Rückbau von 10 Grundwassermessstellen in Brandenburg (Landkreise MOL, HVL, OPR, UM, BAR, LDS) inkl. Schacht-, Verfüll- und Entsorgungsarbeiten sowie Dokumentation. Besonderheit: Asbestzementrohre an einem Standort.
Verfahren zur Vor-Information
Bauauftrag (VOB)
Brandenburg
Brandenburg
Potsdam, Kreisfreie Stadt
DE-14476 Potsdam
23.10.2026
Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Telefon: +49 33201 442510
Email: bdp@lfu.brandenburg.de
VO: VOB/A Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz)
Vergabenummer: 26/46/P/DA
Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Landesamt für Umwelt
Kontaktstelle Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Zu Händen Mirko Winter
Postanschrift Seeburger Chaussee 2
Ort 14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Telefon 033201-442-191
E-Mail Mirko.Winter@LfU.Brandenburg.de
URL https://lfu.brandenburg.de
UST.-ID DE 812326210
Art und Umfang der Leistung
VERANLASSUNG
Das Landesamt für Umwelt untersucht repräsentativ das Grundwasser des Landes Brandenburg mittels Grundwassermessstellen (GWM). An insgesamt 10 Grundwassermessstellen mit festgestellten Mängeln, die für Grundwasseruntersuchungen nicht oder nur noch beschränkt nutzbar sind, wird der Messbetrieb eingestellt.
Um eine mögliche Gefährdung des Grundwassers und der Verkehrssicherheit an den Standorten auszuschließen bzw. um genehmigungsrechtlichen Forderungen aus Ersatzneubauprojekten Folge zu leisten, sollen diese 10 Grundwassermessstellen zurückgebaut werden.
Der Rückbau beinhaltet Grundwassermessstellen an 10 Standorten in den Landkreisen Märkisch-Oderland (MOL), Havelland (HVL), Ostprignitz-Ruppin (OPR), Uckermark (UM), Barnim (BAR) und Dahme-Spreewald (LDS).
Konkret handelt es sich um die Standorte Altmädewitz (GWM Altmädewitz KSP Nr. 26- Messstellenkennzahl (MKZ) 32502104), Alttrebbin (GWM Alttrebbiner Loose KSP Nr. 38- MKZ 33512275), Altwustrow (GWM Altwustrow KSP Nr. 25 - MKZ 32512143), Butzow (GWM Butzow-Gortz - MKZ 35416173), NeuCölln (GWM NeuCölln-Freyenstein - MKZ 27400245), Neureetz (GWM Neureetz OP - MKZ 32502130), Polßen (GWM Polßen - MKZ 28491008), Zerpenschleuse (GWM Zerpenschleuse - MKZ 31474500), Zützen (GWM Züt-zen - MKZ 40476206) und Worin (GWM Worin TM 2/21 - MKZ 34510011).
Die GWM sind durch geeignete, technische Verfahren zurückzubauen.
Gegenstand der in der vorliegenden Baubeschreibung einschließlich Leistungsverzeichnis dargestellten Leistungen, ist die Durchführung von Rückbau- und Verfüllarbeiten inkl. sachgerechter Verwertung/Entsorgung anfallender Rückbaumaterialien und die Dokumentation der Arbeiten.
Zusätzlich sind vorbereitende Arbeiten wie das Einholen der Schachterlaubnis bei den zuständigen Medienträgern für jeden Standortbereich hinsichtlich evtl. Leitungsverläufe und die Prüfung und Dokumentation des aktuellen Zustandes der GWM vor Baubeginn Gegenstand der Leistungsanfrage.
ORGANISATION
Der Auftraggeber (AG) stimmt sich mit dem Auftragnehmer (AN) über auftretende organisatorische und inhaltliche Angelegenheiten zeitnah und kontinuierlich ab.
Lage der Standorte
Die Standorte der rückzubauenden GWM liegen überwiegend im östlichen und untergeordnet im westlichen Teil des Landes Brandenburg.
