Titel | Digitaler Bildflug und Georeferenzierung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Abteilung 1 - Zentrale Vergabestelle Olbrichtplatz 3 01099 Dresden | |
Ausführungsort | DE-01099 Dresden | |
Frist | 23.09.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe.de/…/zustellweg-auswaehlen | |
Beschreibung | a) Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Abteilung 1 - Zentrale Vergabestelle Olbrichtplatz 3 DE-01099 Dresden
Los 1, Leipzig: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 2, Torgau: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 3, Grimma: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 4, Chemnitz: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 5, Plauen: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 6, Zwickau: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 7, Aue: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Los 8, Marienberg: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN); Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 35182831109;
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Internet: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen stellt im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Luftbildservice regelmäßig aktuelle Luftbilddaten und Digitale Orthophotos für unterschiedliche Zwecke in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung sowie für die Nutzung durch Dritte bereit. Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen den Bildflug mit einem Flugzeug und einer großformatigen, digitalen Kamera mit Flächensensor im Frühjahr 2025, die Herstellung von 4-Kanal-Luftbilddaten und die Georeferenzierung der Luftbilddaten durch eine kombinierte DGPS/INS-Lösung und eine Aerotriangulation. 4 Leistungsbeschreibung 4.1 Allgemeine Festlegungen zur Durchführung der Leistung 4.1.1 Information über den Projektfortschritt Der Auftraggeber ist über jeden Aufnahmetag und das beflogene Gebiet unter Angabe der be-flogenen Flugstreifen am darauffolgenden Werktag bis 9:00 Uhr per Mail zu informieren. Eine grafische Darstellung des beflogenen Gebietes sowie das dazugehörige, ggf. vorläufige Flug-protokoll sind spätestens am zweiten Werktag nach der Aufnahme per Mail einzureichen. Erfolgte trotz ausreichender Bedingungen keine Befliegung, so ist der Auftraggeber unter Angabe der Gründe am darauffolgenden Werktag bis 9:00 Uhr per Mail darüber zu informieren. Im Übrigen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab Flugfreigabe aller zwei Wochen jeweils montags per E-Mail je Los eine Dokumentation über den allgemeinen Fortschritt des Projektes und die Entstehung der Leistung zuzusenden. Dazu ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Do-kument (Punkt 4.1.2) zu verwenden. Die jeweilige Dokumentation ist fortlaufend zu ergänzen. Da-bei sind die einzelnen Angaben zu datieren. Über projektgefährdende Probleme ist der Auftraggeber sofort zu informieren. 4.1.2 Bereitstellung von Unterlagen und Daten Zur Planung und Ausführung des Bildfluges werden die - Koordinaten der Losgebiete (ohne Saum gemäß Punkt 4.2.4) im Shape-Format im La-gereferenzsystem ETRS89_UTM33 auf der Plattform Internet: www.evergabe.de bereitgestellt. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung werden folgende Daten bereitgestellt: - das Dokument für die Information über den Projektfortschritt (Punkt 4.1.1) Zum Anschluss der Messungen an das Bezugssystem ETRS89 können die - GNSS-Beobachtungsdaten (Aufzeichnungsintervall 1,0 Hz, RINEX-Format) der SAPOS-Stationen des Auftraggebers im Aufnahmegebiet kostenfrei genutzt werden. Nach jedem Flug sind die Daten unter Verwendung des vom Auftrag-geber übergebenen Accounts zeitnah vom Web-Server (Internet: www.landesvermessung.sachsen.de/sapos/) selbstständig abzurufen. Vor der Erstnutzung des Web-Servers ist eine Anmeldung unter Internet: www.landesvermessung.sachsen.de/sapos/anmeldung.php erforderlich. 4.1.3 Referenzsystem Alle Ergebnisse der Leistungsbeschreibung (Punkt 4) sind in folgendem Referenzsystem zu lie-fern: - Lagereferenzsystem ETRS89_UTM33 [UTM-Koordinaten in der Zone 33N im geodätischen Datum ETRS89] ohne führende Zonenkennung „33“ im Ostwert - Höhenreferenzsystem DE_DHHN2016_NH (Normalhöhen im DHHN2016). 