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Titel

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Bau von Amphibienquerungen entlang der Straße 'An der Rennbahn'

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Kommunalbetrieb Krefeld AöR B4-30 Vergabe
Ostwall 175
47798 Krefeld

Ausführungsort

DE-47798 Krefeld

Frist

09.04.2026

Beschreibung

a) Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld

Telefon: +49 215136604511

Fax: +49 215136604515
 

E-Mail: mailto:jasmin.funke@krefeld.de 

Internet: http://www.kbk-krefeld.de

 

b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer: 2026-KBK-B1-10-MelF-01

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY0YTQ8KXDXF

 

d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
Weitere Angaben: An der Rennbahn (Krefeld-Bockum)

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Herstellung von Amphibienquerungen (Stopprinnen) im Bereich An der Rennbahn (Krefeld-Bockum)
Umfang der Leistung:
- Auf einer Straßenlänge von etwa 300m sind im Abstand von jeweils ca. 40 bis 50m insgesamt sechs Amphibienquerungen im Straßenprofil und den Banketten einzubauen.
- Die genaue Lage der Querungen wird vor Ort festgelegt und richtet sich nach der Lage von Bäumen, Laternen oder anderen Hindernissen.
- Die sogenannten Stopprinnen sind quer zum Straßenprofil einzubauen.
- Die Breite der asphaltierten Fahrbahn beträgt ca. 4,0m, die der begleitenden beidseitigen Bankette zwischen 0,5 und 1,0m.
- Die Länge der einzubauenden Stopprinnen beträgt 6,0m.
- Angrenzend an das südliche Bankett befindet sich auf gesamter Länge eine Hainbuchenhecke als Begrenzung zur südlich liegenden Rennbahn.
- Das südliche Ende der Stopprinnen soll 0,1m neben der Fahrbahndecke im Bankett enden, das nördliche Ende im angrenzenden Wald.
- Beidseitig der Stopprinnen sind die Asphaltdecke (Oberbau) (0,75m Breite pro Seite) und der Unterbau auf (jeweils ca. 0,5m Breite) wiederherzustellen.
- Die Herstellung von Ein- und Ausstiegshilfen beidseitig der Stopprinnen ist nicht Teil dieser Ausschreibung, sondern soll in einem zweiten Schritt erfolgen.
- Dazu werden kleine befestigte Rampen gebaut, die seitlich durch Pfosten gesichert werden, um eine Umfahrung durch Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Sämtliche Baugruben in den Banketten sind nach dem Einbau der Amphibienstopprinnen zu verfüllen und zu verdichten. Dies ist mit dem Auftraggeber zu besprechen.
- Die südlichen Öffnungen der Stopprinnen bleiben somit bis zum Bau der Ein- und Ausstiegshilfen mit Erdreich verschlossen.
- Die nördlichen, bis in den Wald ragenden Enden der Stopprinnen sollen offen bleiben, damit Wasser abfließen kann.
- Falls in der Positionsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist, müssen alle unbrauchbaren Stoffe und überschüssigen Bodenmassen durch den Auftragnehmer (AN) eigenverantwortlich umweltgerecht, per Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
- Die Entsorgungsgebühren trägt der AN.
- Die Arbeitsbereiche wurden auf Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) abfalltechnisch untersucht.
- Genauere Informationen sind dem anliegenden Baugrundgutachten zu entnehmen.
- Eine genauere Analyse gemäß den Parametern der DepV soll während der Erdarbeiten der Baumaßnahme erfolgen.

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose
nein

 

i) Ausführungsfristen
Die Arbeiten sind im Zeitraum Juni bis Oktober 2026 durchzuführen.
Der genaue Ausführungszeitpunkt im genannten Zeitraum ist abhängig von Veranstaltungen auf der Rennbahn und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Nach Beginn der Arbeiten sind diese zügig an einem Stück durchzuführen, um erforderliche Straßensperrungen zeitnah wieder aufheben zu können.
Die Zufahrt zum Gelände der Rennbahn bei Veranstaltungen muss weiterhin gewährleistet sein.

 

j) Nebenangebote
nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Online-Plattform: VMP Rheinland
Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis
07.04.2026

 

o) Ablauf der Angebotsfrist
am 09.04.2026 um 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 08.05.2026

 

p) Adresse für elektronische Angebote
VMP Rheinland

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin
am 09.04.2026 um 11:00 Uhr
Ort: Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Raum 102, Ostwall 175, 47798 Krefeld
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Es handelt sich um einen Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote gemäß § 14 VOB/A.

 

t) geforderte Sicherheiten
Siehe Vergabeunterlagen

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Siehe Vergabeunterlagen

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

 

w) Beurteilung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich:
- Online auf VMP Rheinland
- Vergabestelle, siehe a)
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Bedingung an die Auftragsausführung
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung gem. § 6a Abs. 2 Ziffer 4-9 VOB/A (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung erfolgt mit dem Ausfüllen des Angebotsformulars
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis bitte möglichst mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b EStG
- Ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (gem. VHB-Vordruck 233)

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
  Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
  Name: VOB-Nachprüfungsstelle, Dez. 34, Bezirksregierung Düsseldorf
  Straße: Postfach 30 08 65
  PLZ, Ort: 40408 Düsseldorf
  E-Mail
  Internet: https://www.brd.nrw.de/       Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
  Bei etwaigen Rückfragen werden Sie gebeten, sich umgehend an die Vergabestelle des Kommunalbetriebs Krefeld zu wenden.
  Bitte nutzen Sie hierzu den Kommunikationskanal des Vergabemarktplatzes.  

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201103 vom 30.03.2026