Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Wetzlar Zentrale Vergabestelle
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
DE-35578 Wetzlar
18.03.2026
a) Stadt Wetzlar Zentrale Vergabestelle
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
E-Mail: mailto:zentralevergabestelle@wetzlar.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Wetzlar NUTS Code: DE722
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen: Das Tiefbauamt der Stadt Wetzlar schreibt die Grundhafte Erneuerung der Weiherstraße öffentlich nach VOB aus. Die Baumaßnahme befindet sich in der Gemarkung Kernstadt (Wetzlar). Das Baugebiet umfasst die komplette „Weiherstraße“ inkl. die Kanalerneuerung der „Nauborner Straße“ und ein Abschnitt des „Pfaffengründchen“. Im Zuge der grundhaften Erneuerung der „Weiherstraße“, soll der Kanal der „Nauborner Straße“ und ein Teilkanalabschnitt des „Pfaffengründchen“ erneuert werden. Der Straßenausbau wird als grundhafte Erneuerung ausgeführt. Eine gutachterliche Stellungnahme liegt zu den lage- und flächenmäßigen Einteilungen der Asphalt- und Bodeneinstufungen vor. Ob Bodenverbesserungsmaßnahmen ausgeführt werden entscheidet die örtliche Bauleitung stützend auf örtliche und zeitnahe Bodenuntersuchungen. Die Fahrbahnflächen werden in Asphaltbauweise ausgeführt. Die Gehwege sind in Pflasterbauweise geplant. Die Fahrbahnbegrenzungen zum Gehweg hin werden auf beiden Straßenseiten mit einer Bordanlage mit vorgelagerter Entwässerungsrinne erfolgen. An beiden Einmündungen Weiherstraße/Nauborner Straße und im Kurvenbereich der Weiherstraße werden zusätzlich zwei behindertengerechte fußläufige Straßenübergänge eingerichtet.Im Rahmen der Grundhaften Erneuerung der Weiherstraße ist die Durchführung von Arbeiten in zwei Kolonnen sowie die Ausführung von Samstagsarbeit erforderlich, um den festgelegten Zeitrahmen einzuhalten. Diese Regelungen gelten ausschließlich für die Bauarbeiten in der Nauborner Straße und dem Pfaffengründchen. Die Nauborner Straße (L3053) stellt eine wichtige Verkehrsachse aus den südlichen Stadtteilen von Wetzlar und dem Hinterland dar. Dieser wird von zahlreichen Schülerbussen genutzt. Daher ist es von großer Bedeutung, die Arbeiten zügig und effizient durchzuführen, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): nein
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Juli 2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: Juli 2027
j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:www.vergabe.rib.de Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am 18.03.2026 um 08:00 Uhr, Ablauf der Bindefrist am 30.04.2026
p) Adresse für elektronische Angebote: www.vergabe.rib.de
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
r) Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen
s) Eröffnungstermin am 18.03.2026 um 08:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Anwesenheit der Bieter
t) geforderte Sicherheiten:
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Beschleunigungsvergütung: siehe Formblatt 214 BVB Punkt 10.5
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
w) Beurteilung der Eignung 124 Eigenerklärung zur Eignung (HVTG) oder Präqualifikationsnachweis.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) und Vergabekompetenzstelle nach § 18 HVTG Regierungspräsidium Gießen VOB-Stelle/VKS Landgraf-Philipp-Platz 3 - 7 35590 Gießen
y) Sonstige Angaben: