Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Bad Dürrenberg Vergabestelle
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
DE-06231 Bad Dürrenberg
08.01.2026
a) Stadt Bad Dürrenberg Vergabestelle
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
E-Mail: mailto:vergabestelle@badduerrenberg.de
b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 2025-37-FS-BF
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung 06231 Bad Dürrenberg, Witzlebenweg / Fährstraße
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt die Sicherung des Hanges westlich am Witzlebenweg in Richtung Fährstraße. Der Hang ist steil abfallend und hat einen Höhenunterschied von etwa 10 m. Für die statischen Sicherungsmaßnahmen ist das Baufeld vom Wachstum freizumachen. Die Sicherung des Hanges selbst erfolgt dann später von oben mit Stahlnetzen und Ankern. Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über den Apothekerberg und dem Borlachplatz. Die Fällgenehmigung für die Bäume wird durch den AG veranlasst und liegt zu Baubeginn vor. Die in diesem Los beschriebenen Leistungen dienen im Wesentlichen der Ausführung von Landschaftspflegearbeiten. Zu den wesentlichen Arbeiten gehören die Baustelleneinrichtungen, Baufeldfreimachung durch Rückschnitt von vorhandenem Wildbewuchs auf dem Hang, als Vorleistung für die künftige statische Sicherungsmaßnahme durch den Spezialtiefbau. Hauptmassen: * 30 m² Behelfsmäßige Zufahrt herstellen * Baumfällungen und Stümpfe ausfräsen * 390 m² Böschung Strauchfläche roden, diverser Bewuchs, entsorgen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
h) Losweise Vergabe Nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 28.01.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 06.02.2026
j) Nebenangebote zugelassen
k) Mehrere Hauptangebote zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 08.01.2026 - 08:59 Uhr Ablauf der Bindefrist 07.02.2026
p) Angebote sind einzureichen elektronisch via www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
s) Öffnung der Angebote 08.01.2026 - 09:00 Uhr Ort der Eröffnung Rathaus Solestadt Bad Dürrenberg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt. Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
t) Geforderte Sicherheiten Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme. --- Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Für die Ausschreibung gelten bei Inanspruchnahme weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme: 0,2 % für Baustrom 0,2 % für Bauwasser 0,2 % für Baustellen-WC.
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. --- Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden. Gemäß § 6a (1) Satz 2 VOB/A werden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU (1) und (2) VOB/A hierbei berücksichtigt. --- Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen: 1. Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche EU Eigenerklärung 2. Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt 3. Formblatt 2_Eigenerklärung Nachunternehmer_18.11.2025 4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 --- In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen (§ 8 TVergG-LSA Bestbieterprinzip). Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 6a VOB/A zum Nachweis seiner Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen: 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug), 2. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Handwerkskarte), 3. Gewerbeanmeldung 4. Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend), 5. Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend), 6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 8. Aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen 9. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend) 10. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer) 11. Die Angabe von Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. 12. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal 13. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019) --- Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind, gestellt. Die Einreichung der geforderten Nachweise erfolgt in elektronischer Form über das Dienstprogramm der eVergabe (AnaWeb) oder per E-Mail, dazu sind die Bestimmungen in der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu beachten. Für die Nachreichung von Unterlagen ist nach Aufforderung eine Frist von mindestens 3 und höchstens 10 Kalendertagen vorgesehen. Die Vergabestelle behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch den Zweitplatzierten Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise aufzufordern. --- Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten oder nicht mehr gültig sind. --- Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot einzureichen: 1. das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. das bepreiste Leistungsverzeichnis / Angebot 3. die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund 4. Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend 5. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern zutreffend --- Die Vergabestelle behält sich vor folgende Unterlagen/ Nachweise zusätzlich auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssumme 2. die Urkalkulation 3. Angaben zur technischen Ausstattung (Geräteliste) 4. die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Nachprüfungsbehörde: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)