Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Verbandsgemeinde Altenahr Vergabestelle
Roßberg 143
53505 Altenahr
DE-53505 Altenahr
26.03.2026
a) Verbandsgemeinde Altenahr Vergabestelle
Roßberg 143
53505 Altenahr
E-Mail: mailto:vergabe@altenahr.de
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer: Cluster 10 - VOBA öA (AkI 0598 HuW 3042)
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe:
- elektronisch
- in Textform
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY1YTJW35LJ5
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Ortsgemeinde Ahrbrück
53506 Ahrbrück
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen:
Art der Leistung: Die Baustelle liegt im Kreis Ahrweiler, Verbandsgemeinde Altenahr, Ortsgemeinde Ahrbrück. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Erneuerung/Herstellung der Ufermauern entlang des Dennbach, im Verlauf der Denntalstraße / Am Kindergarten. Außerdem erfolgt nach Erfordernis die Wiederherstellung der Straßenoberflächen nach Abschluss aller Wasserbauarbeiten. Zunächst ist nur die Fahrbahnwiederherstellung im Bereich des Arbeitsraumes für die Gabionenwand geplant. Eine Wiederherstellung / Sanierung von Restflächen der Fahrbahn erfolgt nach Maßgabe der Ortsgemeinde. Entsprechende Positionen sind in diesem LV vorgesehen. Die Maßnahme umfasst den Abriss, sowie den Neubau der Ufermauern als Gabionenwände, sowie die entsprechende Wasserhaltung während der Bauarbeiten und die Reprofilierung des Gewässerbettes (Dennbach). Außerdem soll das noch vorh. Metallgeländer abgebaut werden und ein neues Geländer auf der gesamten Länge errichtet werden. Der AN ist verpflichtet, einen ausführlichen Bauzeitenplan zu erstellen und diesen im Laufe der Baumaßnahme weiterzuführen. Abgabe spätestens mit Beginn der Baumaßnahme. Die Kosten sind in den EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für die Baustelleneinrichtung können in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Ahrbrück im Bauumfeld, sowie auf einem benachbarten Parkplatz (ca. 50 m Entfernung, Betonpflaster) Flächen zur Verfügung gestellt werden. Die Bodenverhältnisse und Homogenbereiche, sowie die EBV-Einstufungen für die Verwertung und Abfuhr von Abbruch- und Bodenmassen, sind in den Bodengutachten (Untersuchungsbericht Nr. 24-1464-1 und Nr. 250942 der sbt-Ingenieure) dargestellt; liegen dem LV bei. Gemäß der Historie des Ortes und einer Anfrage bezüglich des möglichen Vorhandenseins von Kampfmitteln, gilt Ahrbrück grundsätzlich als Verdachtsfläche. Die Aushubarbeiten erfolgen daher abschnittsweise, unter baubegleitender Sondierung durch ein von AN zu stellendes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen (Zulassung nach § 7 SprengG und Personalbefähigung nach § 20 SprengG). Hier sind beim Auffinden verdächtiger Gegenstände die Arbeiten sofort einzustellen und der Auftraggeber zu verständigen. Sollte sich der Untergrund der Baugrubensohle als nicht geeignet für die Erstellung des Fundamentauflagers erweisen, ist nach Rücksprache mit dem Vertreter des AG eine Untergrundverbesserung durchzuführen. Die dazu erforderlichen Leistungen werden nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. Sicherung, Erneuerung und Überwachung der erforderlichen und durch den AG übergebenen Haupt- und Hilfspunkte sind ebenfalls als Nebenleistungen anzusehen und werden nicht gesondert vergütet. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der B 257 Altenahr/ Adenau, L 85 Ahrbrück Richtung Ramersbach-Kesseling, Denntalstraße, sowie über die Trasse. Die Koordinierung und Regelung des Anliegerverkehrs ist Sache des AN. Die Breite des Baufeldes beträgt ca. 7,50 m, halbe Fahrbahnbreite einschl. nutzbares Gewässer. Die temporäre Wasserhaltung soll durch Einbringen einer Eindämmung mit entsprechender Verrohrung erfolgen. Es ist vorgesehen, dass abschnittsweise ca. 18 m, während der Erneuerung der Ufermauer, mit einer Verrohrung versehen werden und somit der Wasserdurchfluss gewährleistet bleibt. Die Angaben im Fachbeitrag Naturschutz des Planungsbüro Valerius vom Januar 2025, insbesondere zu Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen, sowie die Wasserrechtliche Genehmigung vom Juli 2025, sind bei Ausführung aller Arbeiten zu beachten; liegen dem LV bei. Bei Hochwasser ist, gemäß wasserrechtlicher Genehmigung, die Wasserhaltung und alle damit verbundenen Einbauten in und am Gewässer unverzüglich zu entfernen. Wir weisen daraufhin, wenn der AN außerhalb der Trasse Baufeld für die Lagerung der Materialien bzw. des Erdaushubes benötigt, ist vorher die Genehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümers zur Benutzung des Baustellengrundes einzuholen. Alle hieraus entstehenden Mehrkosten für Entschädigung, Zwischenlagerung etc. sind in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Auftragserteilung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform im Namen der Ortsgemeinde Ahrbrück.
Umfang der Leistung: Hauptmassen:
- rd. 250 m2 bituminöse Befestigung aufbrechen
- rd. 100 to Schwarzdecke PAK-belastet entsorgen
- rd. 700 m3 Natursteinmauerwerk abbrechen
- rd. 170 m Wasserhaltung Dennbach
- rd. 1000 m3 Bodenaushub, teils Abfuhr
- rd. 500 m3 Bodenaustauschmaterial einbauen
- rd. 750 m2 Gabionenkörbe Stahlgitter
- rd. 175 m Stahlgeländer liefern
- rd. 850 m2 Asphalttrag- und deckschicht einbauen
g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f):
nein
i) Ausführungsfristen:
j) Nebenangebote:
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote:
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Online-Plattform: RLP.Vergabekommunal (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTJW35LJ5/documents)
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 18.03.2026
o) Ablauf der Angebotsfrist:
am 26.03.2026 um 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 04.05.2026
p) Adresse für elektronische Angebote:
RLP.Vergabekommunal (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTJW35LJ5)
Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
r) Zuschlagskriterien:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin:
am 26.03.2026 um 09:00 Uhr
Ort
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
t) geforderte Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften:
w) Beurteilung zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich:
- Online auf RLP.Vergabekommunal (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTJW35LJ5/documents)
- Name: Elektronische Vergabe
- Straße: entfällt
- PLZ, Ort: 53505 eVergabe
- Telefon: +49 0000-1111
- E-Mail: existiertnicht@existiertnicht.de
- Internet: www.existiertnicht.de
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:
• Eignungsnachweise des vom AN zu stellenden Kampfmittelbeseitigungsunternehmens (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Zulassung nach § 7 SprengG
- Personalbefähigung nach § 20 SprengG
Sofern es sich um ein externes Unternehmen handelt und Ihr Unternehmen auf diese Leistung nicht eingerichtet ist, sind die Formulare für Nachunternehmerleistung und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe mit abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Haftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtung zum Abschluss / Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Einzelfall sowie für Sach-/ Vermögens- oder sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall.
• Umsatz (Vergleichbare Leistung) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Umsatzes aus den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Umsätze (Gesamt) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Formblatt) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens 3 gleichwertige Projekte aus den letzten 5 Jahren mit:
- vergleichbarem oder höheren Auftragswert
- ausgeschriebenen Leistungen
Die Referenzen können sich aus mehreren (Teil-) Projekten zusammensetzen; die Summe der Teilprojekte muss aber mindestens 3 vollständige vergleichbare Referenzen ergeben. Bitte geben Sie in dem Formblatt an, auf welche (Teil-) Leistung sich die Referenzleistung bezieht.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Name
Straße
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
Internet
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Rechtlicher Rahmen:
Die Vergabe erfolgt nach den landesrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz und den dort in Bezug genommenen Bestimmungen der VOB/A.
Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß beim Auftraggeber zu beanstanden:
- soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 erkannt hat, innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Hinweise zum weiteren Verfahren im Falle einer Beanstandung:
Sie haben die Möglichkeit, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung wegen Vergaberechtsverletzung zu beanstanden.
2.1 Form der Beanstandung:
Die Beanstandung bedarf der Schriftform nach § 126 BGB unter Darstellung des Sachverhalts und der Vergaberechtsverletzung.
2.2 Frist zur Beanstandung:
Die Frist zur Beanstandung beträgt mindestens sieben Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung dieser Information und endet am Tag vor dem o. a. Zuschlagstermin. Während dieser Zeit darf der Zuschlag nicht erteilt werden (Wartefrist).
2.3 Adressat der Beanstandung:
Die Beanstandung muss innerhalb der Beanstandungsfrist bei der Vergabestelle eingehen:
Anschrift eingeben
Hinweis: Die Frist zur Beanstandung wird nicht gewahrt, wenn die Beanstandung bei der Vergabeprüfstelle eingeht.
2.4 Abhilfeverfahren:
Im Falle einer Beanstandung hat die Vergabestelle die geltend gemachte Vergaberechtsverletzung zu prüfen. Kommt sie im Rahmen der Abhilfeprüfung zu der Entscheidung, dass die Beanstandung nicht berechtigt ist, teilt sie dies dem Unternehmen in Textform (§ 126 b BGB) mit. Gleichzeitig ist ihm eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen, ob er die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau herbeiführen möchte. Im Falle des Verzichts auf die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle - der Verzicht kann bereits mit der Beanstandung erklärt werden - endet das Zuschlagsverbot und das Vergabeverfahren kann durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden.
2.5 Nachprüfungsverfahren:
Soll das Verfahren vor der Vergabeprüfstelle fortgesetzt werden, leitet die Vergabestelle die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung an die Vergabeprüfstelle weiter. Vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Vergabeprüfstelle trifft ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Vergabeakten. Bei besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten kann die Frist um höchstens eine Woche verlängert werden.
2.6 Gebühren des Nachprüfungsverfahrens:
Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Sie beträgt mindestens 100 Euro und maximal 2500 Euro. Gebühren werden nicht erhoben, wenn das Unternehmen die Verletzung des Vergaberechts im konkreten Vergabeverfahren zu Recht beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (z. B. Anwaltskosten) werden nicht erstattet.