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Titel

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Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für Wohnungsbauprojekt in Potsdam (Jagdhausstraße, Wildeberstraße, Großbeerenstraße)

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingung
Ellerstraße 56
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

29.05.2026

TED Nr.

00311862-2026

Beschreibung

1. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingung

Ellerstraße 56
53119 Bonn

 

E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de

 

2. Verfahren
 

2.1 Verfahren
Titel: Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt ehemalige Generalzolldirektion auf den Teilflächen A, B und C, Jagdhausstraße, Wildeberstraße und Großbeerenstraße in 14480 Potsdam - VOEK 168-26
Beschreibung: Die ausführliche Beschreibung ist Pkt. 5 - LOT-0000 zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 8878ae96-2871-406c-8502-4f94755bece2
Interne Kennung: VOEK 168-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111230 Baugrundverfestigungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten

 

2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie nicht spätestens bis zu unter Pkt. 5.1.11 benannten Frist bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe
  Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
  Korruption: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Betrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bieter hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe VHB Formblatt 124 Eigenerklärung Eignung) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben:
  a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
  b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
  c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
  d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
  e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
  a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
  c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
  Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.       

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202579 vom 12.05.2026