Titel | Erstellung eines modularen Moodle-Kurses | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Keßlerstraße 52 31134 Hildesheim | |
Ausführungsort | DE-31134 Hildesheim | |
Frist | 25.07.2025 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.niedersachsen.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Keßlerstraße 52 31134 Hildesheim Telefon +49 51211695-0 Fax +49 51211695-299
E-Mail: poststelle@nlq.niedersachsen.de
b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR7R41F Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
d) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR7R41F/documents
e) Art und Umfang der Leistung Ausschreibung des NLQ Konzeption und Erstellung eines modularen Moodle-Kurses im Open e-learning-center (OpenELEC) des NLQ "Wegweiser generalistische Pflegeausbildung - Wissen für Lehrkräfte und Schul-leitungen in Niedersachsen"
f) Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u. a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht das NLQ einen Partner/eine Partnerin zur Konzeption und Erstel-lung eines modularen Moodle-Kurses, der Schulleitungen und Lehrkräfte dazu befähigt, relevante ge-setzliche Regelungen im Zusammenhang mit der generalistischen Pflegeausbildung gem. Pflegeberufe-gesetz (PflBG) zu erkennen, einzuordnen und deren praktische Bedeutung besser zu verstehen ohne juristische Fachsprache vorauszusetzen. Die Zielgruppe für den Kurs umfasst neben Lehrkräfte und Schul-leitungen an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen (BBS), die in der Ausbildung nach PflBG einge-setzt sind, auch Mitglieder der staatlichen Prüfungsausschüsse gem. Ausbildungs- und Prüfungsverord-nung für die Pflegeberufe (PflAprV). Der Kurs soll modular und flexibel gestaltet sein, um Schulleitungen und Lehrkräfte einen zielgerichteten und praxisorientierten Zugang zu den Themen sowie einen nied-rigschwelligen Einstieg in die bundesrechtlichen Vorgaben gem. PflBG und PflAprV zu ermöglichen. Der Kurs soll die o. g. Zielgruppe in die Lage versetzen, ihr Wissen über gesetzliche Grundlagen und Prü-fungsorganisationen zu aktualisieren. Insbesondere sollen die Besonderheiten der Prüfungsorganisation mit den spezifischen bundes- und landesrechtlichen Regelungen und Vorgaben und deren Auswirkungen auf den Prüfungsablauf in Niedersachsen herausgestellt werden. Die Kursinhalte werden praxisorientiert gestaltet und sollen durch Beispiele aus der Praxis zur Veranschaulichung ergänzt werden, um die Mög-lichkeiten der Umsetzung im Schulalltag sichtbar zu machen. Informative Links: - bildungsportal-niedersachsen.de/berufliche-bildung/gesundheitsfachberufe/ausbildung-nach-pflegeberufegesetz/faq - bildungsportal-niedersachsen.de/berufliche-bildung/gesundheitsfachberufe/ausbildung-nach-pflegeberufegesetz/ dokumente/pruefungen-nach-pflbg - bildungsportal-niedersachsen.de/berufliche-bildung/berufsbezogener-lernbereich/gesundheit-und-pflege - www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html - Prüfungszulassung (und WHP) nach PflBG - Hinweise zur Nutzung der IT.N-Box.pdf - NiBiS Speicher - 23-04-13 PPP Härtefall Fehlzeiten PflBG.pdf - NiBiS Speicher - speicher.nibis.de/s/dWsK9wZfgjS3SEF Ziele Der Kurs verfolgt mehrere zentrale Ziele, die die bundesrechtliche Ausbildung gem. PflBG und die staatli-chen Prüfungen in der Pflegeausbildung fokussieren. Die Hinweise zu aktuellen schulorganisatorischen oder schulrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen sind zu berücksichtigen, um die Einbettung des Kurses zu verdeutlichen. 1. Vermittlung von theoretischen Grundlagen in der Umsetzung der Ausbildung nach Pflegeberufe-gesetz und deren praktische Integration im Schulalltag 2. Staatliche Prüfungen - Rechtliche Bestimmungen und Prüfungsanforderungen 3. Besonderheiten der Prüfungsorganisation in Niedersachsen - Spezifische Regelungen und deren Auswirkungen auf den Prüfungsablauf Den Schulen werden praxisorientierte Konzepte und Materialien bereitgestellt, das Wissen in der gene-ralistischen Pflegeausbildung zu erweitern und rechtskonforme Prüfungen durchzuführen. Die Konzeption des Moodle-Kurses ist so auszuarbeiten, dass die Nutzung nach Ablauf des Leistungszeit-raumes unbetreut erfolgen kann. Zielgruppe Die Zielgruppe des Kurses umfasst Lehrkräfte und Schulleitungen von BBS, die eine BFS Pflege anbieten, bzw. private Pflegeschulen sowie Mitglieder des Prüfungsausschusses, die ihr Wissen über gesetzliche Grundlagen und Prüfungsorganisation auffrischen möchten. Bei der Zielgruppe handelt es sich um Perso-nen, die keine Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Rechtsanwendung oder im Bereich der juris-tischen Didaktik haben. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 3, Fachbereich 34 die folgende Dienstleistung übernimmt: 1. Erstellung eines Feinkonzeptes auf Basis des Grobkonzeptes - Modul 1: Rechtliche Grundlagen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz und deren praktische Integration im Schulalltag - Grundsätze der generalistischen Pflegeausbildung und deren Zielsetzungen - Einführung in das Pflegeberufegesetz und die PflAprV - Struktur, Aufbau und Ausbildungsphasen der Ausbildung (Theorie/Praxis) - Integration der Theorie in die Praxis: Ansätze und Methoden - Integration spezifischer Reflexionsaufgaben zur Selbstüberprüfung und zur Entwicklung der pädagogischen Praxis - Modul 2: Staatliche Prüfungen - Rechtliche Bestimmungen und Prüfungsanforderungen - Überblick über die rechtlichen Grundlagen staatlicher Prüfungen (bundesrechtliche Vorgaben zum Ablauf, Zulassung zur Prüfung, Anmeldung und Zu-sammensetzung Prüfungsausschuss) - Struktur und Ablauf der Prüfungen in der Pflegeausbildung (Prüfungsvorbereitung, Prüfungsdurchführung, Prüfungsnachbereitung - Schwerpunkt Aufgaben der Pflegeschule) - Anforderungen an die Prüfungsleistungen (rechtliche Vorgaben für den schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsteil) - Integration spezifischer Reflexionsaufgaben zur Selbstüberprüfung und zur Entwicklung der pädagogischen Praxis - Modul 3: Besonderheiten der Prüfungsorganisation in Niedersachsen - Spezifische Rege-lungen und deren Auswirkungen auf den Prüfungsablauf - Organisation der Prüfungen in Niedersachsen: Zuständigkeiten und Abläufe (Vorgaben der RLSB, zeitlicher Ablauf und Einbettung ins Schuljahr in Niedersachsen) - Herausforderungen und Lösungen in der Prüfungsorganisation - Fallstudien zu spezifischen Prüfungsfällen - Integration spezifischer Reflexionsaufgaben zur Selbstüberprüfung und zur Entwicklung der pädagogischen Praxis 2. Erweiterung des Feinkonzeptes zu einem Kurskonzept Dies beinhaltet die Gestaltung einer Kursvorlage, der Kurs soll handlungsorientiert gestaltet wer-den und sich an aktuellen Theorien für eine didaktische Umsetzung orientieren (Formulierung di-daktischer Hinweise zur Durchführung), Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person und Kommunikation sowie Korrekturschleifen. 3. Materialerstellung Darunter wird zusammengefasst: Sichtung und Berücksichtigung verfügbarer Materialien, Erstel-lung von Materialsammlungen zu den Themen, Contenterstellung (Texte, Übungen, Quellen, Screencasts, ...), Vorbereitung der Produktion von Videos inkl. Stellung eines Sprechers oder Sprecherin oder Interviewpartner oder Interviewpartnerin, Erstellung von Transkripten und Un-tertitel der Videos, Erstellung von Audioversionen der Videos, Erstellung der Metaangaben für die Audio- und Videoinhalte, Erstellung von Kommunikation 4. Erstellung eines Moodle-Kurses für die OpenELEC Der Kurs soll modular aufgebaut sein nach den Inhalten des zu erstellenden und abgestimmten Kurskonzeptes. Materialien sind als OER (Open Educational Resources) zu erstellen und entspre-chend zu lizenzieren, sie sind in einem weiter zu bearbeitendem Format dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 5. Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit Vorgaben zur barrierearmen Gestaltung (Untertitel, Transkripte, Bedienbarkeit) müssen einge-halten werden. 6. Technische Betreuung Der Anbieter/die Anbieterin stellt sicher, dass der Kurs auf der OpenELEC-Plattform einwandfrei läuft. Der first-level-Support (Nutzerdatenverwaltung) obliegt dem NLQ, ebenso der weiterge-hende technische Support der Moodle-Umgebung (Moodle- Administration). 7. Anpassungen und Optimierungen Erhebung von Feedback: Eine Befragung soll systematisch über Fragebögen ab dem Zeitpunkt der Kursübergabe an das NLQ erfolgen, um die Rückmeldung von Lehrkräften einzuholen. Der Evalu-ationszeitraum beträgt 9 Monate. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wertet die Ergebnis-se systematisch aus und erstellt eine Zusammenfassung. Die produktverantwortliche Person wird regelmäßig über die Evaluationsergebnisse informiert. Die Feedbackschleifen sind nach 3 und 6 Monaten abzustimmen. Fehlerbehebung und Anpassung: Die Rückmeldungen werden nach Absprache mit der produkt-verantwortlichen Person für die inhaltlichen und technischen Anpassungen des Kurses während der Vertragslaufzeit genutzt. Leistungen/Tätigkeiten Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin übernimmt folgende fachliche und technische Tätigkeiten: Didaktische und fachliche Fähigkeiten: - Didaktische Konzeptualisierung: Entwicklung und Anpassung des handlungsorientierten didakti-schen Konzepts für den Moodle- Kurs, das auf den rechtlichen Inhalten der Pflegeausbildung ba-siert. - Erstellung von Lernmaterialien: Einführung einer optionalen Lernlandkarte zur visuellen Orientierung und Auswahl einzelner Mo-dule nach persönlichen Schwerpunkten Illustrierte Videos für eine visuelle Erklärung: Erklärvideos mit Animationen, grafisch animierte Se-quenzen, die zentralen Gesetzesregelungen verständlich erklären. Beispielsweise könnten Gesetzestexte/Paragraphen aus dem PflBG visuell aufbereitet und mit Praxisbeispielen verknüpft werden. Infografik-Videos, die gesetzliche Prozesse wie die Prüfungsabläufe durch animierte Diagramme darstellen, um komplexe Abläufe greifbar zu machen. Storytelling für eine praxisnahe Vermittlung ("Choose-your-own-adventure"-Module): Teilnehmende treffen in interaktiven Fällen Entscheidungen zur Prüfungsorganisation und sehen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Ein interaktives Tagebuch (angelehnt an das Schuljahr) einer Schulleitung oder einer Lehrkraft beschreibt typische Herausforderungen und deren Lösungen. Technische Tätigkeiten - Erstellung und Integration des Moodle-Kurses auf Basis eines zu erstellenden und abgestimmten Kurskonzeptes: Aufbau eines modularen und flexiblen Moodle-Kurses, der es den Lehrkräften ermöglicht, die Inhalte nach Bedarf zu nutzen. Die technischen Anforderungen umfassen die In-tegration von interaktiven Lernformaten, wie z. B. H5P-Elementen, Screencasts und Reflexions aufgaben. Die Gestaltung des Moodle-Kurses orientiert sich an dem Moodle-Design und der UX-Gestaltung der OpenELEC-Kurse Medienbildung (https://openelec.moodle-nds.de/course/index.php?categoryid=3), gegebenenfalls auch am Moodle-Style-Guide den NLQ. Sicherstellung, dass der Kurs sowohl als Selbstlernangebot als auch in begleitenden Schulungen integriert werden kann. - Technische Unterstützung und Wartung, soweit diese nicht vom NLQ selbst erbracht werden (vgl. Technische Betreuung). Technischer Support während der ersten 9 Monate nach Rollout des Kur-ses. Dies umfasst Fehlerbehebung, Software-Updates und Anpassung der Inhalte, um eine kon-tinuierliche Funktionalität des Kurses sicherzustellen. Integration von Multimedia-Inhalten: Ent-wicklung und Integration von Screencasts, Videos und Audioformaten, die das Verständnis der Kursinhalte vertiefen und den Praxisbezug erhöhen. Evaluierung und Feedback: Feedbacksamm-lung durch Rückmeldung der Lehrkräfte nach Durchlauf des Kurses und Optimierung des Kurses auf Basis der gesammelten Feedbacks. Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: Lernplattformen und insbesondere Moodle - Expertise in der Pflegeausbildung, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Prüfungsanforderun-gen und Prüfungsorganisation - Nachweisliche Erfahrung in der Erstellung von praxisorientierten, interaktiven Lernmaterialien für den schulischen Kontext - Kenntnisse des niedersächsischen Schulsystems und der spezifischen Anforderungen in der Pfle-geausbildung Zuschlagskriterien Die Vergabe erfolgt auf Basis der vier Hauptkriterien: 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % Das Preis-Leistungsverhältnis spielt eine zentrale Rolle. Der Anbieter/die Anbieterin muss ein kos-teneffizientes Angebot unterbreiten, das gleichzeitig eine hohe Qualität der Kursinhalte und technischen Umsetzung gewährleistet. Die Kosten pro Leistungseinheit (z.B. Feinkonzept, Pro-grammiertätigkeit, Materialerstellung, Technischer Support) müssen klar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. 