4.1.4 Datenträger Die unter Punkt 4.1.5 aufgeführte Musterlieferung ist - auf USB-Stick* zu liefern. Bei mehreren Losen müssen die Musterlieferungen getrennt nach Losen abgelegt sein. * Musterlieferungen bis 15 GByte können auch über das Austauschportal des Auftraggebers (SiDaS) erfolgen. Dazu sind dem Auftraggeber mindestens zwei Tage vor Übergabe die Da-tenmenge und die Dateianzahl (möglichst *.zip) der Musterlieferung per E-Mail mitzuteilen. Der Auftraggeber stellt im Anschluss zeitnah einen Upload-Link bereit. Bei einem Datenvolumen von mehr als 15 GByte muss die Musterlieferung per Datenträger erfolgen. Die unter Punkt 4.3.3 aufgeführten Luftbilddaten (Luftbilder RGBI), die unter Punkt 4.4.4 aufge-führten Daten der Georeferenzierung und die unter Punkt 4.2.8 aufgeführten Daten zum Bildflug (Metadaten) sind in zweifacher Ausfertigung (1x als Originalfestplatte, 1x als Sicherungsfestplat-te) auf externen USB 3.0-Festplatten mit externer Stromversorgung zu liefern. Wurden Loskom-binationen beauftragt, sind die Lose auf separaten Festplatten zu speichern. Das Speichern meh-rerer Lose auf einer Festplatte ist nicht zulässig. Die Daten des jeweiligen Loses sind auf den Festplatten in folgender Ordnerstruktur abzulegen: - Georeferenzierung - Luftbilder_RGBI - Metadaten. Sowohl die Festplatten als auch deren Verpackung (möglichst Originalkarton) sind mit einem ma-schinenbeschriebenen Aufkleber zu versehen. Die Beschriftung muss mindestens die Bildflug-nummer, den Losnamen, die Firmenbezeichnung und die vorhandenen Ordnernamen enthalten. Die Datenträger gehen nach Abnahme der Leistungen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Datenträger und Dateien dürfen keine einschränkende Rechtevergabe enthalten. 4.1.5 Musterlieferung Die Musterlieferung zu den einzelnen Leistungen ist spätestens bis zu der unter Punkt 3.3 (4) ge-nannten Lieferfrist beim Auftraggeber einzureichen. Das Gebiet der Musterlieferung ist so zu wählen, dass sowohl Ortslagen als auch Wald enthalten sind. Der Auftragnehmer hat pro Los eine Musterlieferung vorzulegen. Für die Leistung Bildflug und Bildflugunterlagen, 4-Kanal-Luftbilddaten: - Luftbilddaten entsprechend Punkt 4.3 i.V.m. 4.1.4 Es sind je Flugtag mindestens zwei, in Flugrichtung benachbarte, 4-Kanal-Luftbilddaten mit externen Overviews als Musterdaten zu liefern. - Koordinaten und Winkel der Projektionszentren der Luftbilddaten des gesamten Bildflu-ges aus DGPS/INS - aufsteigend sortiert nach Streifennummer und dann nach Bildnummer - im Referenzsystem entsprechend Punkt 4.1.3 - im Datenformat ASCII - mit Dateinamen ml_pz_<bildflugnummer>.txt - mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt Streifen-Nr. / Bild-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe / Omega / Phi / Kappa - mit Angabe der Höhe in m - mit Angabe der Drehwinkel in Altgrad - Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere) Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: ml_pz_0125.txt Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen): … - Datei der Passpunktskizze oder –fotografie eines Passpunktes entsprechend Punkt 4.3.3.1 - bei mehr als einem Flugtag pro Los die Tabelle zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera entsprechend Punkt 4.2.7.2 Für die Leistung Georeferenzierung: - einen Beispielprojektfile inklusive Kamerafile bei Nutzung anderer Software als der inpho-Software der Firma Trimble Germany GmbH 4.2 Leistung Bildflug 4.2.1 Allgemeine Festlegungen 4.2.1.1 Bildflug Der Bildflug ist mit einem Flugzeug durchzuführen. Der Einsatz von z.B. Helikoptern oder Droh-nen ist nicht zulässig. Die Koordinaten der Auslösepunkte der Bildaufnahmen sind durch DPS/INS-Positionierung zu bestimmen. Bewegungsunschärfen in Folge der Fluggeschwindig-keit sind im Rahmen der geforderten Bodenauflösung von 20,0 cm durch Bildwanderungskom-pensation zu eliminieren. Eine durch Winkeländerungen entstehende Bewegungsunschärfe muss durch den Einsatz einer stabilisierenden Plattform kompensiert werden. Während des Bildfluges sind durch Senkrechtaufnahmen RGBI-Luftbilddaten zu erfassen. Die Aufnahmen müssen mit einer Längsüberdeckung von 80 % und einer Querüberdeckung von 60 % erfolgen. Sie sind mit einer großformatigen, digitalen Kamera mit Flächensensor aufzunehmen. Das Bildformat des panchromatischen Sensors der Kamera darf nicht kleiner als 11.500 Pixel x 7.500 Pixel sein. Das Verhältnis des panchromatischen Sensors zu den Farbsensoren (PAN-Sharpening) darf nicht schlechter als 1:4 sein. Kameras mit Bayernpattern sind nicht zugelassen. Bietet der Bieter mehr als eine Kamera und/oder GPS/IMU-System, so muss ein Hauptsystem benannt werden, welches alle in dieser Vergabeunterlage an diese Systeme gestellten An-forderungen erfüllen muss. Redundanzsysteme finden Einfluss in die Bewertung des Angebo-tes (siehe Punkt 2.2 Zuschlagskriterien), wenn sie die auch an das Hauptsystem gestellten An-forderungen erfüllen. Erfüllt das Hauptsystem die gestellten Anforderungen nicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen, auch wenn die möglichen Redundanzsysteme alle Anforderungen erfüllen. Die mit dem Angebot eingereichte Bildflugplanung ist verbindlich. Etwaige Änderungen der Bild-flugplanung oder der geplanten bzw. verwendeten Geräte (Kamera, GPS/IMU-System) müssen dem Auftraggeber vor Flugdurchführung - mit allen Angaben bzw. Unterlagen wie in Anlage 1 ge-fordert - vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Änderungen nicht zuzustim-men. Über Flugbeschränkungen im Losgebiet hat sich der Auftragnehmer selbst zu informieren. Die Verantwortung für eine fristgerechte Auftragsausführung liegt beim Auftragnehmer. Während des Bildfluges dürfen nur Datenaufzeichnungen für die Erbringung der Leistung dieser Ausschreibung gemacht werden. 4.2.1.2 Kalibrierung der inertialen Messeinheit Die Kalibrierung der inertialen Messeinheit darf während des Zeitraumes des Bildfluges nicht älter als zwei Jahre sein und muss dokumentiert sein. Da der Zeitraum des Bildfluges gemäß Punkt 4.2.2 spätestens mit Laubausbruch endet, werden nur Kalibrierungen zugelassen, die ab dem 15. Mai 2023 erfolgt sind (Datum des Kalibrier-fluges). Erfolgte die Kalibrierung vor dem 15. Mai 2023, muss spätestens zum 3. März 2025 eine aktuelle Dokumentation der Kalibrierung vorgelegt werden. 4.2.1.3 Kalibrierung / Validierung / Selbstkalibrierung (Field Calibration) der Kamera Die beim Bildflug eingesetzte großformatige, digitale Kamera muss geometrisch und radiomet-risch kalibriert sein. 4.2.1.3.1 Kalibrierung der Kamera Die radiometrische und geometrische Kalibrierung der Kamera muss der DIN 18740-4 entspre-chen. Die geometrische Kalibrierung darf während des Zeitraumes des Bildfluges nicht älter als zwei Jahre sein und muss mit einem Kalibrierungszertifikat des Kameraherstellers dokumentiert werden. Nach jedem massiven Umbau an der Kamera (z.B. neuer Cone) muss eine erneute ra-diometrische und geometrische Kalibrierung der Kamera durchgeführt werden. Ist die geometrische Kalibrierung während des Zeitraumes des Bildfluges älter als zwei Jahre und erfolgten keine Umbauten an der Kamera, kann die Beibehaltung der geometrischen Kalibrie-rungswerte durch eine Validierung nachgewiesen oder die Kamera durch eine Selbstkalibrierung (Field Calibration) geometrisch neu kalibriert werden. Liegt die geometrische Kalibrierung des Herstellers zum Zeitpunkt des Bildfluges länger als vier Jahre zurück, ist eine erneute geometrische Kalibrierung durchzuführen und durch ein Kalibrie-rungszertifikat des Herstellers nachzuweisen. Da der Zeitraum des Bildfluges gemäß Punkt 4.2.2 spätestens mit Laubausbruch endet, wer-den nur Kalibrierungen zugelassen, die ab dem 15. Mai 2023 erfolgt sind (Datum des Kalib-rierfluges bzw. Datum der Laborkalibrierung). Liegt zusätzlich eine aktuelle Validierung der Kamera vor (Punkt 4.2.1.3.2), werden Kamerakalib-rierungen zugelassen, die ab dem 15. Mai 2022 erfolgt sind (Datum des Kalibrierfluges bzw. Da-tum der Laborkalibrierung). Liegt zusätzlich eine aktuelle Selbstkalibrierung (Field Calibration) der Kamera vor (Punkt 4.2.1.3.3), werden Kamerakalibrierungen zugelassen, die ab dem 15. Mai 2021 erfolgt sind (Da-tum des Kalibrierfluges bzw. Datum der Laborkalibrierung). Entspricht die zum Angebot eingereichte Kalibrierung nicht den zeitlichen Vorgaben, muss spä-testens zum 3. März 2025 ein Kalibrierungszertifikat, eine Dokumentation der Validierung oder der Selbstkalibrierung (Field Calibration) vorgelegt werden, das/die den Vorgaben gemäß Punkt 4.2.1.3.1, Punkt 4.2.1.3.2 bzw. Punkt 4.2.1.3.3 genügt. 4.2.1.3.2 Validierung der Kamera Erfolgt der Nachweis über die Beibehaltung der geometrischen Kalibrierungswerte in Form einer Validierungsprüfung, muss diese der DIN 18740-4 entsprechen. Sie darf während des Zeitraumes des Bildfluges nicht älter als ein Jahr sein. Da der Zeitraum des Bildfluges gemäß Punkt 4.2.2 spätestens mit Laubausbruch endet, werden nur Validierungen zugelassen, die ab dem 15. Mai 2024 erfolgt sind (Datum des Kalibrierfluges). Erfolgte die Validierung vor dem 15. Mai 2024, muss spätestens zum 3. März 2025 ein Kalibrie-rungszertifikat, eine Dokumentation der Validierung oder der Selbstkalibrierung (Field Calibration) vorgelegt werden, das/die den Vorgaben gemäß Punkt 4.2.1.3.1, Punkt 4.2.1.3.2 bzw. Punkt 4.2.1.3.3 genügt. In der Dokumentation der Validierungsprüfung muss nachvollziehbar nachgewiesen sein, dass sich die Lage- und Höhengenauigkeit der Kamera gegenüber der Referenzmessung nicht um mehr als 25 % verschlechtert hat. Voraussetzung ist ein “Burn-In Flight“ unmittelbar nach der letz-ten Kamerakalibrierung, dessen Resultate als Referenz für die qualitative Beurteilung der Resulta-te des Validierungsfluges dienen. Eine Vergleichbarkeit ist nur gegeben, wenn der Burn-In Flight und der Validierungsflug hinsichtlich Bildmaßstab, Blockkonfiguration, Passpunktstützung und Gewichtung aller Beobachtungsgruppen ähnlich sind. 4.2.1.3.3 Selbstkalibrierung der Kamera (Field Calibration) Wurde eine geometrische Kalibrierung der Kamera durch einen Kalibrierungsflug (Selbstkalibrie-rung) durchgeführt, darf diese während des Zeitraumes des Bildfluges nicht älter als zwei Jahre sein. Da der Zeitraum des Bildfluges gemäß Punkt 4.2.2 spätestens mit Laubausbruch endet, werden nur Selbstkalibrierungen zugelassen, die ab dem 15. Mai 2023 erfolgt sind (Datum des Kalibrier-fluges). Erfolgte die Selbstkalibrierung vor dem 15. Mai 2023, muss spätestens zum 3. März 2025 ein Ka-librierungszertifikat, eine Dokumentation der Validierung oder der Selbstkalibrierung (Field Calib-ration) vorgelegt werden, das/die den Vorgaben gemäß Punkt 4.2.1.3.1, Punkt 4.2.1.3.2 bzw. Punkt 4.2.1.3.3 genügt. Die Dokumentation der Selbstkalibrierung muss den Anforderungen an eine vollständige Doku-mentation der geometrischen Kamerakalibrierung entsprechen. U.a. müssen die grafische Dar-stellung der Fluganordnung, die Kontroll- und Passpunktverteilung, die Parameter der radialen Verzeichnung enthalten sein. Ebenso muss der Datensatz zur Selbstkalibrierung der Kamera do-kumentiert sein. 4.2.2 Befliegungszeitraum / Aufnahmebedingungen Der Bildflug ist im Frühjahr 2025 zu realisieren. Er darf nur durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen im Losgebiet erfüllt sind: - laubfreier bis gering belaubter Vegetationszustand - Sonnenstand von mindestens 30° - kein Dunst - keine Wolken* - kein Schnee, kein Raureif - kein großflächiger Rauch - kein Hochwasser (ab Warnstufe 1 der örtlichen Hochwasserwarnungen). * Der Bildflug kann auch unter einer hohen, geschlossenen Wolkendecke erfolgen. Im Ergebnis müssen jedoch annähernd gleiche Lichtverhältnisse in den Luftbildern eines Flugtages vorliegen. Es dürfen keine einzelnen Wolkenschatten (und auch keine Wolken) in den Luftbildern erkennbar sein. Der Beginn des Bildfluges erfolgt in Verantwortung des Auftragnehmers unter Beachtung der ge-nannten Bedingungen. Es erfolgt keine Freigabe durch den Auftraggeber. Der Bildflug ist bis zur im Punkt 3.3 (3) genannten Realisierungsfrist abzuschließen. Die Frist kann vom Auftraggeber verlängert werden. Verlängerungen erfolgen nur, wenn im vorgegebenen Zeitraum kein geeignetes Bildflugwetter geherrscht hat und die Vegetationsstand eine Verlängerung zulässt. 4.2.3 Bodenauflösung / Radiometrische Auflösung Bei dem digitalen Bildflug ist eine originäre Bodenauflösung - für den panchromatischen Kanal von </=20,0 cm für das gesamte Losgebiet zu garantieren. Die Aufnahme muss mit einer radiometrischen Auflösung von 16 bit je Kanal erfolgen. 4.2.4 Flughöhe / Aufnahmeanordnung / Nachbefliegungen Die Abgrenzung für das jeweilige Los ist der Anlage 5 zu entnehmen. Jedes Los ist einzeln zu befliegen. Der Bildflug ist in der Flugrichtung West-Ost / Ost-West durchzuführen. Die Flughöhe ist so zu wählen, dass die Bildqualität der Luftbilddaten nicht durch atmosphäri-sche Störungen / Einflüsse beeinträchtigt wird. Es ist ein Saum von mindestens 100 m um den Rand des Losgebietes zu garantieren. Im gesamten Gebiet einschließlich Saum ist eine Längsüberdeckung von mindestens 80 % und eine Querüberdeckung von mindestens 60 % einzuhalten. Deshalb sind auch die nördlichen und südlichen Gebietsgrenzen jeweils durch zwei Flugstreifen zu erfassen, um die Querüberdeckung von 60 % im gesamten Gebiet einschließlich Saum zu gewährleisten. Benachbarte Flugstreifen sind möglichst unmittelbar