau einer Geh- und Radwegbrücke über die Geithe als Ersatzneubau Planung und Bau einer Geh- und Radwegbrücke über die Geithe als Ersatzneubau Die Stadt Hamm beabsichtigt den Ersatzneubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Geithe in Hamm - Braam-Ostwennemar. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und der beengten Verhältnisse soll die vorhandene Brücke mit Baujahr 1976 abgerissen und neu gebaut werden. Sie dient zudem als Schulweg zur Schule im Grünen Winkel, Erlenbachschule und zum Freiherr-von-Stein-Gymnasium und ist Bestandteil der Anbindung an die Fahrradhauptroute Braam-Ostwennemar. Die Brücke verbindet die beiden Stadtteile Werries und Braam-Ostwennemar. Für eine kombinierte Geh- und Radwegeverbindung mit Beidrichtungsverkehr ist die vorhandene Brücke nach heutigem Standard zu schmal. Ein Begegnungsverkehr von Radfahrern mit Fußgängern ist nicht möglich. Die neue Brücke soll zukünftig den sicheren Begegnungsfall Rad/Fußgänger, Rad/Rad sowie die Befahrung mit einem Rad mit Anhänger/Lastenrad ermöglichen. Aus diesem Grunde soll die neue Brücke eine Breite zwischen den Geländern von 3,50 m erhalten. Die Stadt Hamm ist auf der Suche nach Geschäftspartnern für die Gesamtplanung, sowie anschließend den kompletten betriebsfertigen Neubau der Fuß- und Radwegbrücke mit allen dafür erforderlichen Leistungen. Es sollen alle Leistungen, die zur fachgerechten Ausführung und Fertigstellung der Baumaßnhame notwendig sind, von der Entwurfsplanung bis hin zur Verkehrsfreigabe aus einer Hand erbracht werden. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Leistungen: 1. Erstellen der Entwurfsplanung, 2. Aufstellen der Ausführungsplanung, 3. Rückbau des Bestandsbauwerks 4. Fachgerechte Bauausführung des Ersatzbauwerkes, 5. Erstellen der Bestandunterlagen, des Bauwerksbuches und einer digitalisierten Bauwerksakte. Bestand: Das vorhandene Bauwerk samt vorh. Gründung ist abzubrechen. Bei dem Bestandsbauwerk handelt es sich um eine 1-feldrige Plattenbrücke in Betonbauweise. Es wird von einer Flachgründung beim Bestandsbauwerk ausgegangen, aber aufgrund von fehlenden Unterlagen zur Gründung ist eine klare Aussage nicht möglich. Die Hauptparameter des Bestandsbauwerk sind: - Kreuzungswinkel 100 gon - Stützweiten 4,30 m - lichte Weite zw. Widerlagern 3,95 m - lichte Höhe rd. 1,80 m - Breite zw. d. Geländern rd. 1,5 m - Brückenfläche rd. 6,5 m² Neubau: Das neue Bauwerk ist als 1-feldrige Konstruktion auszuführen mit einer lichten Weite von 6,50m bzw. Stützweite von 7,50m. Die Brückenbreite beträgt einheitlich 3,50 m zwischen den Geländern, die kleinste lichte Höhe rd. 1,60m. Die erforderliche Höhe der Geländer beträgt 1,30 m ab Oberkante Brückenbelag. Hierbei wird auf eine unterhaltungsarme Bauweise Wert gelegt. Eine Bauweise mit innovativen Materialien ist möglich. Die Nutzung der neuen Brücke soll auch weiterhin ausschließlich durch Fuß- und Radverkehr erfolgen. Es ist eine planmäßige Befahrung mit Dienstfahrzeugen (zul. Gesamtgewicht 5,00 to) vorgesehen. Lastannahmen sind gem. den aktuell geltenden Normen zu treffen. Das Bodengutachten aus 12.2023 empfiehlt eine Gründung in Form von Brunnenringen oder in Form einer Pfahlgründung mittels verpresster Mikropfähle. Bezeichnung Tiefbau- und Grünflächenamt Postanschrift Gustav-Heinemann-Str. 10 Ort 59065 Hamm Ergänzende / Abweichende Angaben Baustelle: Blauregenweg in 59071 Hamm - Braam-Ostwennemar zum Haupterfüllungsort
c) Planungsleistung schnellstmöglich Bauleistung Sommer 2025
d) Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt. Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses nicht. Kosten werden im Interessenbekundungsverfahren nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Beteiligung des Interessenten an einem späteren Verfahren. Folgende Unterlagen sind mit der Interessenbekundung einzureichen bzw. Angaben zu leisten: 1. Grobes Konzept zum Brückenersatzneubau Dies soll beinhalten: - eine Konzeption zum Brückenneubau mit Darlegung der geplanten Materialien, mit Hinblick auf Einsatz auf Recyclingmaterial oder wiederverwendbare / -wertbare Materialien, - einen Richtpreis mit grob geschätzten Preisen zu den gewünschten Leistungen und Ideen, - die Nennung des frühestmöglichen Anfangszeitpunktes einer Bearbeitung, - Dauer der geschätzten Sperrung der Wegeverbindung. 2. Referenzliste aus den letzten 5 Jahren von Geh- und Radwegbrücken mit einer Stützweite < 20m zum Nachweis der Erfahrung qualitativ vergleichbarer Leistungen. Bitte Referenzprojekte beschreiben. Weitere Informationen und Unterlagen zu diesem Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: Internet: stadthamm.sharefile.eu/d-sfd9d4be3c6ee4719ad035b2ab77b50db Ihre Interessenbekundung senden Sie bitte samt der zugehörigen Unterlagen an submission@stadt.hamm.de
e) Das Interesse kann bis zum Ablauf des 08.11.2024 bekundet werden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 189057 vom 21.10.2024 |