Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadtwerke Greifswald GmbH Abteilung Einkauf
Gützkower Landstraße 19-21
17489 Greifswald
Abwasserwerk Greifswald Ein Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Gützkower Landstr. 19-21
17489 Greifswald
DE-17489 Greifswald
17.03.2026
a) Stadtwerke Greifswald GmbH Abteilung Einkauf
Gützkower Landstraße 19-21
17489 Greifswald
E-Mail: mailto:einkauf@sw-greifswald.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung. Vergabe-Nr.: 2026-005.
c.1) Elektronisches Verfahren: Ja.
c.2) Form der Angebote: Die notwendigen Unterlagen für die Ausschreibung sind bei der Vergabestelle abzufordern und dann ausgefüllt elektronisch im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald hochzuladen.
d) Art des Auftrages: Ausführung von Planungsleistungen: Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Maßnahmen nach EU-WRRL siehe Punkt f).
e) Ort der Ausführung: Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
f) Art und Umfang der Leistung: Ausführung von Planungsleistungen: Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Maßnahmen nach EU-WRRL. Ausgeschrieben wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung von Maßnahmen nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im beschriebenen Bereich des Grabens 25. Der Graben 25 ist eines von zwei Gewässern in Greifswald, die in den Geltungsbereich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fallen (EU-WRRL). Der Graben fließt auf dem Stadtgebiet jedoch durch dicht bebaute Bereiche des Industriegebiets und der Innenstadt. Um zu ermitteln, wie die vorgegebenen Maßnahmen zur Erfüllung der EU-WRRL umgesetzt werden können, soll eine Machbarkeitsstudie für diesen Bereich erstellt werden.
g) Erbringung von Planungsleistungen: Ja.
h) Aufteilung in Lose: Nein.
i) Ausführungszeit: 05/2026 - 02/2027.
j) Nebenangebote: Zugelassen, nur in Verbindung mit Hauptangebot.
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können kostenlos per E-Mail bei der Vergabestelle abgefordert werden: E-Mail: E-Mail: einkauf@sw-greifswald.de. Siehe auch Punkt n.
l) Kosten für die Verdingungsunterlagen: Keine.
m) Anschrift, an die Angebote zu richten sind: Abwasserwerk Greifswald, Gützkower Landstr. 19-21, 17489 Greifswald.
n) Angebotseröffnung: Die Angebote sind elektronisch im Lieferantenportal hochzuladen bis 17.03.2026, 10:00 Uhr.
o) Ort: Vergabestelle - siehe a
p) Sprache: Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
q) Submissionsteilnehmer: Nur Vertreter des Auftraggebers (ausschließliche Zulassung elektronischer Angebote)
r) Geforderte Sicherheiten: gemäß Ausschreibung
s) Wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß Ausschreibung.
t) Rechtsform von Arbeitsgemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern.
u) Geforderte Eignungsnachweise: - Wirtschaftliche und technische Referenzen über ausgeführte gleichartige und gleichwertige Arbeiten, siehe Ausschreibungsunterlagen. - Angaben zum Nachweis der Fachkunde: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer. - Beachten: Die vollständigen Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald zu hinterlegen. Der Zugang zum Portal ist bei der Vergabestelle formlos (per E-Mail) zu beantragen.
w) Ablauf Zuschlags- und Bindefrist: 16.04.2026.
x) Nachprüfstelle behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle, Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin. Weitere Hinweise: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabestelle elektronisch abzufordern und werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).