aufeinanderfolgend zu befliegen. Eine wet-terbedingte Unterbrechung der Befliegung wird akzeptiert. Jedoch sollten die Sonnenstände be-nachbarter Flugstreifen möglichst identisch sein. Benachbarte Luftbilder zwischen zwei benachbarten Flugstreifen sollen im ebenen Gelände etwa den gleichen Ostwert besitzen. Die Ränder des Losgebietes sind durch mindestens zwei Querstreifen zu stützen. Die Flugstreifen und Querstreifen dürfen nicht unterbrochen werden. Wird ein Flugstreifen oder ein Querstreifen unterbrochen oder sind Nachbefliegungen notwendig, ist der Flugstreifen bzw. der Querstreifen vollständig nachzubefliegen. Die Nachbefliegung ist schnellstmöglich zu realisieren, damit die Vegetationsstände weitestge-hend identisch sind. Der Sonnenstand sollte ebenso möglichst identisch sein. Die Nachbefliegungen müssen mit derselben Kamera oder einer Kamera des gleichen Typs be-flogen werden. Der Einsatz eines anderen Kameratyps ist nur im Ausnahmefall zulässig und be-darf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht genutzte Luftbilder sind zu löschen. Die Lieferung gleicher Luftbilder aus verschiedenen Be-fliegungen ist nicht zulässig. 4.2.5 Nummerierung der Aufnahmeanordnung Die Nummerierung der Aufnahmeanordnung des gesamten Losgebietes ist wie folgt vorzuneh-men: - nördlichster Streifen = Streifen 01 - Nummerierung der Luftbilder streifenweise von West nach Ost - westlichstes Luftbild = Bild 0001 - Bilder vergleichbaren Ostwertes haben in allen Streifen eine identische Nummer. Ab-weichungen von der Nummerierung aufgrund des Reliefs zur Einhaltung der Bodenauf-lösung und der geforderten Längs- und Querüberdeckung werden toleriert. Die Quertrassen sind in Flugrichtung fortlaufend zu nummerieren. 4.2.6 Toleranzen bei der Durchführung des Bildfluges Flugkurs: max. ± 50 m Flughöhe: ± 2 % Bildneigung in (Rollen): max. ± 3,0° Bildneigung in (Nicken): max. ± 3,0° Bildkantung in (Gieren): max. ± 5,0° 4.2.7 Dokumentationen zum Bildflug 4.2.7.1 Protokolle Pro Flugtag ist ein Flugprotokoll mit mindestens folgenden Angaben zu führen: - Bildflugnummer, Losname - Aufnahmedatum, -zeit - Flugzeugtyp und Luftfahrzeugkennung - Gerätetyp und Serien-Nummer des GPS/IMU-Systems - Gerätetyp und Serien-Nummer der Kamera - durchschnittliche Flughöhe über Grund in m - Fluggeschwindigkeit in km/h oder m/s - Angaben zur Wetterbedingung, Sichtweite, Bewölkung - Sonnenstand in Grad (je zu Beginn und Ende der Befliegung des Losgebietes) - Längsüberdeckung und Querüberdeckung in % - Erläuterung von Besonderheiten / Abweichungen und - mit Dateinamen <flugdatum>_Flugprotokoll_<bildflugnummer>.* - mit <flugdatum> im Format JJJJ-MM-TT - im Datenformat PDF (*.pdf) zu speichern. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: 2025-04-02_Flugprotokoll_0125.pdf Des Weiteren sind das vollständige Kalibrierungszertifikat (Langversion) der Kamera und ggf. die Dokumentation der Validierungsprüfung bzw. die Dokumentation der Selbstkalibrierung sowie die Dokumentation der Kalibrierung der inertialen Messeinheit in digitaler Form zu speichern. 4.2.7.2 Tabelle zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera Pro Los sind zu den Luftbildern das Aufnahmedatum, die Flugrichtung und die verwendete Kame-ra in einer Exceltabelle mit Dateinamen kali_<bildflugnummer>.xlsx und mit folgendem Inhalt zu speichern. Dabei sind die Bilder eines Flugstreifens mit gleichen Angaben zusammenzufassen. Die Flugstreifen in der Spalte „Streifen_Bild-Nr.“ sind aufsteigend nach der Streifennummer (und Bildnummer) zu sortieren: Streifen_Bild-Nr. Aufnahmeda-tum Flugrichtung als Himmelsrichtung Kamera-Nr. 01_0001 bis 01_0020 2025-04-02 W = > O UCEagle M3 2343567899000-f100 02_0001 bis 02_0021 2025-04-02 O => W UCEagle M3 2343567899000-f100 ….. 39_0001 bis 39_0035 2025-04-04 W => O UCEagle M3 2343567899000-f100 40_0001 bis 40_0060 2025-04-04 SO => NW UCEagle M3 2343567899000-f100 Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: kali_0125.xlsx Es sind nur gelieferte, bei der Georeferenzierung verwendete Luftbilder in die Tabelle einzutragen. 4.2.7.3 Projektionszentren Pro Los sind die Koordinaten und Winkel der Projektionszentren der gelieferten Luftbilddaten aus DGPS/INS - mit den endgültigen Bildbezeichnungen - aufsteigend sortiert nach Streifennummer und dann nach Bildnummer - im Datenformat ASCII - mit Dateinamen pz_<bildflugnummer>.txt mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt Streifen-Nr. / Bild-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe / Omega / Phi / Kappa - mit Angabe der Höhe in m - mit Angabe der Drehwinkel in Altgrad - Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere) zu speichern. