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Titel

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Vergleich von Monitoringmethoden für Wanderfische im Elbeeinzugsgebiet

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

FFG Flussgebietsgemeinschaft Elbe Geschäftsstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39112 Magdeburg

Frist

03.03.2026

Beschreibung

1. Flussgebietsgemeinschaft Elbe, Geschäftsstelle Magdeburg

Otto-von-Guericke-Straße 5

39104, Magdeburg

E-Mail: mailto:sandra.naumann@fgg-elbe.de 

 

2. Angaben zum Verfahren: 

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO 

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag 

c) Geschäftszeichen 12.89.

 

3. Angaben zu Angeboten:

a) Form der Angebote: elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) 

b) Fristen: Ablauf der Angebotsfrist: 03.03.2026 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: 30.04.2026 

c) Sprache: deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen:

a) Vertraulichkeit: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt 

c) Zuständige Stelle: Hauptauftraggeber siehe 1.

d) Anforderungsfrist: 03.03.2026 - 12:00 Uhr

 

5. Angaben zur Leistung:

a) Art und Umfang der Leistung : Vergleich von Monitoringmethoden für Wanderfische im Elbeeinzugsgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Fischaufstiegsanlagen am Wehr Geesthacht 

b) CPV-Codes Hauptteil (1): Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000-4) 

c) Ort der Leistungserbringung: Magdeburg.

 

6. Angaben zu Losen:

a) Anzahl, Größe und Art der Lose: nein.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten: Nein.

 

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist: 01.06.2026 bis 28.02.2027.

 

9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine.

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

 

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Für den Auftrag stehen maximal 75.000 Euro brutto zur Verfügung (Preisobergrenze). Angebote, die diese Preisobergrenze überschreiten, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll sowie ggf. auch nachrangige Bieter, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen elektronisch über die eVergabe-Plattform dem Auftraggeber vorzulegen. Diese können auf freiwilliger Basis aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www. amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise: a) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt b) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer c) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet d) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die De-ckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben) e) Einwilligungserklärung zum Datenschutz f) prüfbare Referenzliste der letzten 5 Jahre mit Ansprechpartnern und Telefonnummern und/oder Zertifikate zu Kenntnissen und Erfahrungen - zu den einschlägigen Europäischen Richtlinien wie Wasserrahmenrichtlinie mit ihren Tochterrichtlinien, FFH-Richtlinie, und entsprechender Umsetzung in deutsches Recht - zur Fischbiologie und Fischökologie mit räumlichem Bezug auf Großflusssysteme in Mitteleuropa - zu unterschiedlichen Monitoringmethoden insbesondere für Langdistanzwanderfische - zur Konzeption von Fischmonitoring in großen Einzugsgebieten bzw. an großen Standorten - zur Auswertung und Interpretation von Ergebnissen von unterschiedlichen Monitoringmethoden insbesondere von Langdistanzwanderfische j) ggf. Bietergemeinschaftserklärung Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben. k) Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die oben angeführten zutreffenden Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. l) Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind alle zutreffenden Eignungsnachweise von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen.

 

12. Zuschlagskriterien Preis: 100 %

 

13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

14. Sonstige Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.

2. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.

3. Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) werden Vertragsbestandteile:.

1. zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 TTVer AVO.

2. zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 TVergG LSA.

3. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 17 und 18 TVergG LSA. Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1. - 2. sind auszufüllen und zwingend mit dem Angebot einzureichen.

4. Mit dem Angebot ist die geplante fachlich-inhaltliche Herangehensweise an die Aufgabenstellung detailliert zu beschreiben. Dem Angebot ist ein Vorschlag für einen Projektablauf beizufügen, aus dem die vorgesehenen Bearbeiter, die Kommunikationsformen, die Bearbeitungsphasen, die Beratungstermine und die Maßnahmen zur Einhaltung der Terminvorgaben hervorgehen.

5. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 TVerG LSA: Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.

6. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 46 UVgO.

15. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 199924 vom 03.02.2026