Beschreibung des Umfeldes der Messstellen
Geologische Situation
Die geologisch-lithologische Situation im Umfeld der rückzubauenden GWM sowie die auftretenden Grundwasserstände (m NN, m unter MPH, m unter GOK) ist den Bohrprofilen und Wasserstandsdaten der Anlage 2 - Messstellenpässe zu entnehmen.
Kontaminationssituation
Boden und Grundwasser
An den Rückbaustandorten sind keine Kontaminationen des Bodens und Grundwassers bekannt oder zu vermuten. Diesbezüglich Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind daher nicht vorgesehen.
Ausbaumaterial
Mit Ausnahme des Standortes Zerpenschleuse bestehen die Abschlußbauwerke und die Rohre der GWM aus den Materialien Beton, Stahl und Kunststoff von denen keine Schadstoffbelastungen ausgehen.
Das Rohrmaterial am Standort Zerpenschleuse besteht nach den vorliegenden Unterlagen aus Asbestzement. Für den Rückbau dieser GWM sind gesonderte Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erforderlich.
Leistungsumfang
Gegenstand der angefragten Leistungen ist die Durchführung von Rückbau- und Verfüllarbeiten inkl. der ordnungsgerechten Entsorgung von Bodenaushub und Rückbaumaterialien von 10 Grundwassermessstellen an 10 Standorten im Land Brandenburg inklusive aller dafür erforderlichen Arbeiten. Alle Grundwassermessstellen sind als Einzel-Messstellen installiert.
Im Ergebnis einer Grundlagenermittlung wurden insgesamt 3 Varianten für den Rückbau ausgewählt. Diese orientieren sich an den Standortbedingungen sowie dem Kenntnisstand zu den Altmessstellen und sind in Kapitel 4.4 beschrieben. Die einzelnen Standorte sind jeweils einer Variante zugeordnet. Die zum Einsatz kommende Technik sowie die technischen Verfahren kann der AN entsprechend dem Leistungsverzeichnis (Hauptangebot) frei wählen (z.B. Einsatz der Technologie zum Ziehen der Ausbauverrohrung).
Das Einholen der Schachterlaubnis für die Bereiche aller rückzubauenden GWM bei den zuständigen Medienträgern und die Organisation und Realisierung von Verkehrssicherungsmaßnahmen aus den Anforderungen einer ggf. erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung sind Bestandteile der zu erbringenden Leistungen.
Zusätzlich ist die fachgerechte Verwertung/Entsorgung der rückgebauten Bestandteile der GWM (Stahl, Kunststoff, ggf. Asbestzement) und des in Rahmen durchgeführter Schachtungen ausgehobenen Bodens zu organisieren und durchzuführen.
Die Endteufen der rückzubauenden Grundwassermessstellen liegen zwischen 3 m und 32 m unter GOK.
Die Reihenfolge der Bearbeitung der Standorte ist nicht vorgegeben, jedoch sind Wegstrecken im Rahmen des Umsetzens zu minimieren.
Technologieanpassung: Für jeden Standort ist die anzuwendende Rückbau-/Verfülltechnologie vor Beginn der Arbeiten zu präzisieren und mit dem AG abzustimmen.
Über die Rückbau- und Verfüllarbeiten ist eine fachgerechte Dokumentation anzufertigen.
Vorbereitende und begleitende Arbeiten
Ortstermin, Technologiefestlegung und Bauzeitenplan
Nach der Auftragserteilung und vor Beginn der Feldarbeiten erfolgt eine ortskonkrete Einweisung des Auftragnehmers durch eine gemeinsame Befahrung der Standorte. An dieser Befahrung nehmen bevollmächtigte Vertreter des AN und des AG sowie ggf. von Grundstückseigentümern teil.
Im Ergebnis der Befahrung ist die anzuwendende Rückbau-/Verfülltechnologie für die GWM eines jeden Standortes zu präzisieren und mit dem AG abzustimmen.
Die Ergebnisse und Festlegungen bei der Befahrung der einzelnen Standorte sind in einem Protokoll zu dokumentieren. Im Rahmen der Befahrung bzw. vor Beginn der Rückbauarbeiten ist durch den AN eine Fotodokumentation des Ausgangszustandes an den einzelnen Standorten anzufertigen.