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: pz_0125.txt Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen): … 4.2.8 Lieferumfang Es sind gemäß Punkt 4.2 i.V.m. Punkt 4.1.3 - die Flugprotokolle - die Dokumentation der Kalibrierung der inertialen Messeinheit - das vollständige Kalibrierungszertifikat (Langversion) der Kamera und ggf. die Doku-mentation der Validierungsprüfung bzw. die Dokumentation der Selbstkalibrierung (Field Calibration) - die Datei zu Aufnahmedatum, Flugrichtung und Kamera - die Datei der Projektionszentren zweifach auf Datenträgern gemäß Punkt 4.1.4 zu liefern. 4.3 Leistung Luftbilddaten 4.3.1 Leistungskriterien Die Luftbilddaten müssen mängelfrei sein. Bildfehler verursacht durch atmosphärischer Einflüsse bei der Befliegung in großer Höhe, wie Unschärfen oder Farbsäume sind nicht zulässig. Die Luftbilddaten sind - mit einer Bodenauflösung im Objektbereich von </= 20,0 cm - als Rot-Grün-Blau-Infrarot-Luftbild (4-Kanal-Luftbild / RGBI) zu speichern. Die Luftbilddaten sind das Ergebnis der geometrischen Umbildung bzw. des Post-Prozessing und der radiometrischen Korrektur über den gesamten Wertebereich. Es ist darauf zu achten, dass - im Histogramm eines jeden gelieferten Bildes nicht mehr als 0,5% der Pixel den nied-rigsten und höchsten Grauwert aufweisen - keine „unbesetzten“ Grauwerte vorkommen - der Bildkontrast bei 10 – 20 % liegt. Die Luftbilddaten sind - im Datenformat GeoTIFF mit Eintrag des Koordinatenreferenzsystems (EPSG-Code 25833) - mit 8 bit je Kanal - unkomprimiert - gekachelt, tile-Größe: 256 und mit externen Overviews - Anzahl mindestens 9 zu speichern. Die Luftbilder sind mit internen Headern (GeoTIFF) zu versehen, die aus den IMU/INS-Daten der Befliegung zu generieren sind. 4.3.2 Ordnungskriterium der Datenablage Die RGBI-Luftbilddaten sind wie folgt zu bezeichnen: rgbi_<bildflugnummer>_<streifennummer>_<bildnummer>.tif Bsp. Luftbild aus Los 1 Leipzig: rgbi_0125_03_0011.tif Der Dateiname für die externen Overviews ist analog zu vergeben. Es ist die Datierweiterung *.pyr zu verwenden. Bsp. Overwiew aus Los 1 Leipzig: rgbi_0125_03_0011.pyr 4.3.3 Lieferumfang Es sind gemäß Punkt 4.3 i.V.m. Punkt 4.2 und Punkt 4.1.3 - 4-Kanal-Luftbilddaten mit internem Header - 4-Kanal-Overviews zweifach auf Datenträgern gemäß Punkt 4.1.4 zu liefern. 4.4 Leistung Georeferenzierung 4.4.1 Leistungskriterien Die Georeferenzierung ist durch eine kombinierte DGPS/INS-Lösung und eine Aerotriangulation mit Bündelblockausgleichung zu realisieren. Durch die in der Georeferenzierung zu bestimmenden Orientierungsparameter der Luftbilddaten ist für eindeutig identifizierbare Punkte eine stereoskopische Auswertung des Bildmaterials mit der Standardabweichung von </= 20,0 cm in der Lage (X, Y) </= 40,0 cm in der Höhe (Z) zu gewährleisten. Die maximalen Abweichungen in Lage und Höhe dürfen das Dreifache der Standardabweichung nicht überschreiten. Die Einhaltung der geforderten Genauigkeiten ist durch die Verwendung einer ausreichenden An-zahl fachlich plausibel verteilter Passpunkte zu gewährleisten. Die Passpunkte sind möglichst an den Ecken und in der Mitte des Losgebietes zu platzieren. Passpunktnester sind nicht zulässig. Die Passpunkte sind durch den Auftragnehmer festzulegen und einzumessen. Für die Passpunk-te sind Skizzen oder Fotografien mitzuliefern, anhand derer die Passpunkte eindeutig zu identifi-zieren sind. 4.4.2 Ordnungskriterium der Datenablage Die Orientierungsparameter der Luftbilddaten des gesamten Loses sind in einer Datei - aufsteigend sortiert nach Streifennummer und dann nach Bildnummer - im Datenformat ASCII - mit Dateinamen ori_<bildflugnummer>.txt - mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt Streifen-Nr. / Bild-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe / Omega / Phi / Kappa - mit Angabe der Höhe in m - mit Angabe der Drehwinkel in Altgrad - Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere) zu speichern. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: ori_0125.txt Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen): ..... 