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Titel
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Erdwärmesonden erstellen beim Alters- und Pflegezentrum Geserhus
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberZweckverband Altersheim Geserhus
Tannerstrasse 15
9445 Rebstein
AusführungsortCH-9445 Rebstein
Frist24.01.2025
Vergabeunterlagenwww.simap.ch
Beschreibung

a) Zweckverband Altersheim Geserhus

Tannerstrasse 15

CH-9445 Rebstein

 

b) Gegenstand und Umfang des Auftrags Erdwärmesonden erstellen beim Alters- und Pflegezentrum Geserhus.

 

c) Ort der Auftragserfüllung 9445, Rebstein SG, Schweiz

 

d) Vertragslaufzeit 1250 Tage nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden

 

e) Eignungskriterien Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt Zuschlagskriterien Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt

 

f) Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Objektart 1.6.1 Alters- und Pflegeheim Baukostenplannummer (BKP) 240 Übergangsposition Art der Bauleistung Ausführung Kategorie Hochbau Teilnahmebedingungen Bedingungen in den Dokumenten Termine Fragerunde 1, einreichen bis 29.11.2024

 

g) Einreichen des Angebots 24.01.2025, 23:59 Angebot gültig bis 180 Tage nach Einreichefrist Die Mindestdauer der Offertverbindlichkeit beträgt 6 Monate. Öffentliche Offertöffnung Nein

 

h) Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen simap.ch Um allfällige Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Anmeldung & Registration Angebotseinreichung Sprachen für Angebote Deutsch Art der Einreichung Physische Einreichung Spezifische Formvorschriften Gemäss den Ausschreibungsunterlagen ist das Eingabecouvert verschlossen mit dem Stichwort zu versehen: «Offerte Geserhus - BKP 240 Heizungsinstallationen (Erdsonden)» Die Offerte mit den erforderlichen Unterlagen sind auf dem Postweg mit A-Post Plus bis zum Eingabetermin einzureichen (Aufgabestempel einer schweizerischen bzw. amtlichen Poststelle). Angebote ohne Stempel oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk auf dem Eingabekuvert können ausgeschlossen werden. Stempel firmeneigener Frankiermaschinen/ WEBStamp etc. gelten nicht als Poststempel. Angebote sind an folgende Adresse zu richten Zweckverband Altersheim Geserhus Tannerstrasse 15 9445 Rebstein - Schweiz

 

i) Auftraggeber Beschaffungsstelle Zweckverband Altersheim Geserhus der Gemeinden Rebstein und Marbach Tannerstrasse 15 9445 Rebstein - Schweiz +41717759020 E-Mail: andrea.knoepfel@geserhus.ch www.geserhus.ch Bedarfsstelle (Vergabestelle) Zweckverband Altersheim Geserhus der Gemeinden Rebstein und Marbach Tannerstrasse 15 9445 Rebstein - Schweiz +41717759020 E-Mail: andrea.knoepfel@geserhus.ch www.geserhus.ch

 

j) Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Ja Sprache(n) des Verfahrens Deutsch Durchführung eines Dialogs Nein Optionen Nein Werden Varianten zugelassen? Ja Sie sind zusätzlich zur Originalofferte als Beilage und deutlich gekennzeichnet einzureichen. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, Anbietervarianten zu berücksichtigen. Pauschal- oder Globalangebote sind keine Anbietervarianten. Werden Teilangebote zugelassen? Nein Allgemeine Bedingungen

 

k) Bietergemeinschaft Zugelassen Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Zugelassen Subunternehmen Zugelassen Subunternehmer sind anzugeben. Sub-Subunternehmern sind nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen Zugelassen Geschäftsbedingungen Bedingungen wie in den beigelegten Dokumenten.

 

l) Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan simap.ch

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 189901 vom 20.01.2025