Erstellung eines seismologischen Basisgutachtens gemäß BVG-Richtlinie 1101 für ein geplantes Geothermieprojekt in der Region Speyer/Schifferstadt. Beurteilung der seismischen Gefährdung durch ein erfahrenes Fachbüro.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Nordrhein-Westfalen, Arnsberg, Bochum
DE-44801 Bochum
30.10.2026
Ruhr-Universität Bochum Dezernat 4 Zentrale Beschaffung
Universitätsstraße 150
44780 Bochum
Telefon: +49 234 3222931
Email: beschaffung@uv.rub.de
Vergabe-Nr.: AS/4/2026/BVG00088992
Bezeichnung des Verfahrens: Seismolgisches Basisgutachten.
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Ruhr-Universität Bochum
Postanschrift
Universitätsstraße 150, 44801 Bochum
Telefon-Nummer: +49 23432-0
E-Mail-Adresse: beschaffung@rub.de
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
wie Ziffer 2
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
5. Form der Angebote
Zugelassen ist die Abgabe
elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Ziel dieses Auftrags ist eine sachkundige Beurteilung eines in Planung befindlichen geothermischen Vorhabens in der Region Speyer / Schifferstadt entsprechend der BVG-Richtlinie 1101 (Seismizität bei Geothermieprojekten, Teil 3: Seismologisches Basisgutachten, Gelbdruck 2023).
Erfüllungsort
Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum.
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist.
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Adresse zum elektronischen Abruf:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH7DWRH/documents
11. Ablauf der Angebotsfrist
30.10.2026 12:05 Uhr.
12. Ablauf der Bindefrist
06.12.2026.
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind.
15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
Eignungskriterien zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
siehe Vergabeunterlagenwirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: a) Angaben zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, b) Angaben Umsatzzahlen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf vergleichbare Aufträge und auf den Unternehmensgesamtumsatz Hinweis: Die Angaben zu den vorstehenden Buchstaben a) bis b) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 -Angebotsvordruck zu verwenden.
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Zur technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: a) detaillierte Darstellung des Unternehmens und der Kompetenzschwerpunkte b) Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Analysen in Anlehnung an die FKPE Richtlinie “Empfehlungen zur Erstellung von Stellungnahmen zur seismischen Gefährdung bei tiefengeothermischen Projekten” bzw. der BVG-Richtlinie 1101 in Deutschland. Der Bieter hat die Auftraggeberin, das Projekt und das Bearbeitungsjahr anzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung sich auf andere Unternehmen, insbesondere Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
16. Angabe der Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen.
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DWRH