Nach der Ortseinweisung ist durch den AN eine Übersicht anzufertigen, aus der die anzuwendende Rückbau-/Verfülltechnologie an den einzelnen Standorten und die zeitliche Abfolge der Rückbauarbeiten hervorgeht. Diese Übersicht ist dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Nutzungs- und Betretungsgenehmigungen
Nutzungs- und Betretungsgenehmigungen für die Grundstücke, auf denen die Arbeiten stattfinden, werden vom AG bei den Grundstückseigentümern eingeholt, die Unterlagen werden - soweit erforderlich - dem AN zur Baustelleneröffnung übergeben.
Unabhängig davon sind die jeweiligen Ansprechpartner/Grundstückseigentümer, bei denen eine Anmeldung erforderlich ist, vor Beginn der Arbeiten durch den AN zu informieren. Eine Kontaktliste wird dem AN zur Verfügung gestellt.
Behördliche Anforderungen
Der AG realisiert die folgenden Vorarbeiten für die vorgesehenen GWM: Anzeige der Maßnahme bei unteren Wasserbehörden der für die jeweiligen Standorte zuständigen einzelnen Landkreise
Leitungsfreiheit
Unterlagen über den Verlauf von erdverlegten Leitungen und Kabeln in den Bereichen der an den einzelnen Standorten vorgesehenen Schachtarbeiten werden durch den AN im Rahmen der Schachtscheineinholung bei den zuständigen Medienträgern eingeholt und sind vor Beginn der Arbeiten dem AG als Kopie zu übe
Zur Vermeidung von Beschädigungen vorgenannter unterirdischer Installationen sind alle Bereiche mit vorgesehenen Schachtarbeiten vor Arbeitsbeginn mit geeigneten Mitteln, soweit möglich, auf den Verlauf von Ver- und Entsorgungsleitungen zu prüfen (z.B. Leitungssuchgerät). Die Wahl der eingesetzten Geräte für die Überprüfung obliegt dem AN.
Die an allen Standorten zu errichtende Baugrube von 1,0 m x 1,0 m und einer Tiefe von 1,25 m unter GOK ist mit äußerster Sorgfalt von Hand auszuschachten.
Sich aus der Überprüfung der Lage von erdverlegten Kabeln und Leitungen an den einzelnen Standorten ggf. ergebenden notwendigen Änderungen der anzuwendenden Rückbautechnologie sind mit dem AG abzustimmen.
Das Ergebnis von Prüfungs- und Schachtarbeiten ist in einem Protokoll zu dokumentieren und dem AG unmittelbar im Anschluss an die Arbeiten vor Ort zu übergeben.
Baustelleneinrichtung
Das Einrichten und Beräumen der Baustelle ist durch den AN auszuführen und beinhaltet die folgenden Tätigkeiten:
Die Baustellen sind an allen Standorten sichtbar so zu sichern, das von sämtlichen Anlagen und Materialien der Baustelle keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Die in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Straßen liegenden Baustellen der Standorte Neureetz und Zerpenschleuse sind wirkungsvoll durch Zusatzmaßnahmen (ggf. Absperrung mit Baken und Kegeln) zu sichern. Alle sonstigen notwendigen Leistungen und Kosten (z.B. sämtliche Personal- und Betriebskosten, Kosten für Reinigungsaufwendungen der Gerätschaften) obliegen dem AN und sind einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert im Leistungsverzeichnis (LV) zu verpreisen sind.
Erstellung und Umsetzung - verkehrsrechtliche Anordnung
Für die Standorte Altmädewitz, Alttrebbiner Loose, Altwustrow, Butzow-Gortz, NeuCölln-Freyenstein, Polßen, Zützen und Worin ist nach derzeitigem Kenntnisstand das Einholen einer verkehrsrechtlichen Genehmigung nicht erforderlich.
Für die Sicherung, der sich im unmittelbaren Umfeld von stark befahrenen, öffentlichen Straßen gelegenen Baustellen der Standorte Neureetz und Zerpenschleuse, sind Verkehrssicherungen gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) erforderlich.
Der Umfang der Sicherung ist im Vorfeld der Arbeiten mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Die Abstimmungen zur Beantragung und die Durchführung der Verkehrssicherungen obliegen vollständig dem AN.