4.4.3 Dokumentationen zur Georeferenzierung 4.4.3.1 Passpunkte Pro Los ist eine Koordinatendatei der Passpunkte - im Datenformat ASCII - mit Dateinamen papu _<bildflugnummer>.txt - mit Bezeichnung der Passpunkte wie folgt PP<passpunktnummer>_<bildflugnummer> (Passpunktnummer dreistellig) - Trennung der Spalten durch einen Tabstopp oder ein Leerzeichen (nicht mehrere) - mit Bezeichnung der Spalten im File wie folgt PP-Nr. / Ostwert / Nordwert / Hoehe zu speichern. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: papu_0125.txt Bsp. Dateiinhalt (Trennung durch je ein Leerzeichen): …. Mittels Passpunktskizze oder -fotografie ist die Lage jedes Passpunktes zu dokumentieren und - mit Firmenbezeichnung - mit Erfassungsdatum des jeweiligen Passpunktes - im Datenformat PDF (*.pdf) oder JPG (*.jpg) - mit Dateinamen papu _<passpunktnummer>_<bildflugnummer>.* zu speichern. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: papu_PP010_0125.pdf 4.4.3.2 Passpunkt- / Bildmittenübersicht Pro Los ist eine Datei - mit Bildflugnummer, Losname - mit Firmenbezeichnung - mit Passpunkten und Passpunktnummer wie folgt PP010_0125 oder PP010_0125 - mit Bildmitten als Punktsignatur und mit farbiger Kennzeichnung der Punktsignatur zur Unterscheidung der einzelnen Flugtage unter Verwendung folgender Farben Flugtag Farbe (Umring und Füllung identisch) erster Flugtag rot (ggf.) zweiter Flugtag orange (ggf.) dritter Flugtag hellgrün (ggf.) vierter Flugtag blau - mit Beschriftung der Punktsignatur mit der Bildnummer, Farbe: schwarz (z.B. 0021 für Bild 21 eines Streifens) - mit Beschriftung der Flugstreifen jeweils am nummerischen Anfang des Flugstreifens mit der Streifennummer (z.B. 01 für Streifen 1) - mit der Losgrenze - mit Legende mit mindestens der Angabe der Flugtage - im Datenformat PDF - mit Dateinamen bimi_<bildflugnummer>.pdf zu speichern. Es müssen alle Inhalte vollständig und lesbar sein. Die Größe der Punktsignatur der Bildmitten und der Signatur ist ausreichend groß zu wählen, so dass der Inhalt der Bildmittenübersicht bei einem Ausdruck in A3 lesbar ist. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: bimi_0125.pdf 4.4.3.3 Ausgabedateien der Aerotriangulation Pro Los sind die Ausgabedateien der Aerotriangulation zu speichern. Diese müssen vollständige Angaben zur Bündelblockausgleichung inklusive - Residuen der Passpunkte - Residuen der DGPS/INS-Daten - Standardabweichungen der Orientierungsparameter je Luftbild - Standardabweichungen der Verknüpfungspunkte, Passpunkte und Kontrollpunkte - Dokumentation der Gewichtung der Eingangsdaten nach Beobachtungsklassen - Angabe über eventuell durchgeführte Selbstkalibrierung - Angabe des Gewichtseinheitsfehlers Sigma 0 enthalten. 4.4.3.4 Projektfile inklusive Kamerafile Pro Los ist der Projektfile inklusive Kamerafile kompatibel zur inpho-Software ApplicationsMaster der Firma Trimble Germany GmbH - mit Dateinamen <bildflugnummer>_etrs89_dhhn2016.prj zu speichern. Im Projektfile sind die Luftbilddaten entsprechend Punkt 4.3.2 zu bezeichnen (z.B. rgbi_0125_03_0011.tif). Der Projektfile muss die Angaben zum Koordinatenreferenzsystems in-klusive des EPSG-Codes 25833 enthalten. Bsp. Dateiname für Los 1 Leipzig: 0125_etrs89_dhhn2016.prj 4.4.4 Lieferumfang Es sind gemäß Punkt 4.4 i.V.m. Punkt 4.1.3 - Orientierungsparameter der Luftbilddaten - Koordinatendatei der Passpunkte - Dateien der Passpunktskizzen oder -fotografien - Datei der Passpunkt- / Bildmittenübersicht - Ausgabedateien der Aerotriangulation - Projektfile inklusive Kamerafile zweifach auf Datenträgern gemäß Punkt 4.1.4 zu liefern. Orte der Leistungserbringung: Los 1, Leipzig: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 2, Torgau: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 3, Grimma: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 4, Chemnitz: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 5, Plauen: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 6, Zwickau: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 7, Aue: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Los 8, Marienberg: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland </bildflugnummer></bildflugnummer></bildflugnummer></passpunktnummer></bildflugnummer></passpunktnummer></bildflugnummer></bildflugnummer></bildnummer></streifennummer></bildflugnummer></bildflugnummer></bildflugnummer></flugdatum></bildflugnummer></flugdatum></bildflugnummer>
