Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Gemeinde Schwalmtal Bauamt
Markt 20
41366 Schwalmtal
DE-36318 Schwalmtal
22.07.2025
1. Gemeindevorstand der Gemeinde Schwalmtal
Fachbereich für Bauen und Liegenschaften
Alsfelder Straße 72
36318 Schwalmtal
Telefon: 06638/9185-11
Fax: 06638-9185-20
E-Mail: bauamt@der-gvv.de
Einreichung der Angebote:
Gemeindevorstand der Gemeinde Feldatal
Schulstraße 2
36325 Feldatal
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) : Fachbereich für Bauen und Liegenschaften
Zu Hdn. von : Herrn Berner
Telefon: 06637/9602-0
Fax: 06637/9602-13
E-Mail: bauamt@der-gvv.de
digitale Adresse(URL): www.feldatal.de.
2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.
3. Form, in der Angebote einzureichen sind: schriftlich.
5. Bezeichnung des Auftrags: Starkregengefahrenkarte Vergabenummer/Aktenzeichen: Stgk-001-2025-Sch Art des Auftrags: Dienstleistung Art und Umfang der Leistung: Erstellung einer Simulation und Analyse der Abflusswege bei Starkniederschlägen mit Identifikation von zentralen und de-zentralen Maßnahmen zur Minderung von Schäden durch diese Starkniederschläge Produktschlüssel (CPV): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ort der Leistung: Alsfelder Straße 72 36318 Schwalmtal NUTS-Code : DE725 Vogelsbergkreis.
6. Unterteilung in Lose: nein.
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Ausführungsfrist: Beginn : 01.10.2025 Ende : 15.08.2026.
9. Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.had.de/onlinesuche_referenz.html
10. Frist für den Eingang der Angebote: 22.07.2025 13:00 Uhr Bindefrist: 18.08.2025.
14. Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung 1 Preis 70 2 Referenzen 30 Kriterium Gewichtung 1 Preis 70 2 Referenzen 30.
15. Sonstige Informationen: nachr. HAD-Ref. : 7476/56 nachr. V-Nr/AKZ : Stgk-001-2025-Sch.
16. Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein Tag der Veröffentlichung in der HAD: 12.06.2025