2. Didaktisches Konzept und Passung zu den Zielen der Fortbildung (Wegweiser generalistische Pflegeausbildung - Wissen für Lehrkräfte und Schulleitungen in Niedersachsen), Qualität und Praxisnähe des didaktischen Konzeptes: 25 % Das didaktische Konzept muss klar und praxisorientiert sein, interaktive Lernformate und Praxis-transfer beinhalten, die den Lehrkräften eine effektive Umsetzung der Inhalte in den Prüfungen ermöglichen. Die Praxisnähe und die Integration von Fallbeispielen sind wesentliche Aspekte des didaktischen Konzepts. 3. Erfahrungen und Expertise im Bereich Moodle, Pflegeausbildung, nachweisbare Erfahrungen in der Erstellung von Moodle- Kursen und digitalen Lernmaterialien: 15 % Der Anbieter/die Anbieterin muss nachweisen, dass er/sie langjährigen Erfahrungen in der Erstel-lung von Moodle-Kursen sowie der Integration von interaktiven und digitalen Lernmaterialien hat. 4. Fachliche Expertise in der Integration von gesetzlichen Regelungen in der generalistischen Pfle-geausbildung und in den staatlichen Abschlussprüfungen: 10 % Der Anbieter/die Anbieterin muss fachliche Expertise im Bereich Pflegeausbildung nachweisen, nach Möglichkeit in der praktischen Umsetzung dieser Themen. Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind: 1. Meilensteine - Meilenstein 1 - Feinkonzept (voraussichtlich 80 Stunden) - Meilenstein 2 - Kurskonzeption und Materialerstellung: (voraussichtlich 140 Stunden) Abschluss der didaktischen Konzeptualisierung und erste Materialien zur praktischen Umset-zung des Kurses (inkl. Materialien zur Organisation und Umsetzung staatlicher Prüfungen) - Meilenstein 3 - Technische Umsetzung und Modulentwicklung. (voraussichtlich 120 Stunden) Integration des Kurses in Moodle und die Entwicklung der interaktiven Lernformate (z. B. H5P, Screencasts). Überführung des Kurses in OpenELEC als OER. - Meilenstein 4 - Pilotierung, Feedback und Anpassungen: (voraussichtlich 60 Stunden) Anpassung der Kursinhalte basierend auf den Rückmeldungen neun Monate nach Freischal-tung des Kurses. Leistungszeitraum Die Erstellung des OpenELEC-Kurses (Meilensteine 1 bis 3) ist bis zum 15.12.2025 abzuschließen. Der Mei-lenstein 4 ist über einen Zeitraum von 9 Monaten bis zum 15.09.2026 zu erbringen. Die Nutzung nach Ab-lauf des Leistungszeitraumes erfolgt unbetreut. Technische Voraussetzung Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auf-tragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistung durch Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teil-zahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.). Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhal-tung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inne-res und Sport (MI). Die personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftrag-nehmer nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieterinnen/Anbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin/der Auftragnehmer bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leis- tungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auf-traggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Ver-letzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Frei-stellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden.
g) Die zu erbringenden Leistungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Hildesheim, 20.06.2025
h) Haupterfüllungsort Bezeichnung Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Postanschrift Keßlerstraße 52 Ort 31134 Hildesheim Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort siehe Vergabeunterlagen
i) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist siehe Vergabeunterlagen Zuschlagskriterien
j) Keine Auswahl Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
k) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
l) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung siehe Vergabeunterlagen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit siehe Vergabeunterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit siehe Vergabeunterlagen Sonstige siehe Vergabeunterlagen
m) Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen
n) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
o) Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen. siehe Vergabeunterlagen
p) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 25.07.2025 um 11:00 Uhr
q) Bindefrist des Angebots 15.09.2025 Zusätzliche Angaben
r) Bekanntmachungs-ID: CXQ6YR7R41F | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 194843 vom 01.07.2025 |