Ein Preis dazu ist zu kalkulieren und im Leistungsverzeichnis (LV) anzugeben.
Durchführung der Rückbauarbeiten
Vorbemerkungen
Der AG ist grundsätzlich von dem AN arbeitstäglich über den zeitlichen Fortgang der Arbeiten zu informieren.
Bei Auftreten von Arbeitshindernissen (z. B. größere Steine im Aufgrabungsbereich) ist der AG unverzüglich zu informieren. Die weitere Verfahrensweise wird dann seitens des AG festgelegt. Daraus ggf. resultierende Kolonnenstunden bzw. in Anrechnung zu bringende Wartezeiten sind dann schriftlich (E-Mail) an den AG zur Bestätigung zu übermitteln. Ein Preis dafür ist zu kalkulieren und im LV anzugeben.
Die Durchführung der anzubietenden Leistungen für die Schacht-, Rückbau- und Verfüllarbeiten hat dabei nach den Richtlinien / Normen der einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitsstättenverordnung zu erfolgen. Zusätzlich gelten die DVGW-Arbeits- und Merkblätter in der jeweils neuesten Fassung (W135, Information W104). Für den Standort Zerpenschleuse wird insbesondere auf die Einhaltung der TRGS 519 hingewiesen.
Das im Rahmen der Schachtarbeiten ausgelagerte Bodenmaterial ist am Arbeitsplatz so zu lagern, dass unnötige Verschmutzungen der angrenzenden Flächen und eine Beeinträchtigung von Fahrwegen nicht stattfinden. Bei Arbeiten in der Nähe von Straßen ist eine Verschmutzung der Fahrbahn unbedingt zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verschmutzungen sind mit geeigneten Mitteln zu beseitigen.
Wiederherstellung der Geländeoberfläche / Reparaturarbeiten
Der im Bereich der ehemaligen Grundwassermessstellen ursprünglich vorhandene Geländezustand (i.d.R. unbefestigte Geländeoberfläche) ist nach Abschluss der Rückbauarbeiten wiederherzustellen (z. B. Beseitigung von Für den Fall, dass Profilierungen der Geländeoberfläche erforderlich sind, ist der Bodenaushub aus den Aufschachtungen einzusetzen.
Die Bauplätze der einzelnen Standorte werden nach Abschluss der Arbeiten durch den AG und ggf. die Grundstückseigentümer abgenommen. Sämtliche, durch die zur Erbringung der Leistungen seitens des AN eingesetzten Gerätschaften ggf. verursachten Schäden auf den Standorten sind nach Abschluss der Arbeiten durch den AN zu beheben und die betreffenden Bereiche in den Urzustand zu versetzen. Eine gesonderte Vergütung für das Beheben derartiger Beschädigungen erfolgt nicht.
Lagerung und Entsorgung
Lagerung Geräte und Betriebsstoffe
Sämtliche Baustoffe, Geräte, Maschinen, Betriebsstoffe etc. des AN lagern auf der Baustelle auf eigene Gefahr. Die Baustellenbereiche sind im Prinzip frei zugänglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AG für Vandalismus und Diebstahl keine Verantwortung übernimmt.
Die ggf. notwendige Lagerung wassergefährdender Stoffe auf der Baustelle erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Verordnungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dergestalt, dass keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen können. Beim Betanken der Antriebsmaschinen und sonstiger Aggregate sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass trotz Vorsorgemaßnahmen evtl. überlaufender Kraftstoff schadlos aufgefangen werden kann.
Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich der Baustelle nicht durch Tropfverluste aus eingesetzten Arbeitsgeräten verunreinigt wird. Für die verwendeten Maschinen und Geräte sind ausschließlich biologisch abbaubare Öle zugelassen.
Lagerung der Rückbaumaterialien und Boden
Die ausgebauten Materialien der ehem. GWM (Stahl, Kunststoff und Beton) sind als Voraussetzung für eine getrennte Entsorgung separat auf der Baustelle zu lagern. Vermischungen sind zu vermeiden.