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Lose: Los 1 Leipzig ca. 1.461 km² Los 2 Torgau ca. 1.204 km² Los 3 Grimma ca. 1.176 km² Los 4 Chemnitz ca. 1.283 km² Los 5 Plauen ca. 1.130 km² Los 6 Zwickau ca. 1.080 km² Los 7 Aue ca. 885 km² Los 8 Marienberg ca. 1.014 km²
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Los 1, Leipzig: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 2, Torgau: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 3, Grimma: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 4, Chemnitz: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 5, Plauen: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 6, Zwickau: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 7, Aue: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025; Los 8, Marienberg: Beginn: nicht angegeben; Ende: 02.07.2025
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 23.09.2024, 12:00 Uhr; Bindefrist: 06.02.2025
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: 3.5 Vergütung und Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer erhält für die vertragsgerechteErfüllung der Leistungen - Bildflug, 4-Kanal-Luftbilddaten - Georeferenzierung eine Vergütung gemäß seinem Gebot. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, insbesondere auch Reisekosten, Nebenkosten, Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten. Ist die Lieferung der Gesamtleistung mängelfrei, erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auf-traggeber. Diese Abnahme ist Voraussetzung für die Vergütung der mängelfrei erbrachten Leis-tung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach schriftlicher Abnahme und nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung erhält der Bieter im Falle der Zuschlagser-teilung auf Anforderung entsprechende Hinweise und Erläuterungen zur Beachtung. Die Leitweg-ID des GeoSN lautet 14-0321000GEOSN01-56. Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen erfolgen nicht. 3.6 Rechnungsadresse Landesamt für Geobasisinformation Sachsen Olbrichtplatz 3 01099 Dresden
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 2.1.10 Eignungsprüfung / Inhalt des Angebotes Mit dem Angebot sind Nachweise, Angaben und Erklärungen zur Eignung der Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer einzureichen. Zu den Eignungskriterien zählen die - Fachkunde, - Leistungsfähigkeit und - Zuverlässigkeit. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter, jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jeden Nachunternehmer einzureichen bzw. zu erklären - der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL), oder der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, des Teilnehmers der Bietergemeinschaft oder des Nachunternehmers (nicht älter als 3 Monate), - der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, - die Darstellung der Technologie zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung, - die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren unter Verwendung der Anlage 1 b), - der Mindestjahresumsatz und Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der zurückliegenden drei Jahre unter Verwendung der Anlage 1 b), - drei Referenzen unter Verwendung der Anlage 1
c) und vom Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bie-tergemeinschaft - die an der Durchführung der zu vergebenden Leistung beteiligten technischen Fach-kräfte oder technischen Stellen unter Verwendung der Anlage 1
d) anzugeben und - die Darstellung zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung unter Verwendung der Anlage 1
e) bis 1
g) und die dazugehörigen Unterlagen einzureichen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bieterge-meinschaft und für jeden Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 2 zu erklären: - den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversiche-rungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen, - die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bie-ters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teil-nahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor. - mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation. - ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können. Außerdem ist für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 3 die Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Sanktionen der EU gegenüber Russland einzureichen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 187675 vom 13.09.2024 |