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Titel

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Stadtbaum und Obstbaumkontrolle nach FLL für die Stadt Pohlheim

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Stadt Pohlheim
Ludwigstr. 31
35415 Pohlheim

Ausführungsort

DE-35415 Pohlheim

Frist

30.01.2026

Beschreibung

1. Magistrat der Stadt Pohlheim

Fachbereich 3, Bauen und Feuerwehrwesen

Ludwigstraße 31

35415 Pohlheim

Telefon:06403 / 606 - 80

Fax:06403 / 606 - 66

 

E-Mail: d.schepp@pohlheim.de

www.pohlheim.de

 

2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.

 

3. Form, in der Angebote einzureichen sind: [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich. 4.

 

5. Bezeichnung des Auftrags: Stadtbaum- und Obstbaumkontrolle nach FLL für die Stadt Pohlheim Vergabenummer/Aktenzeichen: TW-2025-001 Art des Auftrags: Dienstleistung Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Pohlheim schreibt hiermit die Nachkontrolle und Ersterfassung von rund 4500 Bäumen aus. Nachkontrolle vorh. Bäume und Ersterfassung nach FLL-Baumkontrollrichtlinie einschließlich der VTA- Kontrolle. Zu erfassen sind die Baumkenndaten sowie die Zustandsinformationen: - Gattung (+Art in Latain) und deutscher Name - Baumnummer* - BHD(oder Umfang in 1,30m Stammhöhe), bei mehrstämmigen Bäumen entsprechende Daten je Stämmling - Baumhöhe (+/- 2,00 m) - Kronendurchmesser mit Punktskizze des Stammansatzes in der Krone (+/- 2,00 m) - Vitalität - Kontrolldatum *Die Baumnummer ist als eindeutige Identifikationsnummer anzugeben. Die Identifikation setzt sich aus drei Buchstaben als Orsteilkürzel und einer von 1 aufwärtslaufenden fünfstelligen Zahl zusammen. Beispiel für Stadtteil Holzheim (HLZ) Baum 1 = HLZ00001 Die Kontrolle hat durch Sichtkontrolle gemäß der derzeitig gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinie unter Berücksichtigung der artenschutzrechlichen Aspekte nach §§39 und 44 BNatSchG vom Boden aus zu erfolgen. Zu dokumentieren sind verdächtige Umstände und Schadenskriterien nach der VTA-Methode gemäß FLL-BKR. Die vollständige Datenerfassung hat entsprechend dem vom Auftraggeber verwendeten GIS-System in einer Datenbank-Datei zu erfolgen. Aufgenommene Daten müssen rechtssicher und nicht veränderlich einem Baum zugeordnet werden. Gefahrenbäume sind dem Auftraggeber unmittelbar nach Feststellung und Erfassung zu melden. Bereits gefällte Bäume werden als solche in der Applikation gekennzeichnet. Produktschlüssel (CPV): 77211500 Baumpflege Ort der Leistung: Ludwigstraße 31 35415 Pohlheim NUTS-Code : DE721 Gießen, Landkreis.

 

6. Unterteilung in Lose: nein.

 

7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

8. Ausführungsfrist: Beginn : 16.03.2026 Ende : 30.09.2026.

 

9. Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E49888738 Erteilung weiterer Auskünfte: Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Pohlheim Straße: Ludwigstraße 31 Stadt/Ort: 35415 Pohlheim Land: Deutschland (DE) Kontaktstelle(n) :Fachbereich 3 Zu Hdn. von :Tim - Jason Wurmbach Telefon:06403 / 606-374 E-Mail: tim.jason.wurmbach@pohlheim.de digitale Adresse(URL):www.pohlheim.de.

 

10. Frist für den Eingang der Angebote: 30.01.2026 11:00 Uhr Bindefrist: 13.03.2026.

 

11. Sicherheitsleistungen: Keine.

 

12. Zahlungsbedingungen: Keine Vorauszahlungen.

 

13. Unterlagen zum Nachweis der Eignung: 124 - Eigenerklärung Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt Erklärung Vergabesperre Runderlass.

 

14. Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung 1 Preis 100.

 

15. Sonstige Informationen: Folgende Dokumete sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: - 633 Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis ausgefüllt - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Eigenerklärung zur Eignung - Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt - 10 - Erklärung Vergabesperre Runderlass nachr. HAD-Ref. : 5599/160 nachr. V-Nr/AKZ : TW-2025-001.

 

16. Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198283 vom 28.11.2025