Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Goslar Wirtschaftsförderung und strategische Entwicklung
Rammelsberger Straße 2
38640 Goslar
DE-38640 Goslar
26.05.2026
a) Zentrale Vergabestelle - Stadt Goslar
Rammelsberger Straße 2
38640 Goslar
Telefon: +49 53 21 70 45 17
E-Mail: vergabe@goslar.de
Internet: http://www.goslar.de
a2) Zuschlag erteilende Stelle:
Vergabestelle, siehe oben
a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Adresse für elektronische Angebote: https://www.subreport.de/E77414948
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, UVgO
Vergabenummer: 38/2026
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch
in Textform
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar
Sitz des Auftraggebers sowie Büro des Auftragnehmers
Art der Leistung: Teil 1 des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Goslar - Analytischer Teil
Umfang der Leistung:
Datenrecherche und Datenauswertung sowie Erstellung von Kapiteln des Klimaanpassungskonzepts
e) Aufteilung in Lose:
nein
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
g) Ausführungsfrist:
Beginn des Leistungszeitraums: 01.10.2026
Ende des Leistungszeitraums: 30.09.2027
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E77414948
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: am 26.05.2026 um 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 25.06.2026
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
siehe Vergabeunterlagen
m) Zuschlagskriterien:
siehe Vergabeunterlagen Sonstiges:
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.