Die am Standort Zerpenschleuse ausgebauten Asbestzementrohre dürfen nicht ungeschützt gelagert werden. Sie sind noch im Arbeitsbereich in reißfeste, staubdichte und gekennzeichnete Gebinde (z.B. Big Bags mit Asbest-Warnaufdruck) zu verpacken.
Der Boden aus den Aufschachtungen ist auf den Baustellen so zu lagern, dass keine Gefährdungen von den Lagerplätzen ausgehen können. Für den Fall, dass offensichtlich kontaminierter Boden angetroffen wird, ist dieser separat und gesichert (abgeplant) auf der Baustelle zu lagern. Das weitere Vorgehen dazu ist mit dem AG abzustimmen.
Entsorgung Rückbaumaterialien
Die ausgebauten Materialien der ehem. GWM (Stahl, Kunststoff, Beton und Asbestzement) sind fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung ist lückenlos und beleghaft nachzuweisen.
Entsorgung Boden
Das im Rahmen der Rückbauarbeiten anfallende, ausgeschachtete Bodenmaterial geht in den Besitz des AN über und ist nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht zu verwerten/entsorgen. Die Entsorgung ist nachzuweisen.
Das für die Entsorgung bestimmte Bodenmaterial ist zu sammeln. Für die Festlegung des Entsorgungsweges ist das gesammelte Bodenmaterial für die Zwecke der Deklaration zu beproben und im Labor auf den Parameterumfang gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu untersuchen. Eine Einstufung des Bodenmaterials nach EBV für die Entsorgung wird bis max. BM-F1 erwartet.
SONSTIGE HINWEISE ZUR ANGEBOTSERSTELLUNG
Die rückzubauenden GWM sind mit Fahrzeugen erreichbar. Der Einfluss der örtlichen Verhältnisse und ihres witterungsbedingten Zustandes auf die Zufahrtsmöglichkeit sind zu prüfen.
Wasserversorgung und elektrischer Strom sind in den Arbeitsbereichen nicht vorhanden und somit bei Bedarf durch den AN zu stellen. Installation und Kosten dafür sind, soweit nicht im LV abgefragt, in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe einschließlich des Auf- und Abladens, Lagerns und des Abtransports, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes vorgeschrieben ist.
Alle Stoffe müssen den aktuellen DIN-Vorschriften bzw. den DVGW-Regelwerken entsprechen. Gibt es für bestimmte Stoffe und Bauteile keine derartigen Bestimmungen, muss der AG ihrer Verwendung zustimmen.
Grundlage des Leistungsverzeichnisses sind alle z. Zt. gültigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften. Ebenso sind eine sach- und fachgerechte Ausführung inkl. aller Anschlüsse, Nebenarbeiten und Materiallieferungen etc. in den Preisen enthalten. Gesonderte Vergütung entsteht hierfür nicht. Sämtliche Geräte, Zubehörteile und sonstigen Elemente dürfen nur mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen verwendet werden
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landesamt für Umwelt
Postanschrift Seeburger Chaussee 2
Ort 14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort
Die Standorte der Grundwassermessstellen sind in den folgenden Landkreisen: Märkisch-Oderland, Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark, Barnim und DahmeSpreewald
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung ab Auftragserteilung -vorraussichtlich in der 43. Kalenderwoche bis zum 15.11.2026
Zusätzliche Angaben
Wir wären potentiellen Bietern dankbar für Rückfragen/Hinweise zum Leistungsgegenstand um in einem späteren Vergabeverfahren oder Direktauftrag die Leistungsbeschreibung erschöpfend und abschließend erstellen zu können. Bitte senden Sie uns auch gerne Ihre Interessenbekundung.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt vorraussichtlich in der 41. Kalenderwoche, die Baubeschreiben nebst allen Anlagen und das Leistungsverzeichnis werden zu diesem Zeitpunkt an die Bewerber versendet.
Beurteilung der Eignung:
Für den Leistungsbereich LB 211-02 Brunnenbauarbeiten ist die Präqualifikation nach PQ-VOB nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (FB124, VHB-Bund, Stand 2017, Ausgabe 2019) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen gilt das auch für die Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HXP1