Titel | Landschaftspflegerische Begleitplanung und Artenschutzbeitrag für ENB Friedenthaler Brücke | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Oranienburg Zentrale Vergabestelle Schloßplatz 1 16515 Oranienburg | |
Ausführungsort | DE-16515 Oranienburg | |
Frist | 28.11.2024 | |
Beschreibung | a) Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg E-Mail: Vergabestelle@oranienburg.de Internet: www.oranienburg.de b) Landschaftspflegerische Begleitplanung und Artenschutzbeitrag für ENB Friedenthaler Brücke Landschaftspflegerische Begleitplanung und Artenschutzbeitrag für ENB Friedenthaler Brücke 1. Allgemeines, Aufgabenstellung Die Brücke über den Ruppiner Kanal im Zuge der Stöckerstraße/ Friedrich-Siewert-Straße stellt die Verbindung zwischen Dameswalde und dem Ortskern Friedrichsthal dar. Die Brücke wird neben dem Anliegerverkehr auch durch den ÖPNV genutzt. In unmittelbarer Nähe zum Brückenbauwerk (ca. 400m östlich) wird zur Verbesserung der wassertouristischen Situation die Friedenthaler Schleuse zwischen Oranienburger Kanal und Oranienburger Havel neu errichtet. Durch das WIN-Projekt "Neubau Schleuse Friedenthal" sollen die Ruppiner Gewässer an das Stadtzentrum Oranienburgs und im weiteren Verlauf an die Havel- Oder- Wasserstraße angebunden werden. Notwendige Voraussetzung dafür ist die Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit des Ruppiner Kanals. Das Stadtzentrum Oranienburgs soll für Wassertouristen aus den Ruppiner Gewässern mit Charterschein erreichbar werden. Mit der Wiedereinrichtung der Schleuse Friedenthal wird der Wassertourismus in Richtung Ruppiner Gewässer und der Schiffsverkehr auf dem Ruppiner Kanal schon in Kürze eine größere Bedeutung erlangen. Durch die SVV wurde am 10.10.2023 beschlossen, die Planung für den Ersatzneubau der Friedenthaler Brücke über den Ruppiner Kanal im Zuge der Stöckerstraße / Friedrich-Siewert-Straße fortzuführen und als Baumaßnahme umzusetzen. Wegen der Auswahl des Genehmigungsverfahren im weiteren Planungsablauf hat die Stadtverwaltung bereits beim Landesamt für Bauen und Verkehr angefragt und wurde auf die Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens verwiesen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde, ist das Landesamt für Bauen und Verkehr. Es sind die "Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2019)" analog anzuwenden. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit gibt es in diesem Vorhaben nicht. Als Unterlagen für das Genehmigungsverfahren soll ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) aufgestellt werden, der Aussagen zum besonderen Artenschutz, Biotopschutz und den betreffenden Schutzgebieten enthält. Als Bestandteil des LBP"s soll eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erarbeitet werden, wobei die Ausgleichsmaßnahmen mit dem AG abzustimmen sind. Die Vorplanung zum Ersatzneubau wird derzeit erarbeitet, um anschließend mit der Vorzugsvariante in die Entwurfsplanung zu starten. Als Grundlage für Ihre Planungen soll zunächst die Machbarkeitsstudie von 2023 dienen, aus der alle wesentlichen Informationen entnommen werden können. Parallel zur Planung des Ingenieurbauwerkes sollen die erforderlichen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt werden. Als Umweltfachliche Untersuchungen sind erforderlich: - Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzbeitrag - Wasserrechtlicher Fachbeitrag - Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen mit Maßnahmenübersichtsplan, Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter, Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Auftraggeber für o. g. Vorhaben ist die Stadt Oranienburg. Die Finanzierung erfolgt vorerst aus Eigenmitteln der Stadt Oranienburg. Es ist beabsichtigt, Fördermittel für das Vorhaben zu beantragen. Nach erster Recherche wäre ein Antrag auf Fördermittel gem. Rili KStB Bbg - Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg möglich. Die entsprechenden Bestimmungen sind zu berücksichtigen. Bezeichnung Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Postanschrift Schloßplatz 1 Ort 16515 Oranienburg c) Beginn mit Auftragserteilung vsl. Ende 2024 bis Ende 2025 d) Hierbei handelt es sich um eine Ex ante Veröffentlichung, d.h. um eine reine Interessenbekundung. Interessierte Unternehmen melden sich bitte per E-Mail (E-Mail: sakk@oranienburg.de) bis zum 29.10.2024, 11:00 Uhr bei der Stadt Oranienburg Der Bürgermeister Zentrale Vergabestelle Schloßplatz 1 16515 Oranienburg E-Mail: sakk@oranienburg.de Erst nach erfolgter Angebotsaufforderung (Versand vsl. in der 46. KW. 2024) müssen folgende Nachweise zur Erfüllung der Eignung eingereicht werden: a. Der Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe: - Personenschäden: 2.000.000,- EUR - Sachschäden: 1.000.000,- EUR - Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR Ein aktueller Nachweis ist dem Angebot beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird. b. Der Bieter/die Bietergemeinschaft verfügt - neben einer üblichen Büroausstattung - mindestens über einen CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format sowie Office- Anwendungen gewährleistet. c. Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 188958 vom 28.10.2024 |