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Titel
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Anmietung von Haken-Abrollkipperfahrzeugen und Sperrgut-Sammelfahrzeugen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
VergabestelleWirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
AusführungsortDE-47053 Duisburg
Frist20.08.2024
Vergabeunterlagenwww.vergabe.metropoleruhr.de/…/documents
Beschreibung

1. Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Schifferstr. 190

DE-47059 Duisburg

Fax +49 2032832883

Telefon +49 2032837578

 

Mailadresse: t.broose@wb-duisburg.de

Internet: www.wb-duisburg.de.

 

2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO.

 

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle: Wie Ziffer 2

 

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

 

5. Form der Angebote: Zugelassen ist: die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY18FC72A7

 

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024, die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen: Los 1 - Positions-Nr. 1 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeuge - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/-10 %) - Gesamtfahrzeughöhe mit Ladungsträger max. 4.000 mm - Radstand min. 4.800 mm - Uneingeschränkte Eignung für Behälter nach der aktuellen DIN 30722 mit einer Länge von ca. 7.000 mm (+/-10 %) -Hubkraft 18.000-21.000 kg - Hydraulische Containerverriegelung - Fernbedienung mit Schnellgang Mietzeitraum: 01.10.2024 - 31.01.2025 Los 2 - Positions-Nr. 2.1 7 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/-10 %) - Volumen des Abfallsammelaufbaus ca. 22,0 cbm (+/-10 %) - Gesamtfahrzeuglänge ca. 10.000 mm (+/-10 %) - Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/-10 %) - Ohne Schüttung oder mit niedriger, herunterklappbarer Schüttung - Pressplatte - Trittbretter mit selbstüberwachender, klappbarer, stellungsüberwachter und gewichtsinduzierter Rückfahrsicherung - Beheizte Farb-Rückraumüberwachungsanlage mit 7 Zoll Monitor Mietzeitraum: 14.10.2024-30.11.2024 Los 2 - Positions-Nr. 2.2 Optionaler Verlängerungszeitraum: 01.12.2024 - 07.12.2024 Los 2 - Positions-Nr. 2.3 5 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Technische Daten und Ausstattungsanforderungen analog zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1 Mietzeitraum: 30.12.2024- 11.01.2025 Da sich die Mietzeiträume, selbst bei Beauftragung des Optionszeitraums für Los 2 - Positions- Nr. 2.1 nicht überschneiden, können für das Los 2 - Positions-Nr. 2.2 selbstverständlich 5 der 7 Fahrzeuge aus Los 2- Positions-Nr. 2.1 genutzt werden. Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge zu Los 1 und Los 2 ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten. Haupterfüllungsort: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (BH Hochfeld), Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg Weitere(r) Erfüllungsort(e): Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (BH Hamborn), Schlachthofstr. 8, 47167 Duisburg.

 

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Vergabe wird in Lose aufgeteilt. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose. Los Nr.: 1 Bezeichnung: Anmietung von 2 Stück 3-Achs Abrollkipperfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,01 Menge oder Umfang: Los 1 - Positions-Nr. 1 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeuge - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/-10 %) - Gesamtfahrzeughöhe mit Ladungsträger max. 4.000 mm - Radstand min. 4.800 mm - Uneingeschränkte Eignung für Behälter nach der aktuellen DIN 30722 mit einer Länge von ca. 7.000 mm (+/-10 %) - Hubkraft 18.000 - 21.000 kg - Hydraulische Containerverriegelung - Fernbedienung mit Schnellgang Mietzeitraum: 01.10.2024 - 31.01.2025 Los Nr.: 2 Bezeichnung: Anmietung von 7 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,01 und Anmietung von 5 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,01 Menge oder Umfang: Los 2 - Positions-Nr. 2.1 7 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/-10 %) - Volumen des Abfallsammelaufbaus ca. 22,0 cbm (+/-10 %) - Gesamtfahrzeuglänge ca. 10.000 mm (+/-10 %) - Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/-10 %) - Ohne Schüttung oder mit niedriger, herunterklappbarer Schüttung - Pressplatte - Trittbretter mit selbstüberwachender, klappbarer, stellungsüberwachter und gewichtsinduzierter Rückfahrsicherung - Beheizte Farb-Rückraumüberwachungsanlage mit 7 Zoll Monitor Mietzeitraum: 14.10.2024-30.11.2024 Los 2 - Positions-Nr. 2.2 Optionaler Verlängerungszeitraum: 01.12.2024 - 07.12.2024 Los 2 - Positions-Nr. 2.3 5 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Technische Daten und Ausstattungsanforderungen analog zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1 Mietzeitraum: 30.12.2024- 11.01.2025 Da sich die Mietzeiträume, selbst bei Beauftragung des Optionszeitraums für Los 2 - Positions- Nr. 2.1 nicht überschneiden, können für das Los 2 - Positions-Nr. 2.2 selbstverständlich 5 der 7 Fahrzeuge aus Los 2- Positions-Nr. 2.1 genutzt werden.

 

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2024 Ende: 31.01.2025.

 

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die: Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY18FC72A7/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.

 

11. Ablauf der Angebotsfrist: 20.08.2024 10:00 Uhr.

 

12. Ablauf der Bindefrist: 18.09.2024.

 

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.:

 

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt "Zahlungsbedingungen" anzugeben. Die offerierte Zahlungsbedingung fließt gem. Punkt 11.2 der "Verfahrens- und Angebotsbedingungen" in die Angebotsbewertung ein.

 

15. Vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingungen an die Auftragsausführung: - Siehe Vergabeunterlage "LV und auszufüllende Anlage - Anlage 4, Formblätter F1 - F13 (mittels Eigenerklärung vorzulegen).

 

16. Angabe der Zuschlagskriterien: Wertungsmethode: Niedrigster Preis.

 

18. Sonstiges: Form der Angebote Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben. Kommunikation und Rückfragen Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessenten auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragestellerin, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragestellerin, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben. Rechtsbehelf Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellern und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der/ Die Antragstellern den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggebern gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggebern, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 13.08.2024 Teilnahmebedingungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberin, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:. 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /jedes Mitglieds einer Bieterinnengemeinschaft zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*). 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /jedes Mitglieds einer Bieterinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*). 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieterin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 -. 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14. 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 4 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterin / BG erteilen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberin, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:. 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*). 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*). 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*). 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 -. 5. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen-1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung). 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieterin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieterinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieterin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieterinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu überprüfen: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberin, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:. 1. Eigenerklärung de*er Bieterin /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeberin, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*). 3. Für den Fall, dass der / die Auftraggebern von der in den "Verfahrens- und Angebotsbedingungen" unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch macht, ein Test- Fahrzeug von de*r Bieter*in /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt oder in dessen / deren Werk bzw. bei eine*r Kundin de*r Bieter*in /-gemeinschaft, jeweils in maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg, in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht. - siehe Punkt 11.5 der "Verfahrens- und Angebotsbedingungen" Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY18FC72A7 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 187369 vom 12.08.2024